Fachbereiche/Gruppen

02 Gleichstellungsbeauftragte

Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:

Gleichstellung ist bei der Stadtverwaltung Kamen Standard. Ziel ist es u.a., Parität in allen Besoldungs-, Entgelt-und Laufbahngruppen zu erreichen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf und Karriere, die Verteilung der Funktionen, des Einkommens und der Familienaufgaben sind die Voraussetzung für mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Nach § 5 Abs. 10 LGG NRW ist der Gleichstellungsplan ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung um dem Ziel der Chancengleichheit in unserer Verwaltung gerecht zu werden. Es liegt in der Verantwortung aller Beschäftigten, insbesondere der Führungskräfte aber auch der Personen mit politischer Entscheidungsbefugnis an diesem Ziel mitzuwirken.

pdfGleichstellungsplan Stadt Kamen

03 Büro der Bürgermeisterin, Ratsbüro

Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:

Seniorenarbeit

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Hier unser Seniorenprogramm - für das Jahr 2024

Hier finden Sie unseren aktuellen Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung (Online).

Beachten Sie bitte auch die Sprechstunden der Seniorenberatung in den Stadtteilen.

Seniorensprechstunden wieder vor Ort

In den Seniorensprechstunden werden Beratungen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Schwerbehindertenangelegenheiten,Ausstellung von Parkausweisen für Behinderte,Grundsicherung, Wohngeld u. v. m. durchgeführt.

Normalerweise finden die Sprechstunden in den Stadtteilen von Kamen in Kamen-Methler im Bürgerhaus (von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr), im Stadtteilbüro in Kamen-Heeren (von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr) sowie in Kamen-Mitte zu festgelegten Terminen im Freizeitzentrum (von 14.30 Uhr – 16.30 Uhr) statt.

Hier die kommenden Termine in der Übersicht:

 Ort

Termine

Kamen-Methler
Bürgerhaus
Heimstraße 3
Feste Termine!
10.30 Uhr – 12.30 Uhr
  • Dienstag, 06.02.2024
  • Dienstag, 28.05.2024


Kamen-Mitte
FZ Lüner Höhe
Ludwig-Schröder-Str. 18
Feste Termine!
14.30 Uhr – 16.30 Uhr

  • Mittwoch, 13.12.2023
  • Mittwoch, 17.01.2024
  • Mittwoch, 21.02.2024
  • Mittwoch, 20.03.2024
  • Mittwoch, 17.04.2024
  • Mittwoch, 15.05.2024
  • Mittwoch, 19.06.2024
  • Mittwoch, 17.07.2024


Kamen-Heeren
Stadtteilbüro
Mittelstr. 14
Feste Termine!
10.30 Uhr – 12.30 Uhr
  • Donnerstag, 01.02.2024
  • Donnerstag, 16.05.2024

 

 

Bonjourkinder haben Geschenke aus Montreuil-Juigné erhalten

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Beschreibung der Aufgaben

 

01 Pressestelle

Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:

Wir alle wollen eine lebenswerte, soziale, sichere und saubere Stadt. Sie zu gestalten und weiter zu verbessern gelingt nur gemeinsam mit den Menschen, die hier leben. Diese sind es, die die Stadt am besten kennen. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo der Schuh drückt, wo Verbesserungen notwendig sind oder wie man etwas anders machen kann.

Wir möchten die Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Entstehungs- und Beratungsprozesse eines Projektes einbinden, um die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Dinge berücksichtigen zu können. Verschiedene Formate sollen einen möglichst großen Querschnitt der Bevölkerung ansprechen und erreichen. Lesen Sie hier, welche das sind.

FB 20 - Finanz Service

Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:

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Das Berichtswesen, auch Reporting genannt, umfasst das systematische Erstellen von Berichten, welche u. a. die Entscheidungsfindung der Verwaltungsleitung unterstützen. Empfänger dieser Berichte können sowohl interne Personen als auch externe Personen/Organisationen/Unternehmen sein.

Zu den regelmäßigen Berichten der Stadt Kamen zählen u. a. der Beteiligungsbericht. Zusätzlich erstellt die Stadt Kamen u. a. Prognoseberichte zur Haushaltsausführung. Darüber hinaus werden zahlreiche Ad-hoc-Berichte auf Wunsch der Verwaltungsleitung oder anderer Verwaltungseinheiten erstellt.

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Das Controlling ist eine Funktion des Managementsystems, dessen Kernaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Aufgabenbereiche beinhaltet. Hier werden alle Informationen zusammengetragen und ausgewertet, um der Verwaltungsführung eine Entscheidungsgrundlage zu geben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Rechtsprüfungen (insb. Kommunalrecht, Steuerrecht, EU-Beihilferecht), Wirtschaftlichkeitsanalysen/-berechnungen, deren Grundlage insbesondere die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung sind, das Fördermittelmanagement (z. B. KInvFöG NRW, Gute Schule 2020) und die Erstellung von Berichten. Es ist u. a. ein Oberbegriff zu den Themen „Berichtswesen“ und „Beteiligungsmanagement“.

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Gemäß § 116 GO NRW sind Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Gesamtabschluss – d. h. einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der Kommune und ihrer Beteiligungen – zu erstellen. Seit dem 01.01.2019 gibt es gem. § 116a GO NRW eine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Sowohl über den Gesamtabschluss als auch über die größenabhängige Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses entscheidet der Rat der Stadt Kamen. Sofern der Rat der Stadt Kamen für eine Nichtaufstellung des Gesamtabschlusses entscheidet, ist ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Beide Berichte werden gegebenenfalls auf der Homepage der Stadt Kamen veröffentlicht.

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Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung oder bei der Bestätigung des Jahresabschlusses die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen, so wird, je nach Umfang der Inanspruchnahme, ggf. die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst (§ 75 Abs. 4 i. V. m. § 76 Gemeindeordnung NRW). Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Maßnahmen, die dies umsetzen sollen, werden darin dargestellt. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Es ermöglicht dann die Genehmigung der Haushaltssatzung bzw. des Jahresabschlusses.

Detailliertere Informationen zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Kamen werden auf der Homepage der Stadt Kamen zum Haushaltsplan und Jahresabschluss veröffentlicht.

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Beschreibung der Aufgaben

In den Außenbereichen und ländlich strukturierten Gebieten gibt es in einigen Fällen keinen öffentlichen Abwasserkanal. In diesen Fällen wird das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in privaten Kleinkläranlagen gesammelt.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entsorgung ausschließlich durch die Stadt Kamen zuzulassen und den zu entsorgenden Inhalt der Stadt zu überlassen (Anschluss- und Benutzungszwang). Für die regelmäßige Entsorgung des Inhaltes (Klärschlamm) wird ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. Der Entsorger setzt sich mit den jeweiligen Anlageneigentümern zwecks Abstimmung eines Termines in Verbindung.

Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die festgestellte Menge des abgefahrenen Grubeninhaltes bzw. Klärschlamm. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.

 

Gebühren

  • gem. der Satzung der Stadt Kamen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Rechtsgrundlagen

pdfInformationsbogen DSGVO Stadtkasse

Die Stadtkasse wickelt als Teil der Finanzbuchhaltung alle Ein- und Auszahlungen der Stadt tagesgenau ab und überwacht die bestehenden Forderungen.
Sie ordnet – im Regelfall automatisiert – insbesondere die Einzahlungen den bestehenden Forderungen zu, überwacht und prüft die nicht zuzuordnenden Einzahlungen und nimmt bei Fälligkeit die Ausgleich der bestehenden Verbindlichkeiten der Stadt vor.

Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang erfolgt von hier die Mahnung und danach die Übergabe an die Vollstreckung.

Gebühren fallen bei Nichteinlösung von Lastschriften an.

Rechtsgrundlagen:

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Steuerung ist eine Teilaufgabe des Controlling. Innerhalb dieser werden der Geschäftsablauf systematisch überwacht und entsprechende Berichte dazu verfasst sowie adressiert, die wichtige Aussagen über die Zielerreichung, deren Abweichungen, den Ressourcenverbrauch etc. zur erforderlichen Zeit machen. Komprimiert kann dies in einem „Cockpit“ dargestellt werden. Innerhalb der Steuerung erfolgt auch die Auswahl der Datenbasis und die der geeignetsten Methode. Je nach spezifischer Situation sind diese erneut zu überprüfen und Modelle ggf. anzupassen. Steuerung wirkt auf Störeinflüsse entweder dadurch, dass sie unterbunden oder durch Gegenmaßnahmen ausgeglichen werden.

FB 30 - Bürgerdienste

Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:

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Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose werden seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erbracht.
Sie können die erforderlichen Anträge bei der Stadtverwaltung Kamen einreichen; sie werden von hier unverzüglich an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen sowie die Höhe dieser Leistungen erhalten Sie hier:

https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/

https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld/

 

Rechtsgrundlagen

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Im Bereich der Fördermittel-Akquise arbeitet die Stadt Kamen ebenfalls eng mit dem "Technopark" und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna "WFG" zusammen. Diese bieten immer einen aktuellen Überblick über Fördermittel aus unterschiedlichen Bereichen und Fördertöpfen.

Von der Landesregierung NRW wurde im Jahr 2020 das „Sofortprogramm Innenstädte NRW“ zur Belebung der Innenstädte aufgelegt. Auch die Stadt Kamen beteiligt sich an diesem Programm. Mehr Informationen dazu sowie die notwendigen Voraussetzungen finden Sie hier.

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Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.

Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt.
Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag.
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.

Rechtsgrundlagen:

Kinder und Jugendliche von Empfängern von Asylbewerberleistungen haben auch einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Klassenfahrten/-Ausflüge, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung sowie soziale und kulturelle Teilhabe).

Gesonderte Anträge für Schulbedarf, Schulausflüge, Schülerbeförderung, Aufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabeleistungen entfallen. Diese sind seit dem 01.08.2019 grundsätzlich von dem Antrag auf Sozialleistungen umfasst. Lediglich die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten sowie für Lernförderung sind in der Zukunft noch gesondert zu beantragen.

Für die Bewilligung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche im Bezug von Asylbewerberleistungen ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge, Vordrucke und Kostennachweise können auch bei den örtlichen Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern abgegeben werden. Es ist gewährleistet, dass diese Unterlagen an den Kreis Unna weitergeleitet werden.

Die entsprechenden Vordrucke sowie weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite vom Kreis Unna.

 

 

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Die Ausschreibungsverfahren für die städtischen Auftragsvergaben nach VOB, UVgO und VgV (national und europaweit) werden über die Zentrale Vergabestelle im Fachbereich Bürgerdienste abgewickelt.

Vergabeunterlagen und weitere Informationen zu laufenden öffentlichen Ausschreibungen finden Sie unter https://www.evergabe.nrw.de

Die Stadt Kamen veröffentlicht an dieser Stelle Informationen über geplante Vergabeverfahren, laufende öffentliche Ausschreibungen und vergebene Aufträge.

Aktuelle Öffentliche Ausschreibungen:

Beabsichtigte Vergaben:

  • -

Auflistung der vergebenen Aufträge:

FB 51 - Familie, Jugend, Schule und Sport

Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:

Der Allgemeine Soziale Dienst

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pdfInformationsbogen DSGVO Soziale Dienste (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) ist ansprechbar für Beratung, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Kamen.

SGB VIII

Die Stadt ist in Bezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welcher Straße Sie mit Ihrem Kind wohnen. pdfHier können Sie nachlesen, welche Mitarbeiter für Sie zuständig sind.

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD)  ist eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien in Krisen-, Not- und Belastungssituationen.

Der ASD versucht mit allen Beteiligten eine geeignete Lösung zu erarbeiten. Im Einzelfall arbeitet der ASD eng mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, um Hilfsangebote vor Ort passgenau zu gestalten. Krisensituationen können in einem Zusammenspiel aller Beteiligten positiv gelöst werden.

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD)  berät in Fragen von Trennung und Scheidung und versucht, gemeinsam mit den getrennt lebenden Elternteilen ein einvernehmliches und kindgerechtes Konzept in Bezug auf eine Umgangs- und Sorgeregelung zu entwickeln.

Bei Trennung oder Scheidung kriselt es in Familien. Der ASD bietet Beratung bei Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht an. Ziel soll sein, die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Der ASD beteiligt sich auch an den Verfahren vor dem Familiengericht.

pdfScheidung

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) berät Familien. Der ASD hat darüber hinaus Kontakte zu entsprechenden Beratungsstellen und übernimmt eine Vermittlerfunktion.

