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Informationsbogen DSGVO Wahlen
Wo und wie kann ich wählen?
Wählen im Wahllokal
Das Stadtgebiet von Kamen gliedert sich in 40 Stimmbezirke, denen bestimmte Straßen zugeordnet sind. Anhand des jeweiligen Wohnortes werden die Wahlberechtigten den Stimmbezirken zugeordnet. Sie können dann durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises ausschließlich im Wahllokal ihres Stimmbezirkes vor dem Wahlvorstand wählen. Angaben zum Stimmbezirk und zum Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.
Wählen mit Wahlschein oder per Briefwahl
Sind wahlberechtigte Personen am Wahlsonntag verhindert das Wahllokal ihres Stimmbezirkes zwecks Stimmabgabe aufzusuchen, können sie einen sog. Wahlschein beantragen. Ein solcher Wahlschein gilt neben dem Wählerverzeichnis als urkundlicher Nachweis über das (fakultative) Wahlrecht der/des Wahlberechtigten und ermöglicht die Wahl in allen Wahllokalen des Wahlkreises. Ein Wahlschein besitzt keine Gültigkeit im ganzen Land, sondern lediglich für den Wahlkreis, für den er ausgestellt worden ist!
Wahlscheine werden grundsätzlich nur auf Antrag erteilt. Dieser kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen. Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn der Antrag per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder einer sonstigen dokumentierbaren elektronischen Übermittlungsform gestellt wird. Ein telefonischer Antrag ist hingegen unzulässig!
Zusammen mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf, auch die Briefwahlunterlagen, bestehend aus einem amtlichen Stimmzettel für den Wahlkreis, einem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen roten Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt zur Briefwahl. Ihr/Ihm bleibt es somit selbst überlassen in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis vor einem Wahlvorstand zu wählen oder die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.
Erfolgt die Stimmabgabe per Briefwahl, sind folgende Handlungsschritte notwendig:
1. Kreuzen Sie den Stimmzettel persönlich an.
2. Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
3. Versehen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift.
4. Legen Sie den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag ein und kleben Sie diesen zu.
5. Versenden Sie den Wahlbrief an die auf dem Umschlag aufgedruckte Adresse oder geben Sie ihn persönlich im Wahlbüro der Stadt Kamen ab.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Stadt Kamen besteht zudem die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle durchzuführen. Zu diesem Zweck steht im Wahlbüro der Stadt Kamen eine Wahlkabine zur Verfügung, in der die Briefwahlunterlagen unbeobachtet ausgefüllt werden können.
Benötigte Unterlagen
Bei der Abgabe Ihrer Stimme in Ihrem Wahllokal, wie auch im Briefwahllokal des Rathauses, halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder Identitätsnachweis und die Wahlbenachrichtigungskarte bereit.
Rechtsgrundlagen:
Als rechtliche Grundlage gelten die Wahlgesetze Europas, des Bundes, des Landes oder der Kommune (je nach Wahlart) mit der jeweiligen Wahlordnung, das deutsche Grundgesetz und das Parteiengesetz.
Wählerverzeichnisse
Wahlgrundsätze / Wahlsystem
Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt und zählt –vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 181 Abgeordnete. Hierzu ist das Land NRW in 128 Wahlbezirke eingeteilt. Die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen werden nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen (allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei) gewählt.
- Die Wahl ist allgemein: Jede Bürgerin und jeder Bürger ist grundsätzlich berechtigt, an der Wahl teilzunehmen.
- Die Wahl ist gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
- Die Wahl ist unmittelbar: Es gibt keine Zwischenschaltung eines Gremiums, das dann die Wahl vornimmt.
- Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird so abgegeben, dass niemand nachprüfen kann, wer wie gewählt hat. Dafür sind die Wahlkabinen da.
- Die Wahl ist frei: Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidungen selbst und unterliegen dabei keinem Zwang und keiner Weisung
Die Wählerinnen und Wähler haben eine Erst- und eine Zweitstimme.
Erststimme:
Das NRW-Wahlrecht ist eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, man spricht deshalb auch von einer personalisierten Verhältniswahl. In jedem der 128 Wahlkreise des Landes genügt bei der Erststimme die einfache Mehrheit: Wer als Direktkandidatin oder -kandidat die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält, ist in den Landtag NRW gewählt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Mitunter hängt es an wenigen Stimmen, die darüber entscheiden, wer aus einem Wahlkreis in den Landtag einzieht.
Zweitstimme:
Sind die Direktmandate vergeben, ziehen mindestens 53 weitere Abgeordnete über die Landesliste ihrer Partei ins Parlament ein. Hier zählt der Stimmanteil der Partei an den Zweitstimmen (Verhältniswahlrecht). Dazu werden zunächst die gültigen Stimmen gezählt. Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent dieser Gesamtstimmenzahl erreichen, ziehen ins Parlament ein. Für jede dieser Parteien wird die Zahl der Mandate – etwas vereinfacht – wie folgt errechnet: Es wird die Zahl der Zweitstimmen, die eine Partei erhalten hat, mit der Zahl der insgesamt zu vergebenden Mandate multipliziert. Die Zahl, die sich daraus ergibt, wird durch die Gesamtstimmenzahl geteilt. Heraus kommt die Zahl der Mandate dieser Partei im Landtag.
Wahlhelfer*innen - Einberufung
Wahllokale im Stadtgebiet
Eine Übersicht über die Wahllokale zur Landtagswahl 2022 finden Sie hier.
Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragen
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Den Wahlberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, die Briefwahl an Ort und Stelle (Briefwahlbüro) auszuüben.
Das Briefwahlbüro ist im Rathaus der Stadt Kamen, 1. Etage, Sitzungssaal II, eingerichtet und barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten:
Mo. - Mi. 7:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr
Do. 7:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr. 7:30 bis 13:00 Uhr
Wahlscheine können bis zum 13.05.2022, 18:00 Uhr beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch im Briefwahlbüro der Stadt Kamen direkt gewählt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Online-Beantragung - h i e r - möglich ist.
Wahltag
Die Landesregierung hat den Termin für die Landtagswahl auf den 15. Mai 2022 festgelegt.
Die Wahlzeit dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Wahlvorschläge
Wasserschwundmengen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also dem 29.04.2022, in NRW wohnen (Hauptwohnung) oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wiederkehrende Prüfungen v. Anlagen
Winterdienst
Wirtschaftsförderung
Wochenmarkt (Marktmeister)
Die Stadt Kamen veranstaltet zweimal wöchentlich jeweils dienstags und freitags einen Wochenmarkt.
Ort: Alter Markt und Fußgängerzone
Zeit: 8.00 bis 13.00 Uhr
Angeboten werden im Wesentlichen Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren, Käse, Textilien und Kurzwaren.