Aktuelle Themen

Aktuelle Themen

Hier finden Sie Informationen zu den Themen, die uns aktuell bewegen.

B233: Sperrung der Anschlussstelle Kamen-Zentrum am Wochenende

22.08.2025 - aktualisiert am 22.08.2025 - 16:33

Kamen (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr sperrt von Freitag (22.8.), 20 Uhr, bis Montag (25.8.), 5 Uhr, die Anschlussstelle Kamen-Zentrum der B233 (Hochstraße) in Fahrtrichtung Bergkamen/Norden. In dieser Zeit wird die Fahrbahn der B233 in diesem Abschnitt asphaltiert. Eine lokale Umleitung ist eingerichtet und führt über Poststraße, Am Bahnhof, Westicker Straße, Koppelstraße und Lünener Straße.

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Integrationsratswahl 2025

Integrationsratswahl 2025

22.08.2025 - aktualisiert am 22.08.2025 - 07:26

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen und Integrationsratswahlen statt. Doch wer darf eigentlich wählen oder sich wählen lassen? Wie funktionieren die Wahlen?

Der Kamener Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern, von denen 9 Mitglieder von den wahlberechtigten Kamener*innen gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, mit der sie entweder eine*n Einzelbewerber*in oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen kann. Die übrigen 6 Mitglieder des Integrationsrates werden aus der Mitte des Rates der Stadt Kamen gewählt. Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreter*innen und den Ratsmitgliedern wird eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht.
Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Kamener*innen, die einen Migrationshintergrund haben. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und nimmt so Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen des Rates, seiner Gremien.

Der Integrationsrat wird am 14. September 2025, dem Termin für die Kommunalwahlen NRW, gewählt.

Die Mitglieder des Integrationsrates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates (fünf Jahre) gewählt.

Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet. Deshalb gibt es für alle wahlberechtigten Kamener*innen einen einheitlichen Stimmzettel.

Der Stimmzettel für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Kamen am 14.09.2025 steht Ihnen zur Ansicht - pdfals Muster - zur Verfügung. Der Stimmzettel hat die Farbe orange.

Um bei der Integrationsratswahl wählen zu dürfen, müssen Sie einige Kriterien erfüllen.

Wahlberechtigt ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer
1. auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
2. die Asylbewerber sind.

Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgende pdfHinweise zu beachten. 

Wer zur Integrationsratswahl wahlberechtigt ist, erhält im Laufe der 34. KW einen Wahlbenachrichtigungsbrief.  Personen, die glauben wahlberechtigt zu sein, aber keine Benachrichtigung erhalten, sollten sich bis spätestens 02.09.2025 (12. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt der Stadt Kamen melden.

Das Wahlamt ist unter der Mail-AdresseDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie unter den Rufnummern 02307/148-1203 und 1201 zu erreichen. 

Für eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die bis zum 02.09.2025 erfolgen muss, steht folgender pdfAntrag zur Verfügung. 

Personen, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht die Möglichkeit haben Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, können vorab per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

- Antragstellung per E-Mail

Unter Angabe Ihres 

  • Vor- und Nachnamens,
  • Ihres Geburtsdatums
  • und der aktuellen Wohnanschrift 

können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) beantragen.

 - Antragstellung schriftlich (per Post)

Sie haben die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Nutzen Sie hierfür den vorgefertigten Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden Sie diesen in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Stadt Kamen, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen.  

Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

 - Beantragung im Briefwahlbüro der Stadt Kamen

Voraussichtlich ab dem 18. August 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit vor Ort direkt zu wählen. Bitte bringen Sie hierfür ein gültiges Ausweispapier und wenn möglich auch die Wahlbenachrichtigung mit.

Das Briefwahlbüro befindet sich im 

Rathaus der Stadt Kamen
1. Etage, Sitzungssaal II
Rathausplatz 1 
59174 Kamen  

Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
  • Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr
  • Samstag von 09:00 bis 13:00 Uhr (23.08., 30.08., 06.09.2025)

Ergänzendes Angebot in der „Treffbar“
In der städtischen „Treffbar“, Weststraße 79, gibt es ein weiteres Briefwahllokal. Dieses hat wie folgt geöffnet:

  • Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr (22.08., 29.08., 05.09. und 12.09.2025)


Bitte beachten Sie:

Briefwahlunterlagen können bis zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, spätestens beantragt werden.

Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde, besteht die Möglichkeit bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein zu erhalten.  

Im Falle einer nachgewiesenen – plötzlichen – Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, also bis zum 14. September 2025, 15.00 Uhr gestellt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 14. September 2025, um 16.00 Uhr bei der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Wahlamt) eingegangen sein.
Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse hierfür, damit Ihre Stimme gültig ist. 

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Beförderungszeiten der Postunternehmen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück. 

Weitere Informationen zu den Integrationsratswahlen NRW erhalten Sie hier. https://integrationsratswahlen.nrw/

Kommunalwahl in Kamen: Briefwahlbüro mit Samstagsöffnungen – zusätzliches Angebot in der „Treffbar“

20.08.2025 - aktualisiert am 20.08.2025 - 15:42

Kamen. Wer seine Stimme zur Kommunalwahl am 14. September 2025 schon vorab abgeben möchte, hat in Kamen gleich mehrere Möglichkeiten: Das Briefwahlbüro im Rathaus öffnet nicht nur zu den regulären Zeiten, sondern zusätzlich an drei Samstagen. Außerdem richtet die Stadt in der „Treffbar“ an der Weststraße 79 eine weitere Ausgabestelle für Briefwahlunterlagen ein.

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Nachhaltiges Mobilitätskonzept der Stadt Kamen: Online-Beteiligung startet

06.08.2025 - aktualisiert am 22.08.2025 - 13:21

Bis zum 22. September 2025 können Interessierte Hinweise und Ideen zum Mobilitätskonzept der Stadt Kamen einbringen.

Die Stadt Kamen lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich an der Online-Beteiligung zum nachhaltigen und integrierten Mobilitätskonzept für die Stadt Kamen zu beteiligen. Die Online-Beteiligung ist ohne Registrierung unter folgendem Link möglich.

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Vorbereitungen für die Kommunalwahl laufen auf Hochtouren – Wahllokal im Rathaus öffnet am 18.08.

05.08.2025 - aktualisiert am 05.08.2025 - 10:09

Kamen. Am 14. September sind rund 34.000 Kamenerinnen und Kamener dazu aufgerufen, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl abzugeben. Gewählt werden die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister, der Stadtrat, der Kreistag, der Landrat bzw. die Landrätin sowie die Zusammensetzung des Ruhrparlaments.

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG oder Unionsbürger ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Kamen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Auch der Integrationsrat wird neu gewählt. Für diese Wahl sind etwa 8.000 Kamenerinnen und Kamener wahlberechtigt.

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Kulturpicknick im Park an der Bergstraße

01.08.2025 - aktualisiert am 01.08.2025 - 11:44

Kamen. Die VHS Kamen-Bönen, das Kulturamt der Stadt Kamen, die Musikschule Kamen, die Verbraucherzentrale sowie zahlreiche engagierte Stadtteilakteure aus Heeren-Werve laden am Samstag, den 23. August 2025, herzlich ein zum pdfgroßen Kulturpicknick im Park an der Bergstraße 13. Anlass ist die feierliche Übergabe des neu gestalteten zweiten Parkabschnitts durch Bürgermeisterin Elke Kappen. Unter dem Motto „Grün gedacht – bunt gemacht“ erwartet die Besucher*innen ein vielseitiges und inspirierendes Programm für die ganze Familie – offen, nachhaltig und gemeinschaftlich.

Der Tag beginnt um 10 Uhr mit einem großen Nachhaltigkeitsflohmarkt, der gemeinsam von der VHS Kamen-Bönen und der Verbraucherzentrale Kamen organisiert wird. Im Fokus stehen Wiederverwendung, Ressourcenschonung und nachhaltiger Konsum. Es darf gestöbert, getauscht und entdeckt werden – mit gutem Gewissen und viel Freude.

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Afrikanische Schweinepest im Kreis Unna

Afrikanische Schweinepest im Kreis Unna

23.07.2025 - aktualisiert am 23.07.2025 - 08:11

Kamen. Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser für Schweine meist tödlich verlaufenden Krankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), das ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen. Im Kreis Unna gelten ab sofort besondere Vorschriften. Weitere aktuelle Informationen dazu veröffentlicht der Kreis Unna laufend auf seiner Homepage.

Grundsätzlich zuständig ist der Kreis Unna. Im Kamener Rathaus können sich Jäger, Landwirte und mit der Krankheit befasste Personen an Christian Robbert, Telefon 02307/148-2500, wenden.

Das Kamener Schulgespräch geht in die vierte Runde

22.07.2025 - aktualisiert am 24.07.2025 - 11:40

Zum zweiten Mal mit der Kamener Ausbildungsmesse

Kamen. Alle Bildungsinteressierten sind herzlich eingeladen, wenn am Montag, 22.09.2025 das inzwischen 4. Kamener Schulgespräch im Schulzentrum an der Gutenbergstraße stattfindet. Wie in den letzten Jahren auch, freuen sich neben Bürgermeisterin Elke Kappen auch die beiden Initiatoren Alexandra Grund und Daniel Füller darauf, mit dem Kamener Schulgespräch erneut Menschen zusammenbringen, die Schule nicht nur anders denken, sondern gezielt anders und besser machen wollen. „Ich freue mich schon jetzt auf den spannenden Dialog mit Praktiker:innen und bekannten Referent:innen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Pädagogik“, so Bürgermeisterin Kappen, die gleichzeitig auch die verantwortliche Bildungsdezernentin in Kamen ist.

Zwischen 9.00 und 16.00 Uhr erwarten an diesem Tag die Besucher:innen neben inspirierenden Keynotes zu bildungsrelevanten Themen, innovativen Inputs zur täglichen schulischen Arbeit und einer Bildungsmesse außerdem noch die 2. Kamener Ausbildungsmesse. Diese wird auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Kamen ausgerichtet. Ab sofort können sich Interessierte online anmelden.

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Kommunalwahl 2025

Kommunalwahl 2025

22.07.2025 - aktualisiert am 22.07.2025 - 11:49

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen – in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr – die nächsten Kommunalwahlen statt.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretungen – dem Rat der Stadt Kamen und dem Kreistag des Kreises Unna – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden. Die/Der Bürgermeister/in der Stadt Kamen bzw. der Landrat des Kreises Unna werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.

Gewählt werden:

Im Fall der Bürgermeister/innen- und der Landratswahl kann es außerdem zu einer Stichwahl kommen, sofern keine/r der Kandidatinnen/Kandidaten bei der Hauptwahl am 14.09.2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erhält. Diese findet 14 Tage später, also am 28. September 2025, statt.  

Wenn Sie wissen wollen, wer zur Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin, in Ihrem Wahlbezirk für den Rat sowie für den Integrationsrat in Kamen kandidiert finden pdfSie hier die zugelassenen Wahlvorschläge.

Wenn Sie Ihren Wahlbezirk nicht kennen finden Sie pdfhier eine Karte mit den Wahlbezirken der Stadt Kamen und hier pdfein Straßenverzeichnis der Wahlbezirke in der Stadt Kamen.

 

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ein Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. In dieser Wahlbenachrichtigung wird u. a. mitgeteilt, in welchem Wahlraum die/der Wählberechtigte seine Stimmabgabe vorzunehmen hat. 

Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat wird gebeten, zur Klärung der Wahlberechtigung, sich beim Wahlamt der Stadt Kamen zu melden.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.: 02307/148-1203 

Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgendepdf Hinweise zu beachten. 

 

 

Um bei der Integrationsratswahl wählen zu dürfen, müssen Sie einige Kriterien erfüllen.

Wahlberechtigt ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer
1. auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
2. die Asylbewerber sind.

Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgende pdfHinweise zu beachten. 

Wer zur Integrationsratswahl wahlberechtigt ist, erhält im Laufe der 34. KW einen Wahlbenachrichtigungsbrief.  Personen, die glauben wahlberechtigt zu sein, aber keine Benachrichtigung erhalten, sollten sich bis spätestens 02.09.2025 (12. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt der Stadt Kamen melden.
Das Wahlamt ist unter der Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie unter den Rufnummern 02307/148-1203 und 1201 zu erreichen. 

Für eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die bis zum 02.09.2025 erfolgen muss, steht folgender pdfAntrag zur Verfügung. 

Der Stimmzettel für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Kamen am 14.09.2025 steht Ihnen zur Ansicht -pdf als Muster - zur Verfügung. Der Stimmzettel hat die Farbe orange.  


Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, des Rates und des Integrationsrates der Stadt Kamen hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10.07.2025 die Wahlvorschläge für die v. g. Wahlen zugelassen.

Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge:

- pdfWahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Kamen
- pdfWahl des Integrationsrates der Stadt Kamen

 

Für die am 14.09.2025 durchzuführenden Wahlen sowie für etwaige Stichwahlen am 28.09.2025 wurden folgende Wahlräume im Stadtgebiet Kamen festgelegt.

