Familie und Jugend

Familie und Jugend

Familienfreundlichkeit wird in der Stadt Kamen groß geschrieben. Unser Ziel ist, Angebote und Strukturen so zu schaffen, wie Kinder, Jugendliche und Familien sie sich wünschen und wie sie sie benötigen. Prägend ist dabei das Leitbild unseres kommunalen Präventionskonzepts „Gemeinsam stark!“: „Vom Kind aus denken – aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen“.

Um Kindern und Jugendlichen ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen und die Stadt Kamen als familienfreundliche Stadt weiterzuentwickeln, arbeiten die vielen engagierten Institutionen, Verbände, Vereine, Initiativen und die Stadtverwaltung Hand in Hand zusammen.

Die Stadt Kamen als familienfreundliche Stadt zeichnet sich aus durch

  • Unterstützungsangebote, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten für Familien von Anfang an
  • gut ausgebaute Kinderbetreuungsangebote,
  • eine starke Kinder- und Jugendarbeit,
  • zahlreiche Spielplätze und Sportflächen
  • und viele weitere Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien.

Das Jugendamt

Das Jugendamt ist Ansprechpartner für die Interessen und Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien und unterstützt Familien bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

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Soziale Dienste

Der Allgemeine Soziale Dienst, die Eingliederungshilfe, die Erziehungsberatungsstelle, die Jugendhilfe im Strafverfahren und der Pflegekinderdienst sind soziale Dienste des Jugendamtes, die Familien passgenau zu den jeweiligen Fragestellungen beraten und unterstützen.

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Kindertagesbetreuung

Die frühkindliche Bildung ebenso wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wichtige zentrale gesellschaftliche Aufgaben. Als familienfreundliche Stadt hält die Stadt Kamen ein gut ausgebautes Angebot der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindestagespflege vor.

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Villa FIB

Familie – Information – Beratung: Die Villa FIB, das Familienbüro der Stadt Kamen, ist Anlaufstelle für Familien und bietet umfassende Informationen, Unterstützung und Beratung zu allen für Familien relevanten Themen. Der Familienservice für Familien mit Neugeborenen ist hier ebenso verortet wie unsere Familienhebamme, die Fachberatung für Kindertagespflege und die Beratung für Familien mit Fluchterfahrung.

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Prävention und Frühe Hilfen

Prävention und Frühe Hilfen für Familien mit jungen Kindern sind wichtige Bausteine wenn es darum geht, allen Kindern und Jugendlichen in Kamen ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen. Die vorhandenen Angebote sowie der Rahmen für die Weiterentwicklung der Strukturen sind im kommunalen Präventionskonzept „Gemeinsam stark!“ zusammengefasst.

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Kinder- und Jugendarbeit

Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Kamen sind vielfältig und bauen auf gewachsenen Strukturen auf. Sie werden von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bereitgehalten. Die Stadt Kamen ist Träger von drei Häusern der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

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Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeiter*innen sind ansprechbar für alle Schüler*innen einer Schule, besonders für solche in problematischen Lebenssituationen sowie mit besonderen Unterstützungsbedarfen. Schulsozialarbeiter*innen arbeiten darüber hinaus z.B. mit Eltern und Lehrkräften zusammen und sind auch insgesamt gut vernetzt. Die Stadt Kamen ist Träger von Schulsozialarbeit an vier städtischen Schulen.

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Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung nach ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Jugendamt die Angebote und Leistungen der einzelnen Teilbereiche der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII bedarfsgerecht zur Verfügung stellen kann.

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Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften

Der Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften kann bei der Feststellung der Vaterschaft für ein Kind und der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Beratung und Unterstützung anbieten. Dieses erstreckt sich über die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungen und Unterhaltsverpflichtungen bis zur möglichen gerichtlichen Vertretung des Kindes vor dem Familiengericht. Ebenso ist die Vereinnahmung von Unterhaltsbeträgen und Weiterleitung an die Unterhaltsberechtigten im Rahmen einer Beistandschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch möglich.

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