Soziale Dienste
Der Allgemeine Soziale Dienst, die Eingliederungshilfe, die Erziehungsberatungsstelle, die Jugendhilfe im Strafverfahren und der Pflegekinderdienst sind soziale Dienste des Jugendamtes, die Familien passgenau zu den jeweiligen Fragestellungen beraten und unterstützen.
Der Allgemeine Soziale Dienst
Ihre Ansprechpersonen:
- Frau Bednarek
- Frau Geisler
- Herr Kottrup
- Frau Meleev
- Frau Schiming
- Frau Schittko
- Frau Straßburger
- Frau Zerbian
Informationsbogen DSGVO Soziale Dienste (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) ist ansprechbar für Beratung, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Kamen.
Die Stadt ist in Bezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welcher Straße Sie mit Ihrem Kind wohnen. Hier können Sie nachlesen, welche Mitarbeiter für Sie zuständig sind.
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)
Ihre Ansprechperson:
Informationsbogen DSGVO Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) begleitet junge Menschen im Alter von 14-20 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, in den verschiedenen Verfahren der Justiz.
Die JGH klagt weder an noch verteidigt sie junge Menschen.
Die JGH bringt vielmehr die erzieherischen und sozialen Aspekte in die Verfahren ein.
Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.
Die Aufgaben der JGH sind gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Neben der Mitwirkung in den unterschiedlichen Verfahren der Justiz informiert die JGH über Beratungs- und Hilfeangebote und prüft, ob ggf. Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Die Zusammenarbeit mit der JGH ist freiwillig und bietet eine Chance auf persönliche Beratung und Unterstützung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.
Im OWI-Verfahren und im Diversionsverfahren führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten und vermittelt gegebenenfalls erzieherische Maßnahmen.
Im Strafverfahren erstattet die JGH auf Grundlage der geführten Gespräche Bericht an Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die JGH nimmt am Gerichtstermin teil und gibt eine mündliche Stellungnahme sowie einen Vorschlag zur Strafe ab. Die JGH vermittelt die vom Gericht angeordneten Maßnahmen.
Auch in Haftsachen wird die JGH tätig. Die JGH nimmt an Haftvorführungen sowie Haftprüfungsterminen teil und hält Kontakt zu den Inhaftierten.
Diversionsverfahren
Hierbei handelt es sich um ein Verfahren der Staatsanwaltschaft, das die JGH durchführt. Es findet kein Hauptverfahren vor dem Jugendgericht statt.
Die JGH führt ein erzieherisches Gespräch mit den Beschuldigten und vereinbart eventuell eine weitere Maßnahme.
Maßnahmen sind unter anderem Freizeitarbeit, die Teilnahme an einem Präventionskurs oder die Wahrnehmung eines Beratungsangebotes z.B. der Suchtberatung.
Im Anschluss regt die JGH die Einstellung des Verfahrens gem. § 45 Abs. 2 JGG an. Voraussetzung für eine Diversion ist i.d.R., dass die Beschuldigten geständig sind. Es darf sich auch nicht um eine schwerwiegende Straftat handeln.
Kinderschutz
Kinder und Jugendliche stehen unter besonderem Schutz in unserer Gesellschaft. Dieser Schutzauftrag ist im Bundeskinderschutzgesetz verankert.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass es Kindern nicht gut geht, dann rufen Sie bitte zu den Dienstzeiten des Rathauses von 8 Uhr bis 16.30 Uhr an.
Telefon 02307-148-3727 oder
Telefon 0172-7760513
oder schreiben Sie eine E-Mail an
Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei unter der Telefonnummer 110.
Pflegekinderdienst
Ihre Ansprechpersonen:
Möchten Sie einem Pflegekind als Pflegeeltern ein neues Zuhause schenken?
Der Pflegekinderdienst sucht Menschen, die Kindern ein neues Zuhause schenken möchten.
Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.