Antragsstellung
Muss ein Antrag gestellt werden?
Ja. Neben der Stellung des Antrages ist auch eine Schweigepflichtsentbindung erforderlich. Zur Bewertung der Teilhabebeeinträchtigung sind Informationen von Ärzten, Therapeuten, Lehrern, Ausbildern, Vereinen oder anderen Ämtern notwendig.
Der Antrag auf Eingliederungshilfe, die Schweigepflichtsentbindung und weitere Informationen zum Ablauf befinden sich hier.