Ausschüsse

Ausschüsse

Der Rat kann Ausschüsse bilden, die seine Arbeit erleichtern bzw. zu bestimmten Themen fachlich vorbereiten. Hierfür kann der Rat allgemeine Regelungen aufstellen und die Ausschüsse auch mit Entscheidungsbefugnissen ausstatten. Ansonsten sprechen die Ausschüsse Beschlussempfehlungen für den Rat aus. In jeder Gemeinde müssen nach der Gemeindeordnung NRW ein Haupt-, Finanz- und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden.

Weitere Pflichtausschüsse sind aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen zu bilden. Alle weitern Ausschüsse sind sogenannte freiwillige Ausschüsse.

Neben den Ratsmitgliedern können den Ausschüssen auch volljährige sachkundige Bürger (Stimmrecht) und sachkundige Einwohner (nur Beratungsrecht) angehören.

In der Stadt Kamen wurden durch den Rat folgende Ausschüsse gebildet:

  • Pflichtausschüsse:
    Haupt- und Finanzausschuss (§ 57 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW)
    Rechnungsprüfungsausschuss (§ 57 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW)
    Wahlausschuss (§ 2 Kommunalwahlgesetz NRW)
    Wahlprüfungsausschuss (40 Kommunalwahlgesetz NRW)
    Jugendhilfeausschuss (SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe)
    Betriebsausschuss (§ 5 Eigenbetriebsverordnung NRW)
    Schul- und Sportausschuss (Schulausschuss nach § 85 Schulgesetz NRW)

  • Freiwillige Ausschüsse:
    Umwelt- und Klimaschutzausschuss
    Sozial-, Teilhabe-, Generationen- und Familienausschuss
    Kulturausschuss
    Partnerschaftsausschuss
    Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
    Wirtschaftsausschuss
    Mobilitäts- und Verkehrsausschuss

Alle Informationen zu den Ausschüssen finden Sie im Ratsinformationssystem.