
Wählerinnen und Wähler haben auf unterschiedlichen Ebenen die Möglichkeit über die – zeitlich begrenzte – politische Machtverteilung in Räten und Parlamenten zu bestimmen. Wahlen finden nach den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen des Artikels 38 des Grundgesetzes statt.
Kommunalwahlen 2025
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen – in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr – die nächsten Kommunalwahlen statt.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretungen – dem Rat der Stadt Kamen und dem Kreistag des Kreises Unna – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden. Die/Der Bürgermeister/in der Stadt Kamen bzw. der Landrat des Kreises Unna werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.
Wer bzw. was wird zur Kommunalwahl in Kamen gewählt?
Gewählt werden:
- die Bürgermeisterin/der Bürgermeister
Der Stimmzettel zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters steht -als Muster - zur Ansicht zur Verfügung.
Der Stimmzettel hat die Farbe grün. - der Rat
Die Stimmzettel für die Wahl zur Vertretung der Stadt Kamen stehen - als Muster - zur Ansicht zur Verfügung.
Die Stimmzettel haben jeweils die Farbe blau.
Ortschaft Kamen-Heeren-WerveWBZ 501
WBZ 502
WBZ 503
WBZ 504
Ortschaft Kamen-SüdkamenWBZ 505
WBZ 506
Ortschaft Kamen-MitteWBZ 507
WBZ 508
WBZ 509
WBZ 510
WBZ 511
WBZ 512
WBZ 513
WBZ 514
WBZ 515
Ortschaft Kamen-MethlerWBZ 516
WBZ 517
WBZ 518
WBZ 519
WBZ 520
- der Kreistag des Kreises Unna
- die Landrätin/der Landrat des Kreises Unna
- das Ruhrparlament (Regionalverband Ruhr)
- der Integrationsrat
Im Fall der Bürgermeister/innen- und der Landratswahl kann es außerdem zu einer Stichwahl kommen, sofern keine/r der Kandidatinnen/Kandidaten bei der Hauptwahl am 14.09.2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erhält. Diese findet 14 Tage später, also am 28. September 2025, statt.
Wenn Sie wissen wollen, wer zur Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin, in Ihrem Wahlbezirk für den Rat sowie für den Integrationsrat in Kamen kandidiert finden Sie hier die zugelassenen Wahlvorschläge.
Wenn Sie Ihren Wahlbezirk nicht kennen finden Sie hier eine Karte mit den Wahlbezirken der Stadt Kamen und hier
ein Straßenverzeichnis der Wahlbezirke in der Stadt Kamen.
Wer ist zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ein Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. In dieser Wahlbenachrichtigung wird u. a. mitgeteilt, in welchem Wahlraum die/der Wählberechtigte seine Stimmabgabe vorzunehmen hat.
Wer bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat wird gebeten, zur Klärung der Wahlberechtigung, sich beim Wahlamt der Stadt Kamen zu melden.
E-Mail:
Tel.: 02307/148-1203
Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgende Hinweise zu beachten.
Wer kann an der Integrationsratswahl teilnehmen?
Um bei der Integrationsratswahl wählen zu dürfen, müssen Sie einige Kriterien erfüllen.
Wahlberechtigt ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer
1. auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
2. die Asylbewerber sind.
Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgende Hinweise zu beachten.
Wer zur Integrationsratswahl wahlberechtigt ist, erhält im Laufe der 34. KW einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Personen, die glauben wahlberechtigt zu sein, aber keine Benachrichtigung erhalten, sollten sich bis spätestens 02.09.2025 (12. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt der Stadt Kamen melden.
Das Wahlamt ist unter der Mail-Adresse
Für eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die bis zum 02.09.2025 erfolgen muss, steht folgender Antrag zur Verfügung.
Der Stimmzettel für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Kamen am 14.09.2025 steht Ihnen zur Ansicht - als Muster - zur Verfügung.
Welche KandidatInnen / Parteien stehen in Kamen zur Wahl?
Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, des Rates und des Integrationsrates der Stadt Kamen hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10.07.2025 die Wahlvorschläge für die v. g. Wahlen zugelassen.
Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge:
- Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Kamen
- Wahl des Integrationsrates der Stadt Kamen
Wo kann in Kamen gewählt werden?
Für die am 14.09.2025 durchzuführenden Wahlen sowie für etwaige Stichwahlen am 28.09.2025 wurden folgende Wahlräume im Stadtgebiet Kamen festgelegt.
Wie kann per Briefwahl gewählt werden?
Bitte beachten Sie:
Die Ausgabe/Übersendung der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach Vorlage der entsprechenden Stimmzettel erfolgen. Dies wird voraussichtlich mit offizieller Öffnung des Briefwahlbüros, am 18.08.2025, der Fall sein. Über eine früherer Briefwahlausgabe wird entsprechend informiert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Kamen gerne zur Verfügung.
E-Mail:
Tel.: 02307/148-1203 und 1302
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Wer kann per Briefwahl wählen?
Personen, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht die Möglichkeit haben Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben.
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Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
- Antragstellung online
Die Briefwahlunterlagen können hier online ganz einfach, schnell und unkompliziert selber beantragt werden.
- Antragstellung per E-Mail
Unter Angabe Ihres
- Vor- und Nachnamens,
- Ihres Geburtsdatums
- und der aktuellen Wohnanschrift
können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (
- Antragstellung schriftlich (per Post)
Sie haben die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Nutzen Sie hierfür den vorgefertigten Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden Sie diesen in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Stadt Kamen, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen.
Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
- Beantragung im Briefwahlbüro der Stadt Kamen
Voraussichtlich ab dem 18. August 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit vor Ort direkt zu wählen. Bitte bringen Sie hierfür ein gültiges Ausweispapier und wenn möglich auch die Wahlbenachrichtigung mit.
Das Briefwahlbüro befindet sich im
Rathaus der Stadt Kamen
1. Etage, Sitzungssaal II
Rathausplatz 1
59174 Kamen
Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
- Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr
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Was sollte ich außerdem bei der Briefwahl beachten?
Briefwahlunterlagen können bis zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, spätestens beantragt werden.
Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde, besteht die Möglichkeit bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein zu erhalten.
Im Falle einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, also bis zum 14. September 2025, 15.00 Uhr gestellt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 14. September 2025, um 16.00 Uhr bei der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Wahlamt) eingegangen sein.
Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse hierfür, damit Ihre Stimme gültig ist.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Beförderungszeiten der Postunternehmen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück.
Wie kann ich Wahlhelfer/in werden?
Um eine reibungslose Durchführung der Kommunalwahlen am 14.09.2025 sicherzustellen, werden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötig. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren, können sich ab sofort beim Wahlamt der Stadt Kamen melden. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist zusätzlich der 28. September 2025 als möglicher Einsatztermin einzuplanen.
Der Wahlvorstand tritt am Wahltag um 7:30 Uhr zusammen, der Wahlvorgang beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Die Mitarbeit erfolgt in der Regel in zwei Schichten. Ab 18:00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand zur Stimmauszählung anwesend sein.
Voraussetzung für die Übernahme dieses Ehrenamts ist die Wahlberechtigung bei der Kommunalwahl – diese beginnt in Nordrhein-Westfalen mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Für ihren Einsatz erhalten alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.
Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Kamen unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum:
E-Mail:
Tel.: 02307 / 148-1302
Wahlen
Kommunalwahlen
Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen ab 2020 wieder alle fünf Jahre statt. Gewählt werden Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie (Ober-)Bürgermeister/innen und Landrätinnen/Landräte.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrätinnen/Landräte werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt.
Etwaige Stichwahlen für das Amt der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Kamen sowie der/des Landrätin/Landrats des Kreises Unna finden am 28. September 2025 statt.
Zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025 werden die/der Landrätin/Landrat und die Mitglieder des Kreistags des Kreises Unna, die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Kamen gewählt. Zudem findet am Tag der Kommunalwahlen die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Kamen sowie die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr statt.
Wahlvorschläge:
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, des Rates und des Integrationsrates der Stadt Kamen entschieden.
Danach liegen für die v. g. Wahlen folgende Wahlvorschläge vor.
Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge:
- für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Kamen
sowie für
- die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Kamen.
Kontakt:
Stadt Kamen
Wahlamt
Tel.: 02307 / 148-1203 und 148-1302
Mail:
Landtagswahlen
Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt und zählt –vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 181 Abgeordnete. Das Land ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis wird ein/e Abgeordnete/r mit relativer Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Die übrigen 53 Abgeordneten werden aus den Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme gewählt.
Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.
Bundestagswahlen
Der Deutsche Bundestag wird grundsätzlich alle vier Jahre gewählt und zählt – vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 598 Abgeordnete. Von den Abgeordneten werden 299 in Wahlkreisen direkt und die übrigen aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne des Arrt. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet - also in der Bundesrepublik Deutschland - wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen.
Erststimme:
Mit der Erststimme bestimmen Wähler/-innen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).
Zweitstimme:
Ihre Zweitstimme geben Wähler/-innen für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.
Europawahlen
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt und zählt aktuell 751 Abgeordnete, davon 96 aus Deutschland (12,8 %). Damit entfallen auf Deutschland die meisten Mandate im Vergleich aller EU-Mitgliedstaaten. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat nur eine Stimme, die sie/er einer bestimmten Liste geben kann. Wahlkreise, in denen Kandidaten direkt gewählt werden könnten, gibt es bei der Europawahl nicht. Die auf Deutschland entfallenden 96 Mandate werden auf die Listen gemäß den von ihnen errungenen Stimmen verteilt.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem der anderen EU-Mitgliedstaaten wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im übrigen Ausland lebende volljährige Deutsche wahlberechtigt sein.
Darüber hinaus sind Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger), sofern sie in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche.
Die letzte Europawahl fand am 26. Mai 2019 statt.
Wahlergebnisse
Ergebnisse früherer Wahlen - auf den unterschiedlichen Ebenen - erhalten Sie nachfolgend.
Kommunalwahl | Bürgermeisterwahl | Bundestagswahl | Landtagswahl | Europawahl | Integrationsrat |
26.09.2004 | 13.07.2003 | 22.09.2002 | 14.05.2000 | 13.06.2004 | 21.11.2004 |
30.08.2009 | 30.08.2009 | 18.09.2005 | 22.05.2005 | 07.06.2009 | 07.02.2010 |
25.05.2014 | 25.05.2014 | 27.09.2009 | 09.05.2010 | 25.05.2014 | 25.05.2014 |
13.09.2020 | 17.06.2018 | 22.09.2013 | 13.05.2012 | 26.05.2019 | 13.09.2020 |
01.07.2018 (Stichwahl) | 24.09.2017 | 14.05.2017 | 09.06.2024 | ||
15.05.2022 |
Weitere Informationen über Wahlergebnisse erhalten Sie beim Kreis Unna, dem Land NRW, dem Landesbetrieb IT.NRW sowie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments.
Der Landesbetrieb IT.NRW stellt zudem kommunale Wahlprofile bereit, die die Ergebnisse aller Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen seit 1979 enthalten.
Die diesbezüglichen Informationen für die Stadt Kamen werden als druckfähige pfd-Fassung bereitgestellt.