Integrationsrat

Logo des Integrationsrates der Stadt Kamen

 

Bereits im Jahr 1993 hat der Rat der Stadt Kamen beschlossen, einen Ausländerbeirat zu bilden, der zum ersten Mal am 13.03.1994 gewählt wurde.

Um die Effektivität des Ausländerbeirates zu steigern, wurden im politischen Raum Strategieüberlegungen angestellt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestaltet, dass der am 24.11.2004 neu gewählte Ausländerbeirat in seiner Sitzung am 17.01.2005 dem Rat der Stadt Kamen empfohlen hat, einen Integrationsrat zu bilden, um im Interesse aller Einwohner die Beteiligung der Migrantinnen und Migranten an der Kommunalverwaltung zu stärken und das zukünftige Zusammenwirken auf eine neue Grundlage zu stellen.

Daher setzt sich das Gremium aus den gewählten Mitgliedern des Ausländerbeirates und vom Rat gewählten Ratsmitgliedern zusammen.

Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Gemeinsam mit der Kommunalwahl am 13.09.2020 wurde der neue Integrationsrat in Kamen gewählt.

Der Integrationsrat vertritt die Interessen der in Kamen lebenden Migrantinnen und Migranten gegenüber Rat und Ratsgremien sowie der Öffentlichkeit.

Der Integrationsrat fördert die Integrationsbemühungen und den interkulturellen Dialog mit den Migrantinnen und Migranten und Ihren Organisationen.

Der Integrationsrat kann sich nach § 27 der Gemeindeordnung NW mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, soweit diese im Zuständigkeits- und Kompetenzbereich der Stadt Kamen liegen.

Der Integrationsrat kann sich insbesondere an allen wichtigen Angelegenheiten beteiligen, die die Interessen der Migrantinnen und Migranten als solche berühren.

Der Integrationsrat hat ein Antrags- und Anfragerecht an den Rat und seine Ausschüsse.

Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung der Anträge des Integrationsrates im zuständigen Fachausschuss teilzunehmen. Dem Vertreter des Integrationsrates ist auf Verlangen hin dazu das Wort zu erteilen.

Ein Hinweis noch zu unseren Sitzungen:

Den Zuhörern an den Integrationsratssitzungen wird, wie auch bei den Sitzungen des Rates oder anderen Ausschüssen, Gelegenheit gegeben sich zu den jeweiligen Themen der Sitzung zu äußern. Das erfolgt jeweils unter dem 1. Tagesordnungspunkt  - Einwohnerfragestunde – einer jeden Sitzung.

 

Ihr Ansprechpartner im Rathaus ist:

Andreas Eichler

Tel.: 02307/148 3670

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Weiterführende Informationen

Landesintegrationsrat NRW