Bitte beachten Sie:
Die Ausgabe/Übersendung der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach Vorlage der entsprechenden Stimmzettel erfolgen. Dies wird voraussichtlich mit offizieller Öffnung des Briefwahlbüros, am 18.08.2025, der Fall sein. Über eine früherer Briefwahlausgabe wird entsprechend informiert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Kamen gerne zur Verfügung.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.: 02307/148-1203 und 1302

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Wer kann per Briefwahl wählen?

Personen, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht die Möglichkeit haben Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben. 

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Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?

- Antragstellung online

Die Briefwahlunterlagen können hier online ganz einfach, schnell und unkompliziert selber beantragt werden. 

 

- Antragstellung per E-Mail

Unter Angabe Ihres 

  • Vor- und Nachnamens,
  • Ihres Geburtsdatums
  • und der aktuellen Wohnanschrift 

können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) beantragen.

 

- Antragstellung schriftlich (per Post)

Sie haben die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Nutzen Sie hierfür den vorgefertigten Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden Sie diesen in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Stadt Kamen, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen.  

Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

 

- Beantragung im Briefwahlbüro der Stadt Kamen

Voraussichtlich ab dem 18. August 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit vor Ort direkt zu wählen. Bitte bringen Sie hierfür ein gültiges Ausweispapier und wenn möglich auch die Wahlbenachrichtigung mit.

Das Briefwahlbüro befindet sich im 

Rathaus der Stadt Kamen
1. Etage, Sitzungssaal II
Rathausplatz 1 
59174 Kamen  

Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
  • Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr
  • Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr (23.08., 30.08. und 06.09.2025)

Ergänzende Briefwahlausgabe in der "Treffbar" 
In der städtischen "Treffbar", Weststraße 79, wird ein weiteres Briefwahlloklal eingerichtet. Dieses hat wie folgt geöffnet: 

  • Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr (22.08., 29.08., 05.09. und 12.09.2025) 

 

Was sollte ich außerdem bei der Briefwahl beachten? 

Briefwahlunterlagen können bis zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, spätestens beantragt werden.

Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde, besteht die Möglichkeit bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein zu erhalten.  

Im Falle einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, also bis zum 14. September 2025, 15.00 Uhr gestellt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 14. September 2025, um 16.00 Uhr bei der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Wahlamt) eingegangen sein.
Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse hierfür, damit Ihre Stimme gültig ist. 

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Beförderungszeiten der Postunternehmen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück. 

Um eine reibungslose Durchführung der Kommunalwahlen am 14.09.2025 sicherzustellen, werden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötig. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren, können sich ab sofort beim Wahlamt der Stadt Kamen melden. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist zusätzlich der 28. September 2025 als möglicher Einsatztermin einzuplanen.

Der Wahlvorstand tritt am Wahltag um 7:30 Uhr zusammen, der Wahlvorgang beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Die Mitarbeit erfolgt in der Regel in zwei Schichten. Ab 18:00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand zur Stimmauszählung anwesend sein.

Voraussetzung für die Übernahme dieses Ehrenamts ist die Wahlberechtigung bei der Kommunalwahl – diese beginnt in Nordrhein-Westfalen mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Für ihren Einsatz erhalten alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.

Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Kamen unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.:     02307 / 148-1302

Cybersecurity in Unternehmen – Vorträge im Kamener Technopark

18.07.2025 - aktualisiert am 18.07.2025 - 10:19

Kamen. In der digitalen Welt lauern zahlreiche Gefahren: Vom Datenklau über Schadsoftware-Angriffe bis hin zu unbefugtem Zugriff auf vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnissen. Kleine und mittelgroße Unternehmen sind dabei besonders oft im Visier von Kriminellen, da sie in geringerem Maße über entsprechende Sicherheitsressourcen verfügen. Doch auch mit überschaubarem Aufwand kann sich effektiv vor digitalen Bedrohungen geschützt werden. In den allermeisten Fällen überrascht ein Angriff unvorbereitet; auch dann kann ein professionelles Vorgehen hilfreich sein und weiteren Schaden vom Unternehmen abwenden.

Interessierte Firmen, die mehr zu der Thematik Cybersecurity erfahren wollen lädt die Wirtschaftsförderung Kamen daher herzlich ein, am Montag, 4. September in den Technopark zu kommen. In der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr, wird im Seminarzentrum des Technoparks Kamen, Lünener Str. 211, 59174 Kamen dazu ein Workshop mit zwei interessanten Vorträgen durchgeführt.

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Kreuzungsbereich Kämertorstraße / Reckhof: Rohrleitungsschaden sorgt für Verkehrsbehinderungen

16.07.2025 - aktualisiert am 16.07.2025 - 11:21

Kamen. Aufgrund einer defekten Rohrleitung ist der Kreuzungsbereich Kämertorstraße / Reckhof derzeit nur eingeschränkt befahrbar. Nach Angaben der Stadtverwaltung hat sich unter der Fahrbahn ein Hohlraum gebildet, wodurch die Fahrbahndecke abgesackt ist. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, musste der Bereich teilweise gesperrt werden.

Aktuell ist die Kämertorstraße lediglich in Fahrtrichtung stadtauswärts befahrbar. Der Verkehr in Richtung Innentstadt muss umgeleitet werden. Die Stadt hat unverzüglich eine Fachfirma mit der Schadensbehebung beauftragt. Ziel ist es, die erforderlichen Reparaturmaßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen, um die Einschränkungen für Verkehrsteilnehmende möglichst gering zu halten.

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Gemeinsam für gelingende Integration: Netzwerktreffen in Kamen bringt Akteure zusammen

11.07.2025 - aktualisiert am 11.07.2025 - 13:11

Kamen. Wie gelingt Integration vor Ort? Welche Angebote bestehen bereits – und wo gibt es noch Handlungsbedarf? Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt eines Netzwerktreffens zur Integrationsarbeit, das am Mittwochnachmittag zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Institutionen, Vereinen und dem Ehrenamt in Kamen zusammenführte.

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STADTRADELN 2025: Kamen fährt auf Platz 1 im Kreis Unna

09.07.2025 - aktualisiert am 11.07.2025 - 13:15

Kamen. Mit 1.803 aktiven Radlerinnen und Radlern – 528 mehr als im Vorjahr – hat Kamen beim STADTRADELN 2025 einen neuen Teilnehmerrekord aufgestellt. In insgesamt 62 Teams (ebenfalls ein Plus von 12) wurden stolze 237.950 Kilometer erradelt – das sind über 55.000 Kilometer mehr als 2024. Damit hat das Team Kamen rechnerisch sechsmal die Erde umrundet – und ganz nebenbei rund 39 Tonnen CO₂ eingespart. Zum Vergleich: Diese Menge würde fast zehn Mal das „Lanstroper Ei“, also den historischen Wasserturm bei Dortmund, füllen.

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Kindertrödel & Spieletag - 30.08.2025

09.07.2025 - aktualisiert am 29.07.2025 - 09:12

Kindertrödel und Spieletag
am 30. August im Herzen von Kamen

Alte Spielsachen, Bücher oder Kleidungsstücke anbieten, andere entdecken, verhandeln und kaufen: Zu einem großen Kinder-Flohmarkt in der Innenstadt lädt die Wirtschaftsförderung mit Unterstützung des Kulturbüros der Stadt Kamen am Samstag, 30. August, von 10 bis 14 Uhr ein. Der Flohmarkt findet in der Fußgängerzone der Innenstadt statt. Verkäufer können ihre Waren auf Decken oder an selbstmitgebrachten Tischen präsentieren.

Eine Live Band in der Innenstadt unterstreicht das sommerliche Treiben und lädt zum Verweilen ein.

Parallel zum Flohmarkt findet auf dem Willy-Brandt-Platz ein Spieletag statt. Hier wird der beliebte Spieleanhänger der Stadt vor Ort sein, der mit Bobbycars und Rollern ausgestattet ist. In einem speziell abgegrenzten Areal können die kleinen Gäste die verschiedenen Fahrzeuge testen und ihre Fahrkünste zeigen. Das Highlight des Spieletags bilden unter anderem XXL-Spiele und eine große Hüpfburg. Sie versprechen Riesenspaß für Groß und Klein und können kostenlos genutzt werden.

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Straßen.NRW. B233: Erneuerung der Fahrbahn der Hochstraße in Kamen beginnt

09.07.2025 - aktualisiert am 09.07.2025 - 07:05

Kamen (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr beginnt, wie bereits angekündigt, am Montag (14.7.) mit der Erneuerung der Fahrbahn der B233 (Hochstraße) in Kamen. Vorbereitenden Arbeiten zum Umbau der Verkehrsführung beginnen bereits ab dieser Woche. Während der Fahrbahnsanierung wird zudem die Bushaltestelle „Hochstraße“ barrierefrei umgebaut. Die Arbeiten beginnen auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung Norden. Der Verkehr wird deshalb zunächst auf die Fahrbahn in Fahrtrichtung Süden verlegt.

Im Anschluss wird die Fahrbahn in Fahrtrichtung Süden erneuert und der Verkehr auf die gegenüberliegende Fahrbahn verlegt. Bis zum Ende der Arbeiten steht dem Verkehr im Bereich der Baustelle in jede Fahrtrichtung ein Fahrstreifen zur Verfügung. Die Erneuerung der Fahrbahn wird voraussichtlich im Herbst abgeschlossen.

Während der Erneuerung der Fahrbahn im Bereich der Anschlussstelle Kamen-Zentrum muss die Verbindung zwischen B233 und Sesekedamm zeitweise gesperrt werden. Straßen.NRW plant, diese Arbeiten an zwei Wochenenden durchzuführen. Über die konkreten Termine und Umleitungsempfehlungen wird Straßen.NRW rechtzeitig informieren.

Zusätzlich beseitigt Straßen.NRW kleinere Schäden an dem Brückenbauwerk. Vor allem während des Einsatzes der für die Arbeiten notwendigen Hebebühnen kann es zu Engpässen auf den Straßen unterhalb der Brücke kommen. Straßen.NRW ist bemüht, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen zum Umbau der Verkehrsführung auf der B233 wird Straßen.NRW rechtzeitig veröffentlichen.

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Stadt Kamen gestaltet die Mobilität der Zukunft – Auftaktveranstaltung zum neuen Mobilitätskonzept mit großer Resonanz

08.07.2025 - aktualisiert am 08.07.2025 - 15:13

Kamen. Wie bewegen wir uns in Kamen im Jahr 2040 – zu Fuß, mit dem Rad, im ÖPNV oder mit neuen, klimafreundlichen Mobilitätsformen? Antworten auf diese Frage sucht die Stadt Kamen im Rahmen eines neuen, nachhaltigen Mobilitätskonzepts, das jetzt in einer öffentlichen Auftaktveranstaltung in der Stadthalle vorgestellt wurde. Mit der Veranstaltung fiel der Startschuss für einen breiten Beteiligungsprozess, bei dem die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitgestalten können.

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„Sprache macht stark!“: Präventionskonferenz bringt Fachkräfte zusammen

04.07.2025 - aktualisiert am 04.07.2025 - 13:36

Kamen. Wie kann es gelingen, Kinder und Jugendliche in ihrer Sprachentwicklung besser zu begleiten und dadurch ihre Bildungs- und Teilhabechancen nachhaltig zu stärken? Mit dieser zentralen Frage befasste sich jetzt die kommunale Präventionskonferenz der Stadt Kamen, die unter dem Motto „Sprache macht stark! Gemeinsam für Kinder und Jugendliche in Kamen“ in der Stadthalle stattfand.

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Neuer Lieblingsort in Heeren-Werve: Spielplatz „Grünes Klassenzimmer“ eröffnet

02.07.2025 - aktualisiert am 02.07.2025 - 14:20

Kamen. Natur entdecken, toben, spielen und lernen – all das ist ab sofort auf dem neuen Spielplatz an der Rosenstraße in Kamen-Heeren-Werve möglich. Mit dem „Grünen Klassenzimmer“ ist ein ganz besonderer Ort entstanden, der Spielspaß mit Umweltbildung verbindet. Rund 400 Kinder, Eltern und Anwohnende feierten jetzt bei strahlendem Sonnenschein die offizielle Eröffnung und nahmen den neuen Platz begeistert in Beschlag.

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Eindeutiges Votum für den Schul- und Schwimmsport

28.06.2025 - aktualisiert am 28.06.2025 - 13:23

Der Rat der Stadt Kamen hat ein eindeutiges Votum für den Schul- und Schwimmsport in Kamen-Heeren-Werve abgegeben: Am 30. Juni und am 1. Juli werden der Kreisausschuss und der Kreistag des Kreises Unna darüber beraten, ob sich der Kreis Unna an den Betriebs- und Instandhaltungskosten der örtlichen Kleinschwimmhalle, die im Jahr 2026 voraussichtlich anfallen, mit 100.000 Euro beteiligt. 50.000 Euro wird die Stadt Kamen übernehmen. Der Kreis will das kommende Jahr derweil nutzen, um zu prüfen, zu welchen Kosten am Standort der Sonnenschule der Bau einer Kleinschwimmhalle realisiert werden könnte.

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