Stadtverwaltung

FB 51 - Familie, Jugend, Schule und Sport

Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:

Der Allgemeine Soziale Dienst

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

pdfInformationsbogen DSGVO Soziale Dienste (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) ist ansprechbar für Beratung, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Kamen.

SGB VIII

Die Stadt ist in Bezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welcher Straße Sie mit Ihrem Kind wohnen. pdfHier können Sie nachlesen, welche Mitarbeiter für Sie zuständig sind.

Krise

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD)  ist eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien in Krisen-, Not- und Belastungssituationen.

Der ASD versucht mit allen Beteiligten eine geeignete Lösung zu erarbeiten. Im Einzelfall arbeitet der ASD eng mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, um Hilfsangebote vor Ort passgenau zu gestalten. Krisensituationen können in einem Zusammenspiel aller Beteiligten positiv gelöst werden.

Trennung und Scheidung

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD)  berät in Fragen von Trennung und Scheidung und versucht, gemeinsam mit den getrennt lebenden Elternteilen ein einvernehmliches und kindgerechtes Konzept in Bezug auf eine Umgangs- und Sorgeregelung zu entwickeln.

Bei Trennung oder Scheidung kriselt es in Familien. Der ASD bietet Beratung bei Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht an. Ziel soll sein, die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Der ASD beteiligt sich auch an den Verfahren vor dem Familiengericht.

Erziehungsberatung

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) berät Familien. Der ASD hat darüber hinaus Kontakte zu entsprechenden Beratungsstellen und übernimmt eine Vermittlerfunktion.

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit ihren Kindern nur einen Rat. Die Situation in der Familie kann aber auch so verfahren sein, dass Familien alleine nicht mehr weiter wissen. Der ASD vermittelt in Konfliktsituationen, berät professionell bei Erziehungsproblemen sowie in familienrechtlichen Verfahren. Darüber hinaus  informiert der ASD über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Bedarf wird an entsprechende Beratungsstellen weitervermittelt.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Kinder und Jugendliche haben gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Für die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung ist das Jugendamt nach einer Antragstellung zuständig.
Es überprüft, ob sowohl eine psychische Störung als auch eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt oder letztere zumindest droht. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist von einer seelischen Behinderung im Sinne des Gesetzes auszugehen. Die Anspruchsprüfung übernimmt im Fachbereich Jugend der Stadt Kamen der Spezialdienst „Eingliederungshilfe“.

Nach der erfolgten Überprüfung wählt der o.g. Spezialdienst die notwendige Hilfeform, zum Beispiel den Einsatz einer Integrationshilfe oder eines Autismustherapeuten, aus und begleitet anschließend den Hilfeprozess in Form einer Hilfeplanung.

Neben dem Jugendamt gibt es jedoch noch weitere Träger der Eingliederungshilfe, wie z.B. das Sozialamt,
die Krankenkasse, die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII

Seelische Behinderung

Was ist eine seelische Behinderung?

Eine seelische Behinderung liegt vor, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert durch einen Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert wurde (nach WHO ICD 10) und wegen dieser Störung die Teilhabe an der Gesellschaft (Schule, Arbeit, Soziales, Medizin) wesentlich beeinträchtigt ist. Es ist ausreichend, wenn mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% eine Störung zu einer wesentlichen Teilhabebeeinträchtigung führen wird – also eine Behinderung droht. Eine Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn z.B. eine soziale Isolation oder wegen einer Phobie ein Schulversagen droht, die Kontaktaufnahme zu anderen Menschen wesentlich gestört ist oder ein Rückzug aus allen sozialen Bezügen erfolgt.  Die Teilhabebeeinträchtigung wird durch das Jugendamt geprüft, unter anderem durch Hospitationen in der Schule.

Körperliche und/oder geistige Behinderung

Wer ist zuständig, wenn mein Kind weitere Einschränkungen (körperlich und/oder geistig) hat?

Hat Ihr Kind neben einer psychischen Beeinträchtigung noch eine geistige oder körperliche (z.B. Epilepsie, Lähmungen, Diabetes etc.) Behinderung, ist das Kreissozialamt als Träger der Eingliederungshilfe für die Beantragung der Leistung zuständig. Sie können aber den Antrag trotzdem im Jugendamt stellen.

