FB 51 - Familie, Jugend, Schule und Sport
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
Der Allgemeine Soziale Dienst
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Informationsbogen DSGVO Soziale Dienste (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) ist ansprechbar für Beratung, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Kamen.
Die Stadt ist in Bezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welcher Straße Sie mit Ihrem Kind wohnen. Hier können Sie nachlesen, welche Mitarbeiter für Sie zuständig sind.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Kinder und Jugendliche haben gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Für die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung ist das Jugendamt nach einer Antragstellung zuständig.
Es überprüft, ob sowohl eine psychische Störung als auch eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt oder letztere zumindest droht. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist von einer seelischen Behinderung im Sinne des Gesetzes auszugehen. Die Anspruchsprüfung übernimmt im Fachbereich Jugend der Stadt Kamen der Spezialdienst „Eingliederungshilfe“.
Nach der erfolgten Überprüfung wählt der o.g. Spezialdienst die notwendige Hilfeform, zum Beispiel den Einsatz einer Integrationshilfe oder eines Autismustherapeuten, aus und begleitet anschließend den Hilfeprozess in Form einer Hilfeplanung.
Neben dem Jugendamt gibt es jedoch noch weitere Träger der Eingliederungshilfe, wie z.B. das Sozialamt,
die Krankenkasse, die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Familienservice
Hier finden Sie Ihre Ansprechperson
- Flyer Familienservice
- Beratung für Familien mit Neugeborenen
- Informationen und Angebote zum Thema Kind und Familie
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Informationsbogen DSGVO Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) begleitet junge Menschen im Alter von 14-20 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, in den verschiedenen Verfahren der Justiz.
Die JGH klagt weder an noch verteidigt sie junge Menschen.
Die JGH bringt vielmehr die erzieherischen und sozialen Aspekte in die Verfahren ein.
Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.
Die Aufgaben der JGH sind gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Neben der Mitwirkung in den unterschiedlichen Verfahren der Justiz informiert die JGH über Beratungs- und Hilfeangebote und prüft, ob ggf. Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Die Zusammenarbeit mit der JGH ist freiwillig und bietet eine Chance auf persönliche Beratung und Unterstützung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.
Im OWI-Verfahren und im Diversionsverfahren führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten und vermittelt gegebenenfalls erzieherische Maßnahmen.
Im Strafverfahren erstattet die JGH auf Grundlage der geführten Gespräche Bericht an Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die JGH nimmt am Gerichtstermin teil und gibt eine mündliche Stellungnahme sowie einen Vorschlag zur Strafe ab. Die JGH vermittelt die vom Gericht angeordneten Maßnahmen.
Auch in Haftsachen wird die JGH tätig. Die JGH nimmt an Haftvorführungen sowie Haftprüfungsterminen teil und hält Kontakt zu den Inhaftierten.
Jugendpflege
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Beschreibung der Aufgaben
- Planung und Koordination der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Kamen
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen
Der Jugendpfleger ist Ansprechpartner für Belange aller Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet. Neben der Koordination der städt. Angebote, ist er Ansprechpartner für die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit, sowie beratendes Mitglied in Stadtjugendring e.V. Kamen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die (finanzielle) Förderung von Trägern nach dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Beschreibung der Aufgaben
- Aufsuchende Sozialarbeit im Kamener Stadtgebiet und Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
- Der Koordinator für Mobile Jugendarbeit, ist einem "Streetworker" vergleichbar im gesamten Kamener Stadtgebiet im Einsatz und insbesondere an "Informellen Treffpunkten"
- Gesprächspartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Anwohner.
Konfliktreiche Situationen werden durch Vermittlung und Hilfeangebote "vor Ort" entspannt.
Mögliche Lösungsansätze werden gemeinschaftlich mit allen Beteiligten gesucht, wobei Herr Tautz bedacht ist, die Position der Kinder- und Jugendgruppen in den Verhandlungen stützend zu vertreten.
Der Kinder- und Jugendbeauftragte, ist für Beteiligungsverfahren / Partizipation von und für Kindern und Jugendlichen zuständig.
Überdies ist er in den Bereichen Jugendschutz und Jugendpflege Initiator von Veranstaltungen und Aktionen, sowie u.a. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schulen, Vereine, Ordnungsamt und Polizei.
Rechtsgrundlagen
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die kommunalen Jugendämter, für jede Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser bildet den Rahmen für die örtlichen Angebote und Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verfolgen das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Diese Angebote sind dem Gesetz nach bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und deren Familien zu gestalten. Der Kinder- und Jugendförderplan ist damit ein wesentlicher Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde für die Wahlperiode 2015 bis 2020 verabschiedet.
Pflegekinderdienst
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Möchten Sie einem Pflegekind als Pflegeeltern ein neues Zuhause schenken?
Der Pflegekinderdienst sucht Menschen, die Kindern ein neues Zuhause schenken möchten.
Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
In der Stadt Kamen befinden sich neben den hier gelisteten Städt. Spielflächen auch offene Spielareale auf allen Schulhöfen, sowie öffentlich zugängige Spielplätze von zumeist Wohnungsbaugesellschaften. Nach vergangenen Konsolidierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Aufgabe, werden nunmehr wieder neue Spielflächen geplant, reaktiviert oder wurde bereits neu errichtet.
Städtische Spielflächen nach Ortsteilen
Hier finden Sie Ihre Ansprechperson
Die Villa FIB neben dem Rathaus hat ein Stillzimmer eingerichtet, wo Mütter nicht nur ideale Voraussetzungen zum Stillen, sondern auch kompetente Ansprechpartnerinnen zum Thema finden. Für das innovative Projekt wurde die Stadt durch den Landesverband der Hebammen NRW mit dem Titel „Stillfreundliche Kommune“ ausgezeichnet.
Das Stillzimmer ist ein geschützter Raum im öffentlichen Bereich, in den sich Mütter zum Stillen zurückziehen können. Hier steht den Müttern kostenloses Leitungswasser zur Verfügung, darüber hinaus ist der Raum mit einer bequemem Sitzgelegenheit und Wickelmöglichkeit ausgestattet. Ein weiteres Plus: Das Zimmer in der Villa ist für die Mütter kostenlos, zentral gelegen sowie barrierefrei und bietet eine angenehme, gemütliche Atmosphäre. Geschwisterkinder können sich in der Zwischenzeit mit Spielzeug beschäftigen, das im Raum bereit liegt.
Durch die Verortung in der Villa FIB profitieren die Familien von der zentralen Lage. Das Stillzimmer befindet sich direkt neben dem Büro von Familienhebamme Jutta Borisch-Grunau. Die steht den Müttern bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite.
Das Stillzimmer können Sie ohne Anmeldung während der Öffnungszeiten der Villa FIB nutzen:
Mo., Di., Fr. |
09:00 - 12:00 Uhr |
Do. |
09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr |
Kontaktmöglichkeiten zur Villa FIB bestehen unter der Rufnummer 02307 148-4100 und per Mail an die Adresse: