Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften

Der Bereich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften kann bei der Feststellung der Vaterschaft für ein Kind und der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Beratung und Unterstützung anbieten. Dieses erstreckt sich über die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungen und Unterhaltsverpflichtungen bis zur möglichen gerichtlichen Vertretung des Kindes vor dem Familiengericht. Ebenso ist die Vereinnahmung von Unterhaltsbeträgen und Weiterleitung an die Unterhaltsberechtigten im Rahmen einer Beistandschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch möglich.