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit ihren Kindern nur einen Rat. Die Situation in der Familie kann aber auch so verfahren sein, dass Familien alleine nicht mehr weiter wissen. Der ASD vermittelt in Konfliktsituationen, berät professionell bei Erziehungsproblemen sowie in familienrechtlichen Verfahren. Darüber hinaus  informiert der ASD über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Bedarf wird an entsprechende Beratungsstellen weitervermittelt.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

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Kinder und Jugendliche haben gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Für die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung ist das Jugendamt nach einer Antragstellung zuständig.
Es überprüft, ob sowohl eine psychische Störung als auch eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt oder letztere zumindest droht. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist von einer seelischen Behinderung im Sinne des Gesetzes auszugehen. Die Anspruchsprüfung übernimmt im Fachbereich Jugend der Stadt Kamen der Spezialdienst „Eingliederungshilfe“.

Nach der erfolgten Überprüfung wählt der o.g. Spezialdienst die notwendige Hilfeform, zum Beispiel den Einsatz einer Integrationshilfe oder eines Autismustherapeuten, aus und begleitet anschließend den Hilfeprozess in Form einer Hilfeplanung.

Neben dem Jugendamt gibt es jedoch noch weitere Träger der Eingliederungshilfe, wie z.B. das Sozialamt,
die Krankenkasse, die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII

Was ist eine seelische Behinderung?

Eine seelische Behinderung liegt vor, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert durch einen Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert wurde (nach WHO ICD 10) und wegen dieser Störung die Teilhabe an der Gesellschaft (Schule, Arbeit, Soziales, Medizin) wesentlich beeinträchtigt ist. Es ist ausreichend, wenn mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% eine Störung zu einer wesentlichen Teilhabebeeinträchtigung führen wird – also eine Behinderung droht. Eine Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn z.B. eine soziale Isolation oder wegen einer Phobie ein Schulversagen droht, die Kontaktaufnahme zu anderen Menschen wesentlich gestört ist oder ein Rückzug aus allen sozialen Bezügen erfolgt.  Die Teilhabebeeinträchtigung wird durch das Jugendamt geprüft, unter anderem durch Hospitationen in der Schule.

Wer ist zuständig, wenn mein Kind weitere Einschränkungen (körperlich und/oder geistig) hat?

Hat Ihr Kind neben einer psychischen Beeinträchtigung noch eine geistige oder körperliche (z.B. Epilepsie, Lähmungen, Diabetes etc.) Behinderung, ist das Kreissozialamt als Träger der Eingliederungshilfe für die Beantragung der Leistung zuständig. Sie können aber den Antrag trotzdem im Jugendamt stellen.

Kreis Unna Eingliederungshilfe

Können Volljährige auch Eingliederungshilfen erhalten?

Ja, jedoch nur im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII. Bei Volljährigen müssen sowohl die Anspruchsvoraussetzungen gem. §41 als auch die von §35a SGB VIII vorliegen, um Eingliederungshilfen zu bekommen.

Muss ein Antrag gestellt werden?

Ja. Neben der Stellung des Antrages ist auch eine Schweigepflichtsentbindung  erforderlich. Zur Bewertung der Teilhabebeeinträchtigung sind Informationen von Ärzten, Therapeuten, Lehrern, Ausbildern, Vereinen oder anderen Ämtern notwendig.

Der pdfAntrag auf Eingliederungshilfe, die pdfSchweigepflichtsentbindung und weitere Informationen zum Ablauf befinden sich hier.

Familienservice

Hier finden Sie Ihre Ansprechperson

  • pdfFlyer Familienservice
  • Beratung für Familien mit Neugeborenen
  • Informationen und Angebote zum Thema Kind und Familie

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)

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pdfInformationsbogen DSGVO Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH)  begleitet junge Menschen im Alter von 14-20 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, in den verschiedenen Verfahren der Justiz.

Die JGH klagt weder an noch verteidigt sie junge Menschen.
Die JGH bringt vielmehr die erzieherischen und sozialen Aspekte in die Verfahren ein.

Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.

Die Aufgaben der JGH sind gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Neben der Mitwirkung in den unterschiedlichen Verfahren der Justiz informiert die JGH über Beratungs- und Hilfeangebote und prüft, ob ggf. Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.

Die Zusammenarbeit mit der JGH ist freiwillig und bietet eine Chance auf persönliche Beratung und Unterstützung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.

Im OWI-Verfahren und im Diversionsverfahren führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten und vermittelt gegebenenfalls erzieherische Maßnahmen.

Im Strafverfahren erstattet die JGH auf Grundlage der geführten Gespräche Bericht an Staatsanwaltschaft und Gericht.

