Fachbereiche/Gruppen
02 Gleichstellungsbeauftragte
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
Gleichstellung ist bei der Stadtverwaltung Kamen Standard. Ziel ist es u.a., Parität in allen Besoldungs-, Entgelt-und Laufbahngruppen zu erreichen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf und Karriere, die Verteilung der Funktionen, des Einkommens und der Familienaufgaben sind die Voraussetzung für mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Nach § 5 Abs. 10 LGG NRW ist der Gleichstellungsplan ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung um dem Ziel der Chancengleichheit in unserer Verwaltung gerecht zu werden. Es liegt in der Verantwortung aller Beschäftigten, insbesondere der Führungskräfte aber auch der Personen mit politischer Entscheidungsbefugnis an diesem Ziel mitzuwirken.
03 Büro der Bürgermeisterin, Ratsbüro
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
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Hier unser Seniorenprogramm - für das Jahr 2024
Hier finden Sie unseren aktuellen Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung (Online).
Beachten Sie bitte auch die Sprechstunden der Seniorenberatung in den Stadtteilen.
Seniorensprechstunden wieder vor Ort
In den Seniorensprechstunden werden Beratungen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Schwerbehindertenangelegenheiten,Ausstellung von Parkausweisen für Behinderte,Grundsicherung, Wohngeld u. v. m. durchgeführt.
Normalerweise finden die Sprechstunden in den Stadtteilen von Kamen in Kamen-Methler im Bürgerhaus (von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr), im Stadtteilbüro in Kamen-Heeren (von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr) sowie in Kamen-Mitte zu festgelegten Terminen im Freizeitzentrum (von 14.30 Uhr – 16.30 Uhr) statt.
Hier die kommenden Termine in der Übersicht:
Ort |
Termine |
Kamen-Methler Bürgerhaus Heimstraße 3 Feste Termine! 10.30 Uhr – 12.30 Uhr |
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Kamen-Mitte |
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Kamen-Heeren Stadtteilbüro Mittelstr. 14 Feste Termine! 10.30 Uhr – 12.30 Uhr |
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Beschreibung der Aufgaben
- Veranstaltungsorganisation
- Kontakt zu Vereinen und Verbänden (Vereinsregister)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Stadtwerbung
- Tourismusinformation
- Veranstaltungskalender
01 Pressestelle
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
Wir alle wollen eine lebenswerte, soziale, sichere und saubere Stadt. Sie zu gestalten und weiter zu verbessern gelingt nur gemeinsam mit den Menschen, die hier leben. Diese sind es, die die Stadt am besten kennen. Sie wissen aus eigener Erfahrung, wo der Schuh drückt, wo Verbesserungen notwendig sind oder wie man etwas anders machen kann.
Wir möchten die Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Entstehungs- und Beratungsprozesse eines Projektes einbinden, um die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Dinge berücksichtigen zu können. Verschiedene Formate sollen einen möglichst großen Querschnitt der Bevölkerung ansprechen und erreichen. Lesen Sie hier, welche das sind.
FB 10 - Innerer Service
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
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FB 20 - Finanz Service
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
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Das Berichtswesen, auch Reporting genannt, umfasst das systematische Erstellen von Berichten, welche u. a. die Entscheidungsfindung der Verwaltungsleitung unterstützen. Empfänger dieser Berichte können sowohl interne Personen als auch externe Personen/Organisationen/Unternehmen sein.
Zu den regelmäßigen Berichten der Stadt Kamen zählen u. a. der Beteiligungsbericht. Zusätzlich erstellt die Stadt Kamen u. a. Prognoseberichte zur Haushaltsausführung. Darüber hinaus werden zahlreiche Ad-hoc-Berichte auf Wunsch der Verwaltungsleitung oder anderer Verwaltungseinheiten erstellt.