Kreis Unna Eingliederungshilfe

Volljährige

Können Volljährige auch Eingliederungshilfen erhalten?

Ja, jedoch nur im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII. Bei Volljährigen müssen sowohl die Anspruchsvoraussetzungen gem. §41 als auch die von §35a SGB VIII vorliegen, um Eingliederungshilfen zu bekommen.

Antragsstellung

Muss ein Antrag gestellt werden?

Ja. Neben der Stellung des Antrages ist auch eine Schweigepflichtsentbindung  erforderlich. Zur Bewertung der Teilhabebeeinträchtigung sind Informationen von Ärzten, Therapeuten, Lehrern, Ausbildern, Vereinen oder anderen Ämtern notwendig.

Der pdfAntrag auf Eingliederungshilfe, die pdfSchweigepflichtsentbindung und weitere Informationen zum Ablauf befinden sich hier.

Familienservice

Hier finden Sie Ihre Ansprechperson

  • pdfFlyer Familienservice
  • Beratung für Familien mit Neugeborenen
  • Informationen und Angebote zum Thema Kind und Familie

FIB Online

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FIB.online – Infos für Familien und Kinder in Kamen

Sie suchen Spiel-, Sport- und Freizeitangebote? Kinderbetreuung? Förderangebote für Ihr Kind? Beratung und Unterstützung? Finden Sie Ihr Angebot in FIB.online, dem Infoportal für Familien in Kamen - von der Schwangerschaft an!

Sie finden FIB.online unter fib-online.kamen.de

In FIB.online sind die Angebote der vielen Kamener Institutionen, Einrichtungen und Vereine sowie der öffentlichen Verwaltung (z.B. Jugendamt, Jobcenter) an einem Ort für Sie zusammengefasst. Die Palette reicht von Geburtsvorbereitungskursen über Spielgruppen und Turnangebote bis hin zu Physiotherapeuten für Kinder und Beratungsstellen. Auch wenn Sie sich über Betreuungsmöglichkeiten informieren möchten – hier werden Sie fündig.

Wie funktioniert‘s? FIB.online bietet Ihnen verschiedene Suchfunktionen an, über die Sie gezielt Angebote suchen können, z.B. über ein bestimmtes Schlagwort oder im Umfeld Ihres Wohnortes. Probieren Sie es einfach aus!

FIB.online sammelt aktuell Angebote für (werdende) Eltern mit Kindern bis zum Alter von 3 Jahren. Das Angebot wird schrittweise auf weitere Altersgruppen erweitert.

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

pdfInformationsbogen DSGVO Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH)  begleitet junge Menschen im Alter von 14-20 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, in den verschiedenen Verfahren der Justiz.

Die JGH klagt weder an noch verteidigt sie junge Menschen.
Die JGH bringt vielmehr die erzieherischen und sozialen Aspekte in die Verfahren ein.

Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.

Die Aufgaben der JGH sind gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Neben der Mitwirkung in den unterschiedlichen Verfahren der Justiz informiert die JGH über Beratungs- und Hilfeangebote und prüft, ob ggf. Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.

Die Zusammenarbeit mit der JGH ist freiwillig und bietet eine Chance auf persönliche Beratung und Unterstützung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.

Im OWI-Verfahren und im Diversionsverfahren führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten und vermittelt gegebenenfalls erzieherische Maßnahmen.

Im Strafverfahren erstattet die JGH auf Grundlage der geführten Gespräche Bericht an Staatsanwaltschaft und Gericht.

Die JGH nimmt am Gerichtstermin teil und gibt eine mündliche Stellungnahme sowie einen Vorschlag zur Strafe ab. Die JGH vermittelt die vom Gericht angeordneten Maßnahmen.

Auch in Haftsachen wird die JGH tätig. Die JGH nimmt an Haftvorführungen sowie Haftprüfungsterminen teil und hält Kontakt zu den Inhaftierten.

Jugendpflege

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Beschreibung der Aufgaben

  • Planung und Koordination der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Kamen
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen

Der Jugendpfleger ist Ansprechpartner für Belange aller Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet. Neben der Koordination der städt. Angebote, ist er Ansprechpartner für die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit, sowie beratendes Mitglied in Stadtjugendring e.V. Kamen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die (finanzielle) Förderung von Trägern nach dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.

pdfRichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Hier finden Sie die Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für ehren- oder nebenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendförderung, sowie alle weiteren notwendigen Anlagen im PDF-Format:

Die Kamener Elternmesse

Sonntag, 26.03.2023, 11 – 14 Uhr, Stadthalle Kamen

Hier dreht sich alles um die Familie!

Zahlreiche Institutionen und engagierte Akteure aus Kamen und Umgebung stellen sich bei der Messe mit ihren Angeboten vor, um mit interessierten werdenden Eltern und Eltern mit Kindern bis zum Übergang in die Grundschule in den Austausch zu kommen.

Sie erwarten Infostände, Vorträge zu ausgewählten Themen und kleine Kinderspielecken. Sie können sich z.B. zu den folgenden Themen informieren:

  • Schwangerschaft und Geburt
  • Familienbildung
  • Kindertagesbetreuung
  • Übergang in die Grundschule
  • Gesundheit
  • Finanzielle Hilfen für Familien
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote
  • Sport-, Kultur- und Freizeitangebote
  • und vieles mehr

Zu den Ausstellenden gehören Institutionen, Organisationen, Vereine und weitere Akteure aus Kamen aber auch aus dem gesamten Kreis Unna.

Die Messe wird ausgerichtet durch die Villa FIB, das Familienbüro der Stadt Kamen.

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Vorträge:

11:30 – 12:00 Uhr              
Kindertagesbetreuung: Kindergarten und Kindertagespflege
Referentinnen aus dem Bereich Kindertagesbetreuung und Fachberatung Kindertagespflege, Stadt Kamen, Villa FIB
12:15 – 12:45 Uhr Sprachentwicklung - (k)eine Kleinigkeit
Referentin: Simone Kröger-Maron, Logopädin
13:00 – 13:30 Uhr Eltern-Kind-Bindung: Kreis der Sicherheit
Referentin: Susanne Landsberg, Pädagogische Mitarbeiterin, Ev. Familienbildung im Kirchenkreis Unna (Fabi)

 

Kontakt:
Stadt Kamen – Villa FIB
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: (02307) 148-4100
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr: 9-12 Uhr; Do: 9-12 Uhr und 15-17 Uhr

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

 

Beschreibung der Aufgaben

  • Aufsuchende Sozialarbeit im Kamener Stadtgebiet und Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
  • Der Koordinator für Mobile Jugendarbeit, ist einem "Streetworker" vergleichbar im gesamten Kamener Stadtgebiet im Einsatz und insbesondere an "Informellen Treffpunkten"
  • Gesprächspartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Anwohner. 

Konfliktreiche Situationen werden durch Vermittlung und Hilfeangebote "vor Ort" entspannt.
Mögliche Lösungsansätze werden gemeinschaftlich mit allen Beteiligten gesucht, wobei Herr Tautz bedacht ist, die Position der Kinder- und Jugendgruppen in den Verhandlungen stützend zu vertreten. 
Der Kinder- und Jugendbeauftragte, ist für Beteiligungsverfahren / Partizipation von und für Kindern und Jugendlichen zuständig.
Überdies ist er in den Bereichen Jugendschutz und Jugendpflege Initiator von Veranstaltungen und Aktionen, sowie u.a. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schulen, Vereine, Ordnungsamt und Polizei.

Rechtsgrundlagen

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die kommunalen Jugendämter, für jede Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser bildet den Rahmen für die örtlichen Angebote und Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verfolgen das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.  Diese Angebote sind dem Gesetz nach bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und deren Familien zu gestalten. Der Kinder- und Jugendförderplan ist damit ein wesentlicher Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde für die Wahlperiode 2015 bis 2020 verabschiedet.

pdfKinder- und Jugendförderplan 2015-2020

Kindertagespflege

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pdfInformationsbogen DSGVO Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei der bis zu fünf Kinder gleichzeitig im Haushalt der Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle (bis zu neun Kinder) für einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden.
Kindertagespflege kommt für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Betracht. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in der Kindertagespflege betreut werden, wenn beide Elternteile einer Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium, Sprachkurs etc. nachgehen.

Reicht die institutionelle Betreuung (Kita, Schule) für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht aus, kann ergänzend Kindertagespflege gewährt werden.

Eine Tagespflegeperson soll, ausgehend vom gesetzlichen Auftrag, Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes, ihrer Interessen und Bedürfnisse altersgerecht fördern. Neben geeigneten Rahmenbedingungen gehören hierzu beispielsweise Angebote an Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsanreizen.

Für weitere Informationen und/oder Termine zur Antragstellung auf Betreuung in der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberaterin.

Sie möchten Tagespflegeperson werden?

Wenn Sie sich vorstellen können, Kinder aus fremden Familien stundenweise selbstständig zu betreuen, müssen Sie bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie

  • mindestens 21 Jahre alt sind und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 besitzen;
  • gerne mit Kindern zusammen sind und ausreichend Zeit für sie haben;
  • Kinder in ihrer Persönlichkeit achten und ihre Bedürfnisse erkennen;
  • Erfahrung und Kenntnisse im Umgang mit Kindern haben;
  • zu einer am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt bereit sind;
  • bereit sind, sich mit pädagogischen Fragen auseinander zu setzen und an einer Qualifizierung teilzunehmen und sich kontinuierlich weiter zu bilden,

dann kann die Ausübung der Kindertagespflege für Sie eine sinnvolle und interessante Tätigkeit sein.

Im Infoblatt (siehe unter Formularen) sind die Unterlagen aufgeführt, die Sie für die Tätigkeit als Tagespflegeperson benötigen.

Um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten, benötigen alle Tagespflegepersonen einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der „Qualifizierung für Tagespflegepersonen (TMQ)“.
Bisher fand die Qualifizierung in Kooperation mit der VHS Kamen-Bönen statt. Aktuell läuft die letzte Qualifizierung nach dem bisherigen DJI- Curriculum.
Ab 2021 wird die TMQ durch das QHB ersetzt. Die neue Qualifizierung befindet sich derzeit noch in der Planung, wird jedoch wie folgt aufgebaut sein:

  • 300 Unterrichtsstunden, die bei einem Bildungsträger besucht werden müssen
  • + 40 Stunden Praktikum in einer Kita
  • + 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle
  • + Selbstlerneinheiten

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband für Kindertagespflege.

Eine Anmeldung bei einem Bildungsträger ist nur nach einem ausführlichen Bewerbergespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege möglich. Für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson ist eine Kooperation mit der Fachberatung der zuständigen Stadt unerlässlich.

Bei Interesse senden Sie bitte ein kurzes Bewerbungsanschreiben, sowie einen Lebenslauf an:

Stadt Kamen
Fachberatung Kindertagespflege
Rathausplatz 1
59174 Kamen

Nach Eingang Ihrer Kurzbewerbung werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Fachberatung für Kindertagespflege im Fachbereich Jugend

Die Fachberatung ist zuständig für:

  • die Beratung von Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Kindertagespflege
  • die Qualifizierung und Überprüfung von Tagespflegepersonen
  • die Erteilung der Pflegeerlaubnis bei Eignung
  • die Vermittlung von Tagespflegepersonen für Kinder

Wir bieten

  • Informationen zur selbstständigen Tätigkeit
  • Zugang zur Qualifizierung inklusive Erste Hilfe-Kurs am Kind und Fortbildungen
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson
  • einen Zuschuss zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung
  • Abrechnung der Betreuungsstunden

Unsere Aktivitäten

  • mehrere Fortbildungen im Jahr auch mit Fachreferenten
  • alle zwei Jahre Fachtag auf Kreisebene mit Vorträgen und verschiedenen Workshops
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kooperation mit Kindertageseinrichtungen
  • jährliche Veranstaltungen zur Kontaktpflege und Vernetzung

Formulare

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Beschreibung der Aufgaben

  • Beschaffung von Lernmitteln

 

Pflegekinderdienst

Pflegekinderdienst

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Möchten Sie einem Pflegekind als Pflegeeltern ein neues Zuhause schenken?

Der Pflegekinderdienst sucht Menschen, die Kindern ein neues Zuhause schenken möchten.

Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.

Was sind Pflegeeltern?

Pflegeeltern sind volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern aufnehmen.

Welche Formen von Pflegeverhältnissen gibt es?

Es gibt verschiedene Unterbringungsformen ...

Vollzeitpflege

In Vollzeitpflege leben Kinder, die selten eine Perspektive auf Rückkehr in ihre Herkunftsfamilie haben. Die zeitliche Dauer des Pflegeverhältnisses kann daher unterschiedlich sein. Der Schwerpunkt dieser Hilfe liegt im Aufbau einer sicheren und dauerhaften Bindung des Kindes an die Pflegefamilie.

Bereitschaftspflege

Kinder werden hier kurzfristig und kurzzeitig in akuten Krisensituationen, zur weiteren Perspektivklärung aufgenommen. Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt.

pdfDownload des Bereitschaftspflege-Flyer

Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern mitbringen?

Pflegeeltern müssen

  • finanziell unabhängig sein
  • genügend Wohnraum zur Verfügung haben
  • in ein stabiles Lebensumfeld eingebunden sein
  • Polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis sind erforderlich

Darüber hinaus sind besonders erforderliche Kriterien und Eigenschaften der Pflegeeltern:

  • Zeit

Pflegeeltern haben Zeit, sich mit den unterschiedlichen Bedürfnissen eines Pflegekindes auseinanderzusetzen. Sie nehmen sich Zeit für Gespräche mit dem Jugendamt und anderen Beteiligten.

  • Offenheit

Pflegeeltern sind offen für individuelle Lebenskonzepte der Herkunftsfamilie und die Bewältigungsstrategien der Pflegekinder. Sie sind offen für Beratungs- und Unterstützungsangebote.

  • Einfühlungsvermögen

Pflegeeltern können sich in die Bedürfnisse und das emotionale Spannungsfeld des Pflegekindes einfühlen.

  • Mobilität und Flexibilität

Pflegeeltern können ihren Alltag flexibel gestalten und sind mobil.

  • Belastbarkeit

Pflegeeltern sind belastbar und schaffen den stressigen Familienalltag mit einem weiteren Familienmitglied sowie dessen besonderen Bedürfnissen.

  • Kooperationsbereitschaft

Pflegeeltern sind bereit, mit dem Jugendamt, der Herkunftsfamilie des Pflegekindes und ggf. anderen Einrichtungen oder Beteiligten zusammenzuarbeiten.

Warum können die Kinder nicht in ihren eigenen Familien leben?

Weil es Eltern gibt, die aus unterschiedlichen Gründen übergangsweise oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.

Die Kinder kommen aus unterschiedlichen Situationen und brauchen deshalb jeweils individuell auf sie abgestimmte neue Lebensformen. In der Pflegefamilie sollen die Kinder auf Zeit oder dauerhaft ein neues soziales Umfeld finden, in dem sie sich ihrem Alter entsprechend entwickeln und zu selbständigen Persönlichkeiten heranreifen können.

Wie ist der rechtliche Hintergrund?

Es handelt sich um Leistungen nach den §§ 27 und 33 des Sozialgesetzbuches VIII ...

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist nicht zu verwechseln mit einer Adoption. Die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge können bei den Herkunftseltern verbleiben oder durch einen Vormund/Ergänzungspfleger wahrgenommen werden.

Wir unterstützen Pflegeeltern!

Der Pflegekinderdienst hilft Ihnen bei der Entscheidung, ein Pflegekind in Ihrer Familie aufzunehmen, und begleitet Sie während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses bei allen Fragen rund um das Pflegekind.

Wir bieten Ihnen

  • intensive Vorbereitung für die Aufnahme eines Kindes
  • Schulungen in Kooperation mit anderen Städten
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses
  • Einleitung notwendiger Hilfe
  • Angebot von Fortbildungsmaßnahmen
  • Austausch mit anderen Pflegefamilien durch Angebote von Gruppenveranstaltungen
  • Pflegegeld zur Sicherung des Unterhalts des Pflegekindes und Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern

pdfDownload Pflegegeldtabelle

Spielplätze und weitere Spielflächen

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

In der Stadt Kamen befinden sich neben den hier gelisteten Städt. Spielflächen auch offene Spielareale auf allen Schulhöfen, sowie öffentlich zugängige Spielplätze von zumeist Wohnungsbaugesellschaften. Nach vergangenen Konsolidierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Aufgabe, werden nunmehr wieder neue Spielflächen geplant, reaktiviert oder wurde bereits neu errichtet.

 

Städtische Spielflächen nach Ortsteilen

Kamen-Mitte

Bezeichnung Spielplatz Sport
Adenauer Straße Ja
Am Galenhof Ja
Bahnhofstraße Ja
Bollwerk Ja
Fritz-Erler-Straße Ja Fußball, Basketball
Galgenberg Ja
Gartenstadt Sesekeaue I Ja
Gartenstadt Sesekeaue II Ja
Hochstraße Nein Fußball
Hohler Weg Ja
Kalthof Nein Fußball
Kamener Knapp Ja
Kupferberg Ja
Lintgehrstraße Ja
Lüner Höhe Ja
Postpark Ja Skaten
Sesekepark Ja Volleyball
Töddinghauser Straße Ja Fußball
Unkeler Weg I Ja
Unkeler Weg II Nein Fußball
Wittenberger Straße Ja Fußball
Zwischen den Kirchen Ja

Südkamen / Kamen Süd

Bezeichnung Spielplatz Sport
Auf den Kämpen Ja
Claudiusstraße Ja
Feuerbachstraße Ja
Frielingerweg Ja
Schöner Fleck (städt. nutzbar) Ja
Südkamener Straße I Ja
Südkamener Straße II Nein Fußball, Basketball

Methler

Bezeichnung Spielplatz Sport
Ahornweg Ja
Am Holze Ja
Am Lehmacker 1 Nein Fußball
Am Lehmacker 2 Ja
Am Schulzenhof Ja
An der Körne Ja
An Schelkmanns Hof Ja
Bunte Kuh Ja
Einsteinstraße Ja Fußball
Gustav-Hertz-Straße Ja
Händelstraße Ja Fußball, Volleyball, Basketball
Holunderweg Ja
Mühlenstraße Ja Fußball
Pastorenkamp Ja Fußball, Skaten
Römerweg Ja
Tespelgraben (Schimmelstr.) Ja
Weizenweg Nein Fußball

Heeren-Werve

Bezeichnung Spielplatz Sport
Bergstraße Ja Fußball, Volleyball
Eichengrund Ja
Fritz-Reuter-Platz Ja
Hubert-Biernat-Straße Ja Fußball
Ingeborg-Bachmann-Straße Ja
Klothmannskamp Ja
Luisenstraße Ja
Nikolaus-Otto-Straße Nein Fußball, Basketball
Reinhardstraße (Doppelplatz) Ja
Rosenstraße Ja

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Die Villa FIB neben dem Rathaus hat ein Stillzimmer eingerichtet, wo Mütter nicht nur ideale Voraussetzungen zum Stillen, sondern auch kompetente Ansprechpartnerinnen zum Thema finden. Für das innovative Projekt wurde die Stadt durch den Landesverband der Hebammen NRW mit dem Titel „Stillfreundliche Kommune“ ausgezeichnet.

Das Stillzimmer ist ein geschützter Raum im öffentlichen Bereich, in den sich Mütter zum Stillen zurückziehen können. Hier steht den Müttern kostenloses Leitungswasser zur Verfügung, darüber hinaus ist der Raum mit einer bequemem Sitzgelegenheit und Wickelmöglichkeit ausgestattet. Ein weiteres Plus: Das Zimmer in der Villa ist für die Mütter kostenlos, zentral gelegen sowie barrierefrei und bietet eine angenehme, gemütliche Atmosphäre. Geschwisterkinder können sich in der Zwischenzeit mit Spielzeug beschäftigen, das im Raum bereit liegt.

Durch die Verortung in der Villa FIB profitieren die Familien von der zentralen Lage. Das Stillzimmer befindet sich direkt neben dem Büro von Familienhebamme Jutta Borisch-Grunau. Die steht den Müttern bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite.

Das Stillzimmer können Sie ohne Anmeldung während der Öffnungszeiten der Villa FIB nutzen:

Mo., Di., Fr.

09:00 - 12:00 Uhr

Do.

09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten zur Villa FIB bestehen unter der Rufnummer 02307 148-4100 und per Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

stillzimmer