Beiräte und Drittorganisationen
Der Rat und die Ausschüsse der Stadt Kamen können im Rahmen ihres Aufgabenbereiches und zur Vorbereitung ihrer Aufgaben Kommissionen oder Beiräte bilden.
Zudem entsendet der Rat der Stadt Kamen Vertreter/innen in Organe, Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Vertreter/innen in diesen Gremien haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen.
Nach der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist ein Integrationsrat zu bilden, ein Ältestenrat kann gebildet werden. Von diesem Recht hat der Rat entsprechend Gebrauch gemacht. Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus der Bürgermeisterin, den stellvertretenden Bürgermeistern, den Vorsitzenden der Ratsfraktionen - bei mindestens 10 Mitgliedern auch die/der erste stellvertretende Vorsitzende - sowie die/der Schriftührer/in.
Zudem hat der Rat durch Beschluss die Bildung eines Gleichstellungsbeirates vorgenommen.
Alle Informationen zu den Beiräten und Drittorganisationen finden Sie im Ratsinformationssystem.