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Das Controlling ist eine Funktion des Managementsystems, dessen Kernaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Aufgabenbereiche beinhaltet. Hier werden alle Informationen zusammengetragen und ausgewertet, um der Verwaltungsführung eine Entscheidungsgrundlage zu geben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Rechtsprüfungen (insb. Kommunalrecht, Steuerrecht, EU-Beihilferecht), Wirtschaftlichkeitsanalysen/-berechnungen, deren Grundlage insbesondere die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung sind, das Fördermittelmanagement (z. B. KInvFöG NRW, Gute Schule 2020) und die Erstellung von Berichten. Es ist u. a. ein Oberbegriff zu den Themen „Berichtswesen“ und „Beteiligungsmanagement“.
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Gemäß § 116 GO NRW sind Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Gesamtabschluss – d. h. einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der Kommune und ihrer Beteiligungen – zu erstellen. Seit dem 01.01.2019 gibt es gem. § 116a GO NRW eine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Sowohl über den Gesamtabschluss als auch über die größenabhängige Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses entscheidet der Rat der Stadt Kamen. Sofern der Rat der Stadt Kamen für eine Nichtaufstellung des Gesamtabschlusses entscheidet, ist ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Beide Berichte werden gegebenenfalls auf der Homepage der Stadt Kamen veröffentlicht.
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Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung oder bei der Bestätigung des Jahresabschlusses die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen, so wird, je nach Umfang der Inanspruchnahme, ggf. die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst (§ 75 Abs. 4 i. V. m. § 76 Gemeindeordnung NRW). Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Maßnahmen, die dies umsetzen sollen, werden darin dargestellt. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Es ermöglicht dann die Genehmigung der Haushaltssatzung bzw. des Jahresabschlusses.
Detailliertere Informationen zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Kamen werden auf der Homepage der Stadt Kamen zum Haushaltsplan und Jahresabschluss veröffentlicht.
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Beschreibung der Aufgaben
In den Außenbereichen und ländlich strukturierten Gebieten gibt es in einigen Fällen keinen öffentlichen Abwasserkanal. In diesen Fällen wird das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in privaten Kleinkläranlagen gesammelt.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entsorgung ausschließlich durch die Stadt Kamen zuzulassen und den zu entsorgenden Inhalt der Stadt zu überlassen (Anschluss- und Benutzungszwang). Für die regelmäßige Entsorgung des Inhaltes (Klärschlamm) wird ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. Der Entsorger setzt sich mit den jeweiligen Anlageneigentümern zwecks Abstimmung eines Termines in Verbindung.
Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die festgestellte Menge des abgefahrenen Grubeninhaltes bzw. Klärschlamm. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.
Gebühren
- gem. der Satzung der Stadt Kamen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Rechtsgrundlagen
Informationsbogen DSGVO Stadtkasse
Die Stadtkasse wickelt als Teil der Finanzbuchhaltung alle Ein- und Auszahlungen der Stadt tagesgenau ab und überwacht die bestehenden Forderungen.
Sie ordnet – im Regelfall automatisiert – insbesondere die Einzahlungen den bestehenden Forderungen zu, überwacht und prüft die nicht zuzuordnenden Einzahlungen und nimmt bei Fälligkeit die Ausgleich der bestehenden Verbindlichkeiten der Stadt vor.
Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang erfolgt von hier die Mahnung und danach die Übergabe an die Vollstreckung.
Gebühren fallen bei Nichteinlösung von Lastschriften an.
Rechtsgrundlagen:
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Steuerung ist eine Teilaufgabe des Controlling. Innerhalb dieser werden der Geschäftsablauf systematisch überwacht und entsprechende Berichte dazu verfasst sowie adressiert, die wichtige Aussagen über die Zielerreichung, deren Abweichungen, den Ressourcenverbrauch etc. zur erforderlichen Zeit machen. Komprimiert kann dies in einem „Cockpit“ dargestellt werden. Innerhalb der Steuerung erfolgt auch die Auswahl der Datenbasis und die der geeignetsten Methode. Je nach spezifischer Situation sind diese erneut zu überprüfen und Modelle ggf. anzupassen. Steuerung wirkt auf Störeinflüsse entweder dadurch, dass sie unterbunden oder durch Gegenmaßnahmen ausgeglichen werden.
FB 23 - Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
FB 30 - Bürgerdienste
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
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Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose werden seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erbracht.
Sie können die erforderlichen Anträge bei der Stadtverwaltung Kamen einreichen; sie werden von hier unverzüglich an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen sowie die Höhe dieser Leistungen erhalten Sie hier:
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld/
Rechtsgrundlagen
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Im Bereich der Fördermittel-Akquise arbeitet die Stadt Kamen ebenfalls eng mit dem "Technopark" und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna "WFG" zusammen. Diese bieten immer einen aktuellen Überblick über Fördermittel aus unterschiedlichen Bereichen und Fördertöpfen.
Von der Landesregierung NRW wurde im Jahr 2020 das „Sofortprogramm Innenstädte NRW“ zur Belebung der Innenstädte aufgelegt. Auch die Stadt Kamen beteiligt sich an diesem Programm. Mehr Informationen dazu sowie die notwendigen Voraussetzungen finden Sie hier.
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Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt.
Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag.
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.
Rechtsgrundlagen:
Kinder und Jugendliche von Empfängern von Asylbewerberleistungen haben auch einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Klassenfahrten/-Ausflüge, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung sowie soziale und kulturelle Teilhabe).
Gesonderte Anträge für Schulbedarf, Schulausflüge, Schülerbeförderung, Aufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabeleistungen entfallen. Diese sind seit dem 01.08.2019 grundsätzlich von dem Antrag auf Sozialleistungen umfasst. Lediglich die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten sowie für Lernförderung sind in der Zukunft noch gesondert zu beantragen.
Für die Bewilligung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche im Bezug von Asylbewerberleistungen ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge, Vordrucke und Kostennachweise können auch bei den örtlichen Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern abgegeben werden. Es ist gewährleistet, dass diese Unterlagen an den Kreis Unna weitergeleitet werden.
Die entsprechenden Vordrucke sowie weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite vom Kreis Unna.
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Die Ausschreibungsverfahren für die städtischen Auftragsvergaben nach VOB, UVgO und VgV (national und europaweit) werden über die Zentrale Vergabestelle im Fachbereich Bürgerdienste abgewickelt.
Vergabeunterlagen und weitere Informationen zu laufenden öffentlichen Ausschreibungen finden Sie unter https://www.evergabe.nrw.de
Die Stadt Kamen veröffentlicht an dieser Stelle Informationen über geplante Vergabeverfahren, laufende öffentliche Ausschreibungen und vergebene Aufträge.
Aktuelle Öffentliche Ausschreibungen:
- Lieferung eines Notarzteinsatzfahrzeuges
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Leasingverträge von Dienstfahrrädern
- Unterhaltungsvertrag Straßenbau 2024
- Feldstraße, Sanierung der Bankette
Beabsichtigte Vergaben:
- -
Auflistung der vergebenen Aufträge:
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
FB 40 - Kultur
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
FB 51 - Familie, Jugend, Schule und Sport
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
Der Allgemeine Soziale Dienst
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Informationsbogen DSGVO Soziale Dienste (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) ist ansprechbar für Beratung, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Kamen.
Die Stadt ist in Bezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welcher Straße Sie mit Ihrem Kind wohnen. Hier können Sie nachlesen, welche Mitarbeiter für Sie zuständig sind.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
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Kinder und Jugendliche haben gemäß § 35a SGB VIII einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Für die Feststellung des Anspruchs und die Gewährung ist das Jugendamt nach einer Antragstellung zuständig.
Es überprüft, ob sowohl eine psychische Störung als auch eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt oder letztere zumindest droht. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist von einer seelischen Behinderung im Sinne des Gesetzes auszugehen. Die Anspruchsprüfung übernimmt im Fachbereich Jugend der Stadt Kamen der Spezialdienst „Eingliederungshilfe“.
Nach der erfolgten Überprüfung wählt der o.g. Spezialdienst die notwendige Hilfeform, zum Beispiel den Einsatz einer Integrationshilfe oder eines Autismustherapeuten, aus und begleitet anschließend den Hilfeprozess in Form einer Hilfeplanung.
Neben dem Jugendamt gibt es jedoch noch weitere Träger der Eingliederungshilfe, wie z.B. das Sozialamt,
die Krankenkasse, die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Rehabilitationsträger.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Familienservice
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- Flyer Familienservice
- Beratung für Familien mit Neugeborenen
- Informationen und Angebote zum Thema Kind und Familie
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)
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Informationsbogen DSGVO Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) begleitet junge Menschen im Alter von 14-20 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, in den verschiedenen Verfahren der Justiz.
Die JGH klagt weder an noch verteidigt sie junge Menschen.
Die JGH bringt vielmehr die erzieherischen und sozialen Aspekte in die Verfahren ein.
Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.
Die Aufgaben der JGH sind gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Neben der Mitwirkung in den unterschiedlichen Verfahren der Justiz informiert die JGH über Beratungs- und Hilfeangebote und prüft, ob ggf. Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Die Zusammenarbeit mit der JGH ist freiwillig und bietet eine Chance auf persönliche Beratung und Unterstützung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.
Im OWI-Verfahren und im Diversionsverfahren führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten und vermittelt gegebenenfalls erzieherische Maßnahmen.
Im Strafverfahren erstattet die JGH auf Grundlage der geführten Gespräche Bericht an Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die JGH nimmt am Gerichtstermin teil und gibt eine mündliche Stellungnahme sowie einen Vorschlag zur Strafe ab. Die JGH vermittelt die vom Gericht angeordneten Maßnahmen.
Auch in Haftsachen wird die JGH tätig. Die JGH nimmt an Haftvorführungen sowie Haftprüfungsterminen teil und hält Kontakt zu den Inhaftierten.
Jugendpflege
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Beschreibung der Aufgaben
- Planung und Koordination der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Kamen
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen
Der Jugendpfleger ist Ansprechpartner für Belange aller Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet. Neben der Koordination der städt. Angebote, ist er Ansprechpartner für die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit, sowie beratendes Mitglied in Stadtjugendring e.V. Kamen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die (finanzielle) Förderung von Trägern nach dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.
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Beschreibung der Aufgaben
- Aufsuchende Sozialarbeit im Kamener Stadtgebiet und Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
- Der Koordinator für Mobile Jugendarbeit, ist einem "Streetworker" vergleichbar im gesamten Kamener Stadtgebiet im Einsatz und insbesondere an "Informellen Treffpunkten"
- Gesprächspartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Anwohner.
Konfliktreiche Situationen werden durch Vermittlung und Hilfeangebote "vor Ort" entspannt.
Mögliche Lösungsansätze werden gemeinschaftlich mit allen Beteiligten gesucht, wobei Herr Tautz bedacht ist, die Position der Kinder- und Jugendgruppen in den Verhandlungen stützend zu vertreten.
Der Kinder- und Jugendbeauftragte, ist für Beteiligungsverfahren / Partizipation von und für Kindern und Jugendlichen zuständig.
Überdies ist er in den Bereichen Jugendschutz und Jugendpflege Initiator von Veranstaltungen und Aktionen, sowie u.a. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schulen, Vereine, Ordnungsamt und Polizei.
Rechtsgrundlagen
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die kommunalen Jugendämter, für jede Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser bildet den Rahmen für die örtlichen Angebote und Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verfolgen das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Diese Angebote sind dem Gesetz nach bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und deren Familien zu gestalten. Der Kinder- und Jugendförderplan ist damit ein wesentlicher Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde für die Wahlperiode 2015 bis 2020 verabschiedet.
Pflegekinderdienst
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Möchten Sie einem Pflegekind als Pflegeeltern ein neues Zuhause schenken?
Der Pflegekinderdienst sucht Menschen, die Kindern ein neues Zuhause schenken möchten.
Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.
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In der Stadt Kamen befinden sich neben den hier gelisteten Städt. Spielflächen auch offene Spielareale auf allen Schulhöfen, sowie öffentlich zugängige Spielplätze von zumeist Wohnungsbaugesellschaften. Nach vergangenen Konsolidierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Aufgabe, werden nunmehr wieder neue Spielflächen geplant, reaktiviert oder wurde bereits neu errichtet.
Städtische Spielflächen nach Ortsteilen
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Die Villa FIB neben dem Rathaus hat ein Stillzimmer eingerichtet, wo Mütter nicht nur ideale Voraussetzungen zum Stillen, sondern auch kompetente Ansprechpartnerinnen zum Thema finden. Für das innovative Projekt wurde die Stadt durch den Landesverband der Hebammen NRW mit dem Titel „Stillfreundliche Kommune“ ausgezeichnet.
Das Stillzimmer ist ein geschützter Raum im öffentlichen Bereich, in den sich Mütter zum Stillen zurückziehen können. Hier steht den Müttern kostenloses Leitungswasser zur Verfügung, darüber hinaus ist der Raum mit einer bequemem Sitzgelegenheit und Wickelmöglichkeit ausgestattet. Ein weiteres Plus: Das Zimmer in der Villa ist für die Mütter kostenlos, zentral gelegen sowie barrierefrei und bietet eine angenehme, gemütliche Atmosphäre. Geschwisterkinder können sich in der Zwischenzeit mit Spielzeug beschäftigen, das im Raum bereit liegt.
Durch die Verortung in der Villa FIB profitieren die Familien von der zentralen Lage. Das Stillzimmer befindet sich direkt neben dem Büro von Familienhebamme Jutta Borisch-Grunau. Die steht den Müttern bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite.
Das Stillzimmer können Sie ohne Anmeldung während der Öffnungszeiten der Villa FIB nutzen:
Mo., Di., Fr. |
09:00 - 12:00 Uhr |
Do. |
09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr |
Kontaktmöglichkeiten zur Villa FIB bestehen unter der Rufnummer 02307 148-4100 und per Mail an die Adresse:
FB 60 - Planung, Bauen, Umwelt
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
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Die Stadt Kamen ist Kooperationspartner des Netzwerk- und Forschungsprojektes dynaklim.
Die Arbeit des Netzwerks dreht sich um Möglichkeiten der Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen in der Emscher-Lippe-Region.
Die Bildung eines regionalen Netzwerks ist neben der Forschungsarbeit zu den verschiedenen Anpassungsmöglichkeiten eine der wichtigsten Aufgaben des Projektes.
Umfangreiche Informationen zum Klimaschutz in Kamen finden Sie unter unter www.klimaschutz-kamen.de.
FB 70 - Servicebetriebe
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
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Wie sich der Energieverbrauch der Stadt Kamen in den letzten Jahren, bezogen auf alle seine Gebäude, entwickelt hat, kann man dem Energiebericht entnehmen. Er liefert eine Übersicht über die Energiekosten und -preise sowie über die Energiekennwerte. Er ist damit ein wichtiges Element der Planung und Steuerung des künftigen Energieeinsatzes und trägt durch seine Transparenz zu einem sparsameren Umgang mit Energie und Wasser bei.
Die bisher erschienenen Energieberichte der Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2012, 2014, 2017 und 2020 stehen als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Den notwendigen kostenlosen AcrobatReader können Sie hier bekommen:
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und hier eine Auflistung der geförderten Baumaßnamen an städtischen Gebäuden
Den notwendigen kostenlosen AcrobatReader können Sie hier bekommen:
Stadtentwässerung Kamen (SEK)
Unter anderem ist der Bereich für diese Aufgaben zuständig:
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Auf der Homepage der Stadtentwässerung Kamen können Sie alle Informationen rund um das Thema Entwässerung entnehmen.
Personalrat
Unter anderem ist der Bereich für diese Aufgaben zuständig:
Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Kamen sowie des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.
Die Aufgaben des Personalrates sind im Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) geregelt. Er achtet auf die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verordnungen sowie Arbeitsschutzvorschriften.
Ansprechpersonen
Löbbe, Katja
Vorsitzende des Personalrates
Rathaus, Rathausplatz 1 (4. Obergeschoss, Raum 418)
Telefon: 02307-148-4000
E-Mail:
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung
Richard, Frank
stellv. Vorsitzender des Personalrates
Rathaus, Rathausplatz 1 (4. Obergeschoss, Raum 419)
Telefon: 02307-148-4002
E-Mail:
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung