Hier erhalten Sie Informationen über die kommunalpolitischen Strukturen und Funktionsträger der Stadt Kamen. Zudem können Sie sich im Ratsinformationssystem über die Arbeit des Rates und seiner Ausschüsse informieren.
Politik
Rat der Stadt Kamen
Der Rat der Stadt Kamen besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und der Bürgermeisterin. Durch sie wird die Kamener Bürgerschaft vertreten. Der Rat besitzt eine grundsätzliche Allzuständigkeit (§ 41 Gemeindeordnung NRW), das heißt, dass er über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt entscheidet.
Ausschüsse
Der Rat kann Ausschüsse bilden, die seine Arbeit erleichtern bzw. zu bestimmten Themen fachlich vorbereiten. Hierfür kann der Rat allgemeine Regelungen aufstellen und die Ausschüsse auch mit Entscheidungsbefugnissen ausstatten. Ansonsten sprechen die Ausschüsse Beschlussempfehlungen für den Rat aus. In jeder Gemeinde müssen nach der Gemeindeordnung NRW ein Haupt-, Finanz- und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden.
Beiräte und Drittorganisationen
Der Rat und die Ausschüsse der Stadt Kamen können im Rahmen ihres Aufgabenbereiches und zur Vorbereitung ihrer Aufgaben Kommissionen oder Beiräte bilden.
Zudem entsendet der Rat der Stadt Kamen Vertreter/innen in Organe, Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Vertreter/innen in diesen Gremien haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen.
Fraktionen
Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Rat mit. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen (§ 56 Gemeindeordnung NRW).
Integrationsrat
Bereits im Jahr 1993 hat der Rat der Stadt Kamen beschlossen, einen Ausländerbeirat zu bilden, der zum ersten Mal am 13.03.1994 gewählt wurde.
Um die Effektivität des Ausländerbeirates zu steigern, wurden im politischen Raum Strategieüberlegungen angestellt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestaltet, dass der am 24.11.2004 neu gewählte Ausländerbeirat in seiner Sitzung am 17.01.2005 dem Rat der Stadt Kamen empfohlen hat, einen Integrationsrat zu bilden, um im Interesse aller Einwohner die Beteiligung der Migrantinnen und Migranten an der Kommunalverwaltung zu stärken und das zukünftige Zusammenwirken auf eine neue Grundlage zu stellen.
Ortsvorsteher
Das Stadtgebiet Kamen ist in die Ortschaften Kamen-Mitte, Kamen-Methler, Kamen-Heeren-Werve und Kamen-Südkamen eingeteilt. Für jede Ortschaft wird vom Rat ein/e Ortsvorsteher/in für die Dauer der Wahlperiode – entsprechend den Stimmenverhältnissen in der Ortschaft – gewählt. Die/Der Ortsvorsteher/in soll in der Ortschaft für den sie/er bestellt ist wohnen und die Belange der Ortschaft gegenüber dem Rat wahrnehmen.
Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem der Stadt Kamen ermöglicht den Mitgliedern des Rates sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich über die Zusammensetzung des Rates der Stadt Kamen, seiner Ausschüsse, Beiräte und Kommissionen, die Ratsfraktionen, einzelne Mandatsträger und insbesondere die Tätigkeit von Rat und Ausschüssen zu informieren.
Portal „Stark im Amt“
Das Portal „Stark im Amt“ ist die erste zentrale Anlaufstelle, die Vertreter/innen auf kommunaler Ebene und kommunal Engagierte mit Informationen und Orientierung unterstützen soll. Es richtet sich an alle kommunalen Amts- und Mandatsträger/innen in Deutschland, die politische Verantwortung übernehmen.
Korruptionsbekämpfung
Informationsbogen DSGVO KorruptionsbG
Mit Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW im März 2005 fordert der Gesetzgeber in § 7 von den Mitglieder des Rates und der Ausschüsse Auskünfte, die in angemessener Weise zu veröffentlichen sind.
Die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse müssen demnach gegenüber der Bürgermeisterin schriftlich Auskunft gegeben über den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des Aktiengesetzes, die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen, die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehme und die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Ortsrecht
Die Stadt Kamen kann ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen (z. B. Abfall- und Straßenreinigungssatzung) und Verordnungen (z. B. Ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern) regeln. Dieses Recht ergibt sich aus dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Veröffentlichung der Satzungen und Verordnungen hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils im Amtsblatt der Stadt Kamen bekanntgemachte Fassung.
Amtsblätter
Das Amtsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Stadt Kamen. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsverordnung vorgeschrieben sind, werden hier veröffentlicht. Es erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt ist jahrgangsweise fortlaufend nummeriert und steht als Download zur Verfügung.
Das Amtsblatt kann auch als Online-Version abonniert werden. Hierzu ist ein Anmeldung per Mail oder über die nachfolgende Anmeldemaske erforderlich.
Wahlen
Wählerinnen und Wähler haben auf unterschiedlichen Ebenen die Möglichkeit über die – zeitlich begrenzte – politische Machtverteilung in Räten und Parlamenten zu bestimmen. Wahlen finden nach den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen des Artikels 38 des Grundgesetzes statt.