Die JGH nimmt am Gerichtstermin teil und gibt eine mündliche Stellungnahme sowie einen Vorschlag zur Strafe ab. Die JGH vermittelt die vom Gericht angeordneten Maßnahmen.

Auch in Haftsachen wird die JGH tätig. Die JGH nimmt an Haftvorführungen sowie Haftprüfungsterminen teil und hält Kontakt zu den Inhaftierten.

Jugendpflege

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Beschreibung der Aufgaben

  • Planung und Koordination der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Kamen
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen

Der Jugendpfleger ist Ansprechpartner für Belange aller Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet. Neben der Koordination der städt. Angebote, ist er Ansprechpartner für die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit, sowie beratendes Mitglied in Stadtjugendring e.V. Kamen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die (finanzielle) Förderung von Trägern nach dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.

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Beschreibung der Aufgaben

  • Aufsuchende Sozialarbeit im Kamener Stadtgebiet und Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
  • Der Koordinator für Mobile Jugendarbeit, ist einem "Streetworker" vergleichbar im gesamten Kamener Stadtgebiet im Einsatz und insbesondere an "Informellen Treffpunkten"
  • Gesprächspartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Anwohner. 

Konfliktreiche Situationen werden durch Vermittlung und Hilfeangebote "vor Ort" entspannt.
Mögliche Lösungsansätze werden gemeinschaftlich mit allen Beteiligten gesucht, wobei Herr Tautz bedacht ist, die Position der Kinder- und Jugendgruppen in den Verhandlungen stützend zu vertreten. 
Der Kinder- und Jugendbeauftragte, ist für Beteiligungsverfahren / Partizipation von und für Kindern und Jugendlichen zuständig.
Überdies ist er in den Bereichen Jugendschutz und Jugendpflege Initiator von Veranstaltungen und Aktionen, sowie u.a. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schulen, Vereine, Ordnungsamt und Polizei.

Rechtsgrundlagen

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die kommunalen Jugendämter, für jede Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser bildet den Rahmen für die örtlichen Angebote und Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verfolgen das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.  Diese Angebote sind dem Gesetz nach bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und deren Familien zu gestalten. Der Kinder- und Jugendförderplan ist damit ein wesentlicher Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde für die Wahlperiode 2015 bis 2020 verabschiedet.

pdfKinder- und Jugendförderplan 2015-2020

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Beschreibung der Aufgaben

  • Beschaffung von Lernmitteln

 

Pflegekinderdienst

Pflegekinderdienst

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Möchten Sie einem Pflegekind als Pflegeeltern ein neues Zuhause schenken?

Der Pflegekinderdienst sucht Menschen, die Kindern ein neues Zuhause schenken möchten.

Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.

Pflegeeltern sind volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern aufnehmen.

Es gibt verschiedene Unterbringungsformen ...

Vollzeitpflege

In Vollzeitpflege leben Kinder, die selten eine Perspektive auf Rückkehr in ihre Herkunftsfamilie haben. Die zeitliche Dauer des Pflegeverhältnisses kann daher unterschiedlich sein. Der Schwerpunkt dieser Hilfe liegt im Aufbau einer sicheren und dauerhaften Bindung des Kindes an die Pflegefamilie.

Bereitschaftspflege

Kinder werden hier kurzfristig und kurzzeitig in akuten Krisensituationen, zur weiteren Perspektivklärung aufgenommen. Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt.

pdfDownload des Bereitschaftspflege-Flyer

Pflegeeltern müssen

  • finanziell unabhängig sein
  • genügend Wohnraum zur Verfügung haben
  • in ein stabiles Lebensumfeld eingebunden sein
  • Polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis sind erforderlich

Darüber hinaus sind besonders erforderliche Kriterien und Eigenschaften der Pflegeeltern:

  • Zeit

Pflegeeltern haben Zeit, sich mit den unterschiedlichen Bedürfnissen eines Pflegekindes auseinanderzusetzen. Sie nehmen sich Zeit für Gespräche mit dem Jugendamt und anderen Beteiligten.

  • Offenheit

Pflegeeltern sind offen für individuelle Lebenskonzepte der Herkunftsfamilie und die Bewältigungsstrategien der Pflegekinder. Sie sind offen für Beratungs- und Unterstützungsangebote.

  • Einfühlungsvermögen

Pflegeeltern können sich in die Bedürfnisse und das emotionale Spannungsfeld des Pflegekindes einfühlen.

  • Mobilität und Flexibilität

Pflegeeltern können ihren Alltag flexibel gestalten und sind mobil.

  • Belastbarkeit

Pflegeeltern sind belastbar und schaffen den stressigen Familienalltag mit einem weiteren Familienmitglied sowie dessen besonderen Bedürfnissen.

  • Kooperationsbereitschaft

Pflegeeltern sind bereit, mit dem Jugendamt, der Herkunftsfamilie des Pflegekindes und ggf. anderen Einrichtungen oder Beteiligten zusammenzuarbeiten.

Weil es Eltern gibt, die aus unterschiedlichen Gründen übergangsweise oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.

Die Kinder kommen aus unterschiedlichen Situationen und brauchen deshalb jeweils individuell auf sie abgestimmte neue Lebensformen. In der Pflegefamilie sollen die Kinder auf Zeit oder dauerhaft ein neues soziales Umfeld finden, in dem sie sich ihrem Alter entsprechend entwickeln und zu selbständigen Persönlichkeiten heranreifen können.

Es handelt sich um Leistungen nach den §§ 27 und 33 des Sozialgesetzbuches VIII ...

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist nicht zu verwechseln mit einer Adoption. Die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge können bei den Herkunftseltern verbleiben oder durch einen Vormund/Ergänzungspfleger wahrgenommen werden.

Der Pflegekinderdienst hilft Ihnen bei der Entscheidung, ein Pflegekind in Ihrer Familie aufzunehmen, und begleitet Sie während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses bei allen Fragen rund um das Pflegekind.

Wir bieten Ihnen

  • intensive Vorbereitung für die Aufnahme eines Kindes
  • Schulungen in Kooperation mit anderen Städten
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses
  • Einleitung notwendiger Hilfe
  • Angebot von Fortbildungsmaßnahmen
  • Austausch mit anderen Pflegefamilien durch Angebote von Gruppenveranstaltungen
  • Pflegegeld zur Sicherung des Unterhalts des Pflegekindes und Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern

pdfDownload Pflegegeldtabelle

Spielplätze und weitere Spielflächen

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

In der Stadt Kamen befinden sich neben den hier gelisteten Städt. Spielflächen auch offene Spielareale auf allen Schulhöfen, sowie öffentlich zugängige Spielplätze von zumeist Wohnungsbaugesellschaften. Nach vergangenen Konsolidierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Aufgabe, werden nunmehr wieder neue Spielflächen geplant, reaktiviert oder wurde bereits neu errichtet.

 

Städtische Spielflächen nach Ortsteilen

Bezeichnung Spielplatz Sport
Adenauer Straße Ja
Am Galenhof Ja
Bahnhofstraße Ja
Bollwerk Ja
Fritz-Erler-Straße Ja Fußball, Basketball
Galgenberg Ja
Gartenstadt Sesekeaue I Ja
Gartenstadt Sesekeaue II Ja
Hochstraße Nein Fußball
Hohler Weg Ja
Kalthof Nein Fußball
Kamener Knapp Ja
Kupferberg Ja
Lintgehrstraße Ja
Lüner Höhe Ja
Postpark Ja Skaten
Sesekepark Ja Volleyball
Töddinghauser Straße Ja Fußball
Unkeler Weg I Ja
Unkeler Weg II Nein Fußball
Wittenberger Straße Ja Fußball
Zwischen den Kirchen Ja

Bezeichnung Spielplatz Sport
Auf den Kämpen Ja
Claudiusstraße Ja
Feuerbachstraße Ja
Frielingerweg Ja
Schöner Fleck (städt. nutzbar) Ja
Südkamener Straße I Ja
Südkamener Straße II Nein Fußball, Basketball

Bezeichnung Spielplatz Sport
Ahornweg Ja
Am Holze Ja
Am Lehmacker 1 Nein Fußball
Am Lehmacker 2 Ja
Am Schulzenhof Ja
An der Körne Ja
An Schelkmanns Hof Ja
Bunte Kuh Ja
Einsteinstraße Ja Fußball
Gustav-Hertz-Straße Ja
Händelstraße Ja Fußball, Volleyball, Basketball
Holunderweg Ja
Mühlenstraße Ja Fußball
Pastorenkamp Ja Fußball, Skaten
Römerweg Ja
Tespelgraben (Schimmelstr.) Ja
Weizenweg Nein Fußball

