Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Kamen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.stadt-kamen.de.
Assistenz-Software
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
Telefon: (02307) 148-0
Telefax: (02307) 148-9000
E-Mail:
https://www.stadt-kamen.de/impressum
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Stadt Kamen hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:
- Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern bewertet.
- Bewertung aufgrund automatisch durchgeführter Tests
- Unterstützung durch eine Assistenzsoftware
Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und / oder „einfache Sprache“ ist derzeit nicht vollständig möglich.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur
Barrierefreiheit vereinbar:
- Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht wahrgenommen werden.
- Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.
Hinweis: Eingebundene Videos werden lediglich als ergänzende Darstellungsform eingesetzt und beinhalten teilweise nur Zusatzinformationen. Sämtliche grundlegend relevanten Informationen werden in zugänglicher Textform unabhängig von Videos angeboten. - Bestimmte Inhalte werden von Nutzern, die farbenblind sind, wahrscheinlich nicht erkannt.
- Einige wichtige Elemente der Webseite sind per Tastatur nicht erreichbar und nicht bedienbar.
- Die Nutzer assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Webseite nicht leicht überblicken und nicht gezielt auf die Inhalte zugreifen, die von Interesse sind.
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website https://www.stadt-kamen.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de
Datum der Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06.07.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.09.2024 überprüft.