Wahlen

Wahlen

Wählerinnen und Wähler haben auf unterschiedlichen Ebenen die Möglichkeit über die – zeitlich begrenzte – politische Machtverteilung in Räten und Parlamenten zu bestimmen. Wahlen finden nach den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen des Artikels 38 des Grundgesetzes statt.

Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen ab 2020 wieder alle fünf Jahre statt. Gewählt werden Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie (Ober-)Bürgermeister/innen und Landrätinnen/Landräte.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrätinnen/Landräte werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 Die letzte Kommunalwahl fand am 13. September 2020 statt.

Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt und zählt –vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 181 Abgeordnete. Das Land ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis wird ein/e Abgeordnete/r mit relativer Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Die übrigen 53 Abgeordneten werden aus den Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme gewählt.

Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.

Der Deutsche Bundestag wird grundsätzlich alle vier Jahre gewählt und zählt – vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 598 Abgeordnete. Von den Abgeordneten werden 299 in Wahlkreisen direkt und die übrigen aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne des Arrt. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet - also in der Bundesrepublik Deutschland - wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen.

Erststimme:
Mit der Erststimme bestimmen Wähler/-innen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).

Zweitstimme:
Ihre Zweitstimme geben Wähler/-innen für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt.

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt und zählt aktuell 751 Abgeordnete, davon 96 aus Deutschland (12,8 %). Damit entfallen auf Deutschland die meisten Mandate im Vergleich aller EU-Mitgliedstaaten. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat nur eine Stimme, die sie/er einer bestimmten Liste geben kann. Wahlkreise, in denen Kandidaten direkt gewählt werden könnten, gibt es bei der Europawahl nicht. Die auf Deutschland entfallenden 96 Mandate werden auf die Listen gemäß den von ihnen errungenen Stimmen verteilt.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem der anderen EU-Mitgliedstaaten wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im übrigen Ausland lebende volljährige Deutsche wahlberechtigt sein.

Darüber hinaus sind Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger), sofern sie in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche.

Die letzte Europawahl fand am 26. Mai 2019 statt.

Ergebnisse früherer Wahlen - auf den unterschiedlichen Ebenen - erhalten Sie nachfolgend. 

 

 Kommunalwahl Bürgermeisterwahl  Bundestagswahl Landtagswahl Europawahl  Integrationsrat
 26.09.2004  13.07.2003  22.09.2002 14.05.2000 13.06.2004  21.11.2004
30.08.2009  30.08.2009  18.09.2005  22.05.2005  07.06.2009  07.02.2010
25.05.2014 25.05.2014  27.09.2009  09.05.2010 25.05.2014  25.05.2014
13.09.2020 17.06.2018  22.09.2013  13.05.2012 26.05.2019  13.09.2020
  01.07.2018 (Stichwahl)  24.09.2017 14.05.2017  09.06.2024  
    26.09.2021 15.05.2022    

 

Weitere Informationen über Wahlergebnisse erhalten Sie beim Kreis Unna, dem Land NRW, dem Landesbetrieb IT.NRW sowie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments.

Der Landesbetrieb IT.NRW stellt zudem kommunale Wahlprofile bereit, die die Ergebnisse aller Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen seit 1979 enthalten.

Die diesbezüglichen Informationen für die Stadt Kamen werden als druckfähige pfd-Fassung bereitgestellt.