Soziale Dienste
Der Allgemeine Soziale Dienst, die Eingliederungshilfe, die Erziehungsberatungsstelle, die Jugendhilfe im Strafverfahren und der Pflegekinderdienst sind soziale Dienste des Jugendamtes, die Familien passgenau zu den jeweiligen Fragestellungen beraten und unterstützen.
- Der Allgemeine Soziale Dienst
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
- Erziehungsberatungsstelle
- Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)
- Kinderschutz
- Pflegekinderdienst
Der Allgemeine Soziale Dienst
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Informationsbogen DSGVO Soziale Dienste (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) ist ansprechbar für Beratung, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Kamen.
Die Stadt ist in Bezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welcher Straße Sie mit Ihrem Kind wohnen. Hier können Sie nachlesen, welche Mitarbeiter für Sie zuständig sind.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Kinder und Jugendliche haben gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Für die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung ist das Jugendamt nach einer Antragstellung zuständig.
Es überprüft, ob sowohl eine psychische Störung als auch eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt oder letztere zumindest droht. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist von einer seelischen Behinderung im Sinne des Gesetzes auszugehen. Die Anspruchsprüfung übernimmt im Fachbereich Jugend der Stadt Kamen der Spezialdienst „Eingliederungshilfe“.
Nach der erfolgten Überprüfung wählt der o.g. Spezialdienst die notwendige Hilfeform, zum Beispiel den Einsatz einer Integrationshilfe oder eines Autismustherapeuten, aus und begleitet anschließend den Hilfeprozess in Form einer Hilfeplanung.
Neben dem Jugendamt gibt es jedoch noch weitere Träger der Eingliederungshilfe, wie z.B. das Sozialamt,
die Krankenkasse, die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)
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Informationsbogen DSGVO Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) begleitet junge Menschen im Alter von 14-20 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, in den verschiedenen Verfahren der Justiz.
Die JGH klagt weder an noch verteidigt sie junge Menschen.
Die JGH bringt vielmehr die erzieherischen und sozialen Aspekte in die Verfahren ein.
Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.
Die Aufgaben der JGH sind gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Neben der Mitwirkung in den unterschiedlichen Verfahren der Justiz informiert die JGH über Beratungs- und Hilfeangebote und prüft, ob ggf. Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Die Zusammenarbeit mit der JGH ist freiwillig und bietet eine Chance auf persönliche Beratung und Unterstützung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.
Im OWI-Verfahren und im Diversionsverfahren führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten und vermittelt gegebenenfalls erzieherische Maßnahmen.
Im Strafverfahren erstattet die JGH auf Grundlage der geführten Gespräche Bericht an Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die JGH nimmt am Gerichtstermin teil und gibt eine mündliche Stellungnahme sowie einen Vorschlag zur Strafe ab. Die JGH vermittelt die vom Gericht angeordneten Maßnahmen.
Auch in Haftsachen wird die JGH tätig. Die JGH nimmt an Haftvorführungen sowie Haftprüfungsterminen teil und hält Kontakt zu den Inhaftierten.
Kinderschutz
Kinder und Jugendliche stehen unter besonderem Schutz in unserer Gesellschaft. Dieser Schutzauftrag ist im Bundeskinderschutzgesetz verankert.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass es Kindern nicht gut geht, dann rufen Sie bitte zu den Dienstzeiten des Rathauses von 8 Uhr bis 16.30 Uhr an.
Telefon 02307-148-3727 oder
Telefon 0172-7760513
oder schreiben Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei unter der Telefonnummer 110.

Pflegekinderdienst
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Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.