Antragsstellung
Muss ein Antrag gestellt werden?
Ja. Neben der Stellung des Antrages ist auch eine Schweigepflichtsentbindung erforderlich. Zur Bewertung der Teilhabebeeinträchtigung sind Informationen von Ärzten, Therapeuten, Lehrern, Ausbildern, Vereinen oder anderen Ämtern notwendig.
Der 
Antrag auf Eingliederungshilfe, die 
Schweigepflichtsentbindung und weitere Informationen zum Ablauf befinden sich hier.
	