Ortsrecht

Ortsrecht

Die Stadt Kamen kann ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen (z. B. Abfall- und Straßenreinigungssatzung) und Verordnungen (z. B. Ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern) regeln. Dieses Recht ergibt sich aus dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Veröffentlichung der Satzungen und Verordnungen hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils im Amtsblatt der Stadt Kamen bekanntgemachte Fassung.

Gültig ist nur die jeweils letzte durch den Rat der Stadt beschlossene Version einer Satzung.

 

logo mik nrwDie aktuellen Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen

logo bmjDie aktuellen Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes

 

Den notwendigen kostenlosen AcrobatReader können Sie hier bekommen: