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Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also dem 29.04.2022, in NRW wohnen (Hauptwohnung) oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.