Dienstleistungen E

Ansprechperson

Andrea Brinkmann
Leiterin
Jugendamt - Erziehungsberatungsstelle
Zentrumstraße 22, Bergkamen und Rathausplatz 4, Kamen
Tel.: 02307/68678
Fax: 02307/280777
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Antragsstellung

Muss ein Antrag gestellt werden?

Ja. Neben der Stellung des Antrages ist auch eine Schweigepflichtsentbindung  erforderlich. Zur Bewertung der Teilhabebeeinträchtigung sind Informationen von Ärzten, Therapeuten, Lehrern, Ausbildern, Vereinen oder anderen Ämtern notwendig.

Der pdfAntrag auf Eingliederungshilfe, die pdfSchweigepflichtsentbindung und weitere Informationen zum Ablauf befinden sich hier.

Bürgerhaus Methler

Bürgerhaus Methler

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Stadtteilzentrum für Kinder, Jugendliche, Familien und Vereine

Das Bürgerhaus Methler ist eine multifunktionale Gemeinschaftseinrichtung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren, Vereine und Gruppen im Stadtteil Kamen-Methler. Die Einrichtung wurde ab 1963 als Haus der Jugend von den Gemeinden Methler, Westick, Wasserkurl gebaut, Eröffnung war dann 1965.

Seit der kommunalen Neuordnung ist das Haus der Jugend eine städtische Einrichtung. Methler wurde ein Stadtteil von Kamen. Nach einem Um- und Erweiterungsbau 1991 erhielt die Einrichtung den Namen Bürgerhaus Methler.

Im Bürgerhaus sind mehr als 30 Gruppen ansässig, Vereine und Verbände halten hier ihre Versammlungen und Treffen ab, Sportgruppen bieten in der Halle ein Sportprogramm an, es gibt Seniorenrunden, Sprechstunden der Ortsheimatpfleger, aber auch der Polizei, der Bürgermeisterin und der Seniorenbeauftragen. Weiterhin bietet das Team des Bürgerhauses ein umfangreiches Kinder- und Jugendprogramm in den Bereichen Offene Arbeit, Kurse, Veranstaltungen, Bildung, Kultur und Ferienaktionen an.

pdfRichtlinien der Stadt Kamen über die Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler

Homepage des Bürgerhauses Kamen-Methler

Die Ausstellenden

Die Liste ist nicht abschließend, möglicherweise ergeben sich bis zum Tag der Veranstaltung noch Änderungen:

  • AWO Kitas & Familienzentren
  • Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Städte Bergkamen und Kamen
  • Diakonie Ruhr-Hellweg – Beratungsstelle Kamen
  • DRK Familienzentrum Monopoli und Kita Abenteuerland
  • Ev. Familienbildung im Kirchenkreis Unna – Café Knirps
  • Ev. Kitas in Kamen
  • Familienbande Familiennetzwerk Kamen e.V.
  • FamilienForum Katharina
  • Förderverein für Jugendhilfe Kamen e.V.
  • Frühe Hilfen
  • Grundschulen der Stadt Kamen
  • Jobcenter Kreis Unna
  • Kangatraining
  • Katholische Kitas in Kamen
  • Kindersicherheit (Virtual Reality-Brille „Riesenküche“)
  • Kita Pusteblume e.V.
  • Kreis Unna – Elterngeldstelle
  • Kreis Unna – Zahnärztlicher Dienst
  • Kamener Sport Club 1972 e.V.
  • Logopädie Simone Kröger-Maron
  • Sportverband Kamen
  • Stadt Kamen – Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst
  • Stadt Kamen – Kindertagesbetreuung, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Stadt Kamen – Villa FIB
  • Stadtbücherei Kamen
  • Stoffwindelberatung
  • TV Germania 1876 Kaiserau e.V.
  • Verbraucherzentrale Kamen
  • VfL 1854 Kamen Corp.

Eheschließung

Ansprechpartner/in

Sie wollen heiraten?

Wir freuen uns, wenn Sie in Kamen den Bund fürs Leben schließen möchten.
Eheschließungen werden in Kamen im Trauzimmer des Rathauses durchgeführt und im Schloss Heeren. Im Trauzimmer können 22 Gäste an der standesamtlichen Trauung teilnehmen und im Schloss Heeren aufgrund der Raumgröße 50 Gäste. Als besondere Serviceleistung stehen Ihnen die Kamener Standesbeamtinnen auch außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung.

Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung (früher:Aufgebot) der Eheschließung bei dem Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten wohnt. Selbstverständlich können Sie anschließend die Ehe bei jedem Standesamt in Deutschland schließen. Ihre Unterlagen werden in diesem Fall an das Standesamt Ihres Wunschortes weitergeleitet.

Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen. Sie können Ihren Wunschtermin jedoch schon 12 Monate vorher beim Standesamt Kamen reservieren.

Welche Unterlagen und Urkunden für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
In der Regel erfolgt die Anmeldung persönlich durch beide Verlobten. Falls Sie nicht gemeinsam ins Standesamt kommen können, ist es möglich, dass ein Verlobter den anderen mit einer schriftlichen Einverständniserklärung bevollmächtigt, die Eheschließung alleine anzumelden. Sollten Sie beide verhindert sein, haben Sie auch die Möglichkeit, die Eheanmeldung durch einen Vertreter vornehmen zu lassen. Beachten Sie bitte, daß ein Vertreter Vollmachten beider Verlobten vorlegen muß. Falls einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht versteht, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

Bei der Anmeldung der Eheschließung nehmen wir auch Ihre Erklärungen zu der von Ihnen gewünschten Namensführung entgegen.

Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Nur dieser Ehegatte führt dann einen Doppelnamen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen. Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

Hinweis:
Falls sich Ihre Namensführung durch die Eheschließung ändert, können Sie bereits nach der Anmeldung zur Eheschließung beim Bürgerbüro einen auf den neuen Namen lautenden Personalausweis oder Reisepass beantragen. Das neue Ausweisdokument wird Ihnen dann nach der Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass Sie deutsche Staatsangehörige und in Kamen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Beachten Sie bitte die Anfertigungsdauer bei der Bundesdruckerei.

Was müssen Sie nach der Eheschließung beachten?

  • Personalausweis und Reisepass
    Bei einer Namensänderung müssen Sie die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihre Reisepasses beim Bürgerbüro beantragen.
  • Kraftfahrzeugpapiere
    Eine Namensänderung ist sowohl in die Zulassungsbescheinigung I (alter Fahrzeugschein), als auch in die Zulassungsbescheinigung II (alter Fahrzeugbrief) einzutragen.
    Beachten Sie Bitte, dass die Eintragung einer Namensänderung in den alten Fahrzeugbrief in Kamen nicht vorgenommen werden darf. Diese Änderung kann nur bei der Fahrzeugzulassungsstelle in Unna oder Lünen erfolgen.

Gebühren

Die Eheschließung ist gebührenfrei.
Für die Prüfung der Ehefähigkeit fällt jedoch bei der Anmeldung zur Eheschließung eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an, wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind.

Wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, erhöht sich die Gebühr auf 66,00 €.

Falls das Standesamt, in dem Sie die Eheschließung anmelden, nicht mit Ihrem Heiratsstandesamt identisch ist, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
Weitere Gebührensätze rund um das Thema Eheschließung:

  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 66,00 €
  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens 21,00 €
  • Heirats-, Geburtsurkunden (jeweils erstes Exemplar) 10,00 €
    -weitere Exemplare dieser Urkunden kosten jeweils die Hälfte-
  • Stammbuch, verschiedene Ausführungen 14,00 € bis 38,00 €

Für Trauungen außerhalb des Rathauses werden als Ausgleich für den erhöhten Aufwand folgende Servicegebühren erhoben:

  • Trauungen innerhalb der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag = 50,00 €
  • Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag = 70,00 €
  • Trauungen am Samstag = 100,00 €
  • Prüfung der örtl. Voraussetzungen in Privaträumen / Widnung = 50,00 €

Hinweis:
Für Eheschließungen im Schloss Heeren sind die Räumlischkeiten privat zu buchen. Hierfür entstehen für Sie zusätzliche Kosten.
Nähere Informationen erhalten Sie von der

Von Plettenberg & Timm Event GbR
Heerener Strasse 177
59174 Kamen
Telefon: 02307 - 9857933
Telefax: 02307 - 2611261
E-Mail: info(at)schloss-heeren.de
http://schloss-heeren.de

Benötigte Unterlagen

Jeder Fall liegt anders. Ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch ist deshalb der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe.

Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eine beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister, wenn Sie nicht in Kamen geboren sind (möglichst aktuell; zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes, wenn Sie nicht in Kamen wohnen.

In nachfolgenden besonderen Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich:
Bei Personen, die geschieden oder verwitwet sind:
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (Scheidung oder Tod).
Die Unterlagen erhalten Sie beim Standesamt der Eheschließung
Ggf. Geburtsurkunden von Kindern aus der Vorehe.

Hinweis:
Bei Eheschließung und Scheidung oder Sterbefall im Ausland lassen Sie sich bitte beraten.
Bei Personen unter 18 Jahren:
Befreiung von der Eheunmündigkeit durch das Familiengericht.
Bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:
Geburtsurkunden der Kinder
Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
Wegen der vielen heimatstaatlichen Besonderheiten und Ausnahmen ist eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen

 

Ehrenamt

Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist eine in Deutschland heimische Falterart. In den letzten Jahren hat er sich in unserer Region massenhaft vermehrt – so auch in Kamen. Als Falter ist er harmlos, allerdings bilden die Raupen des Eichenprozessionsspinners etwa ab April/Mai sogenannte „Brennhaare“ aus, die das Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Nach einem Kontakt mit den Brennhaaren kann es zu gesundheitlichen Problemen kommen – von Reizungen der Haut, Augen und Atemwege bis hin zu starken allergischen Reaktionen.

pdfHier erfahren Sie mehr zum Eichenprozessionsspinner, den möglichen Risiken eines Kontaktes und wie Sie sich (und andere) schützen können.

Hilfe und Kontakte:

Steht der befallene Baum auf einem Privatgrundstück, informieren Sie bitte die Eigentümer*innen.

Für Sicherungs- oder Bekämpfungsmaßnahmen sind die Eigentümer*innen zuständig.

Meldung befallener städtischer Bäume
Stadt Kamen - Servicebetriebe
Tel.: 02307 - 148 - 2970
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei Fragen zu gesundheitlichen Auswirkungen
Kreis Unna - Gesundheitsamt
Tel.: 02303 - 27 - 0
www.kreis-unna.de

Bei weiteren Fragen rund um den EPS
Stadt Kamen - FB Planung, Bauen, Umwelt
Tel.: 02307 - 148 - 2635
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
www.umwelt.nrw.de

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Kinder und Jugendliche haben gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Für die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung ist das Jugendamt nach einer Antragstellung zuständig.
Es überprüft, ob sowohl eine psychische Störung als auch eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt oder letztere zumindest droht. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist von einer seelischen Behinderung im Sinne des Gesetzes auszugehen. Die Anspruchsprüfung übernimmt im Fachbereich Jugend der Stadt Kamen der Spezialdienst „Eingliederungshilfe“.

Nach der erfolgten Überprüfung wählt der o.g. Spezialdienst die notwendige Hilfeform, zum Beispiel den Einsatz einer Integrationshilfe oder eines Autismustherapeuten, aus und begleitet anschließend den Hilfeprozess in Form einer Hilfeplanung.

Neben dem Jugendamt gibt es jedoch noch weitere Träger der Eingliederungshilfe, wie z.B. das Sozialamt,
die Krankenkasse, die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII

Seelische Behinderung

Was ist eine seelische Behinderung?

Eine seelische Behinderung liegt vor, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert durch einen Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert wurde (nach WHO ICD 10) und wegen dieser Störung die Teilhabe an der Gesellschaft (Schule, Arbeit, Soziales, Medizin) wesentlich beeinträchtigt ist. Es ist ausreichend, wenn mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% eine Störung zu einer wesentlichen Teilhabebeeinträchtigung führen wird – also eine Behinderung droht. Eine Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn z.B. eine soziale Isolation oder wegen einer Phobie ein Schulversagen droht, die Kontaktaufnahme zu anderen Menschen wesentlich gestört ist oder ein Rückzug aus allen sozialen Bezügen erfolgt.  Die Teilhabebeeinträchtigung wird durch das Jugendamt geprüft, unter anderem durch Hospitationen in der Schule.

Körperliche und/oder geistige Behinderung

Wer ist zuständig, wenn mein Kind weitere Einschränkungen (körperlich und/oder geistig) hat?

Hat Ihr Kind neben einer psychischen Beeinträchtigung noch eine geistige oder körperliche (z.B. Epilepsie, Lähmungen, Diabetes etc.) Behinderung, ist das Kreissozialamt als Träger der Eingliederungshilfe für die Beantragung der Leistung zuständig. Sie können aber den Antrag trotzdem im Jugendamt stellen.

Kreis Unna Eingliederungshilfe

Volljährige

Können Volljährige auch Eingliederungshilfen erhalten?

Ja, jedoch nur im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII. Bei Volljährigen müssen sowohl die Anspruchsvoraussetzungen gem. §41 als auch die von §35a SGB VIII vorliegen, um Eingliederungshilfen zu bekommen.

Antragsstellung

Muss ein Antrag gestellt werden?

Ja. Neben der Stellung des Antrages ist auch eine Schweigepflichtsentbindung  erforderlich. Zur Bewertung der Teilhabebeeinträchtigung sind Informationen von Ärzten, Therapeuten, Lehrern, Ausbildern, Vereinen oder anderen Ämtern notwendig.

Der pdfAntrag auf Eingliederungshilfe, die pdfSchweigepflichtsentbindung und weitere Informationen zum Ablauf befinden sich hier.

Einstellungen

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

pdfInformationsbogen DSGVO Personaleinstellungen


 Für eine Bewerbung benötigen wir grundsätzlich:

  • das Bewerbungsschreiben
  • einen Lebenslauf
  • Kopien der letzten Zeugnisse
    Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (ohne Hefter) an folgende Anschrift
    Stadt Kamen
    - Fachbereich 10.2 -
    Rathausplatz 1, 59174 Kamen

    Sie können Ihre Bewerbung auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.
    Bitte senden Sie alle Unterlagen als PDF-Ddokument.

 

 

 

 

 


 

Mit welchem Schulabschluss kann ich welchen Verwaltungs- bzw. gewerblichen Beruf ergreifen?

Einwohnerantrag - Einwohnerfragestunde

Elternbeiträge

Energiebericht

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner  

Wie sich der Energieverbrauch der Stadt Kamen in den letzten Jahren, bezogen auf alle seine Gebäude, entwickelt hat, kann man dem Energiebericht entnehmen. Er liefert eine Übersicht über die Energiekosten und -preise sowie über die Energiekennwerte. Er ist damit ein wichtiges Element der Planung und Steuerung des künftigen Energieeinsatzes und trägt durch seine Transparenz zu einem sparsameren Umgang mit Energie und Wasser bei.

Die bisher erschienenen Energieberichte der Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2012, 2014, 2017 und 2020 stehen als PDF-Dokumente zur Verfügung.


Den notwendigen kostenlosen AcrobatReader können Sie hier bekommen:

 

Erschließungsbeiträge

Europawahlen

Ev. Jugendheim Kamen-Heeren-Werve

Ev. Jugendheim Kamen-Heeren-Werve

Gelungene Kooperation von Stadt Kamen und Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve

Seit 2003 gestalten die Stadt Kamen und die Ev. Kirchengemeinde zu Heeren- Werve eine gemeinsame Arbeit für Kinder und Jugendliche im Stadtteil Heeren- Werve. Das Ev. Jugendheim ist Anlaufstelle für alle im Alter von 5 bis 25 Jahren und ihre Familien. Das Mitarbeiterteam aus Haupt- und Ehrenamtlichen sowie zwei Honorarkräften bietet verschiedene Gruppen- und Kreativangebote, kirchliche Veranstaltungen und ein vielfältiges Ausflügs- und Aktions-Angebot, auch in den Ferien.

Der in der Woche tägliche "Offene Treff" ermöglicht eine unkomplizierte erste Kontaktaufnahme und steht den Besuchern für Treffen mit Gleichgesinnten, für Spiel und Spaß, pädagogische Beratung und gelungene Freizeitgestaltung zur Verfügung.

Homepage zum Ev. Jugendheim Kamen Heeren-Werve

Existenzgründung

Freizeitzentrum Lüner Höhe

Freizeitzentrum Lüner Höhe

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Ein Haus mit 1.000 Möglichkeiten

Der beliebte Stadtteiltreff „Freizeitzentrum Lüner Höhe“ ist ein im Jahre 2018 neu strukturiertes, integratives modernes Kultur- und Kommunikationszentrum mit integrativ-pädagogischem Konzept. Dieses neu strukturierte Quartierszentrum hat seitdem die bisher 40jährige erfolgreiche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren qualitativ und quantitativ ausbauen und erweitern können.

Pädagogische Begleitung und Beratung soll für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren stets präsent sein und hilfreich zur zukunftsorientierten, zufriedenen Lebensgestaltung und -bewältigung führen.

Das neue Zentrum ist zu einem integrativen Ort der Begegnung geworden und bietet zusätzlich die Möglichkeit für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Feste und Theaterveranstaltungen und dem geselligen Beisammensein.

Homepage des FZ Lüner Höhe