Bezeichnung Spielplatz Sport
Bergstraße Ja Fußball, Volleyball
Eichengrund Ja
Fritz-Reuter-Platz Ja
Hubert-Biernat-Straße Ja Fußball
Ingeborg-Bachmann-Straße Ja
Klothmannskamp Ja
Luisenstraße Ja
Nikolaus-Otto-Straße Nein Fußball, Basketball
Reinhardstraße (Doppelplatz) Ja
Rosenstraße Ja

Hier finden Sie Ihre Ansprechperson

Die Villa FIB neben dem Rathaus hat ein Stillzimmer eingerichtet, wo Mütter nicht nur ideale Voraussetzungen zum Stillen, sondern auch kompetente Ansprechpartnerinnen zum Thema finden. Für das innovative Projekt wurde die Stadt durch den Landesverband der Hebammen NRW mit dem Titel „Stillfreundliche Kommune“ ausgezeichnet.

Das Stillzimmer ist ein geschützter Raum im öffentlichen Bereich, in den sich Mütter zum Stillen zurückziehen können. Hier steht den Müttern kostenloses Leitungswasser zur Verfügung, darüber hinaus ist der Raum mit einer bequemem Sitzgelegenheit und Wickelmöglichkeit ausgestattet. Ein weiteres Plus: Das Zimmer in der Villa ist für die Mütter kostenlos, zentral gelegen sowie barrierefrei und bietet eine angenehme, gemütliche Atmosphäre. Geschwisterkinder können sich in der Zwischenzeit mit Spielzeug beschäftigen, das im Raum bereit liegt.

Durch die Verortung in der Villa FIB profitieren die Familien von der zentralen Lage. Das Stillzimmer befindet sich direkt neben dem Büro von Familienhebamme Jutta Borisch-Grunau. Die steht den Müttern bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite.

Das Stillzimmer können Sie ohne Anmeldung während der Öffnungszeiten der Villa FIB nutzen:

Mo., Di., Fr.

09:00 - 12:00 Uhr

Do.

09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten zur Villa FIB bestehen unter der Rufnummer 02307 148-4100 und per Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

stillzimmer

FB 60 - Planung, Bauen, Umwelt

Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Die Stadt Kamen ist Kooperationspartner des Netzwerk- und Forschungsprojektes dynaklim.
Die Arbeit des Netzwerks dreht sich um Möglichkeiten der Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen in der Emscher-Lippe-Region.
 Die Bildung eines regionalen Netzwerks ist neben der Forschungsarbeit zu den verschiedenen Anpassungsmöglichkeiten eine der wichtigsten Aufgaben des Projektes.

Umfangreiche Informationen zum Klimaschutz in Kamen finden Sie unter unter www.klimaschutz-kamen.de.

NetzwerkpartnerDynaklim

FB 70 - Servicebetriebe

Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner  

Wie sich der Energieverbrauch der Stadt Kamen in den letzten Jahren, bezogen auf alle seine Gebäude, entwickelt hat, kann man dem Energiebericht entnehmen. Er liefert eine Übersicht über die Energiekosten und -preise sowie über die Energiekennwerte. Er ist damit ein wichtiges Element der Planung und Steuerung des künftigen Energieeinsatzes und trägt durch seine Transparenz zu einem sparsameren Umgang mit Energie und Wasser bei.

Die bisher erschienenen Energieberichte der Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2012, 2014, 2017 und 2020 stehen als PDF-Dokumente zur Verfügung.


Den notwendigen kostenlosen AcrobatReader können Sie hier bekommen:

 

Pflanzbeetpatenschaft

Personalrat

Unter anderem ist der Bereich für diese Aufgaben zuständig:

Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Kamen sowie des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.

Die Aufgaben des Personalrates sind im Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) geregelt. Er achtet auf die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verordnungen sowie Arbeitsschutzvorschriften.

Ansprechpersonen

Löbbe, Katja
Vorsitzende des Personalrates
Rathaus, Rathausplatz 1 (4. Obergeschoss, Raum 418)

Telefon: 02307-148-4000

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung

Richard, Frank
stellv. Vorsitzender des Personalrates
Rathaus, Rathausplatz 1 (4. Obergeschoss, Raum 419)

Telefon: 02307-148-4002

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung