Pflegschaften und Vormundschaften
Eine Ergänzungspflegschaft ist eine teilweise Übertragung der elterlichen Sorge.
Vormundschaft ist die gesetzliche Fürsorge für eine Person, die noch nicht volljährig ist und bei der die Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben. Ein Vormund trifft wichtige Entscheidungen für das Kind (z. B. über Wohnort, Erziehung, Gesundheit, Ausbildung) und vertritt es rechtlich. Die Vormundschaft endet automatisch mit der Volljährigkeit oder Adoption des Mündels.
