Jugendhilfeplanung

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Die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Jugendamt die Angebote und Leistungen der einzelnen Teilbereiche der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII bedarfsgerecht zur Verfügung stellen kann.

Um der Planungsverantwortung nachzukommen, folgt die Jugendhilfeplanung im Kern dem folgenden Schema:

  • Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in Kamen
  • Beteiligung von freien Trägern sowie Kindern, Jugendlichen und Familien, um ihr Interessen, Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln
  • Feststellung der Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Maßnahmenplanung

Die Jugendhilfeplanung folgt dabei zunehmend dem Anspruch integrierter Planungsprozesse, in denen die Fachplanungen unterschiedlicher Arbeitsfelder (z.B. Schule, Arbeitsverwaltung, Gesundheitswesen) aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist es, den Interessen und Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien insgesamt Rechnung tragen zu können.

Das Grundschema der Jugendhilfeplanung – Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung – bildet sich im Alltag durch konkrete Einzelaufgaben ab.

  • Auswertung und Aufbereitung statistischer Daten
  • Durchführung von Befragungen
  • Erstellung von Berichten und Dokumentationen
  • Konzeptentwicklung
  • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen der Jugendhilfe und angrenzender Arbeitsfelder
  • Vorbereitung von Maßnahmen und Beschlüssen

Die örtliche Jugendhilfeplanung ist dabei in verschiedene Teilplanungen gegliedert. Bei der Stabsstelle Jugendhilfeplanung werden unter anderem die folgenden Fachthemen bearbeitet:

Die Planung für andere Teilbereiche der Kinder- und Jugendhilfe ist dagegen in der jeweiligen Fachabteilung des Jugendamtes verortet:

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