Fachbereiche/Gruppen
01 Pressestelle
Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie hier.
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
02 Gleichstellungsbeauftragte
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03 Büro der Bürgermeisterin, Ratsbüro
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Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Hier unser Seniorenprogramm - für das Jahr 2024
Hier finden Sie unseren aktuellen Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung (Online).
Beachten Sie bitte auch die Sprechstunden der Seniorenberatung in den Stadtteilen.
Aktionswochen Demenz
Anlässlich des 30. „Welt-Alzheimertags“ am 21. September und des „Internationalen Tags der Älteren“ am 1. Oktober finden im Zeitraum vom 13. September bis zum 16. Oktober im gesamten Kreis Unna viele Veranstaltungen rund um das Thema Demenz statt.
- Flyer - AKTIONSWOCHEN „Älter werden und Leben mit Demenz - gemeinsam im Kreis Unna“
- Flyer - Programm der Aktionswochen
Seniorensprechstunden wieder vor Ort
In den Seniorensprechstunden werden Beratungen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Schwerbehindertenangelegenheiten,Ausstellung von Parkausweisen für Behinderte,Grundsicherung, Wohngeld u. v. m. durchgeführt.
Normalerweise finden die Sprechstunden in den Stadtteilen von Kamen in Kamen-Methler im Bürgerhaus (von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr), im Stadtteilbüro in Kamen-Heeren (von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr) sowie in Kamen-Mitte zu festgelegten Terminen im Freizeitzentrum (von 14.30 Uhr – 16.30 Uhr) statt.
Hier die kommenden Termine in der Übersicht:
Ort |
Termine |
Kamen-Methler Bürgerhaus Heimstraße 3 Feste Termine! 10.30 Uhr – 12.30 Uhr |
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Kamen-Mitte |
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Kamen-Heeren Stadtteilbüro Mittelstr. 14 Feste Termine! 10.30 Uhr – 12.30 Uhr |
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Ihre Ansprechperson:
Beschreibung der Aufgaben
- Veranstaltungsorganisation
- Kontakt zu Vereinen und Verbänden (Vereinsregister)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Stadtwerbung
- Tourismusinformation
- Veranstaltungskalender
FB 10 - Innerer Service
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FB 20 - Finanz Service
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Ihre Ansprechpersonen:
Das Berichtswesen, auch Reporting genannt, umfasst das systematische Erstellen von Berichten, welche u. a. die Entscheidungsfindung der Verwaltungsleitung unterstützen. Empfänger dieser Berichte können sowohl interne Personen als auch externe Personen/Organisationen/Unternehmen sein.
Zu den regelmäßigen Berichten der Stadt Kamen zählen u. a. der Beteiligungsbericht. Zusätzlich erstellt die Stadt Kamen u. a. Prognoseberichte zur Haushaltsausführung. Darüber hinaus werden zahlreiche Ad-hoc-Berichte auf Wunsch der Verwaltungsleitung oder anderer Verwaltungseinheiten erstellt.
Ihre Ansprechpersonen:
Das Controlling ist eine Funktion des Managementsystems, dessen Kernaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Aufgabenbereiche beinhaltet. Hier werden alle Informationen zusammengetragen und ausgewertet, um der Verwaltungsführung eine Entscheidungsgrundlage zu geben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Rechtsprüfungen (insb. Kommunalrecht, Steuerrecht, EU-Beihilferecht), Wirtschaftlichkeitsanalysen/-berechnungen, deren Grundlage insbesondere die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung sind, das Fördermittelmanagement (z. B. KInvFöG NRW, Gute Schule 2020) und die Erstellung von Berichten. Es ist u. a. ein Oberbegriff zu den Themen „Berichtswesen“ und „Beteiligungsmanagement“.
Ihre Ansprechpersonen:
Gemäß § 116 GO NRW sind Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Gesamtabschluss – d. h. einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der Kommune und ihrer Beteiligungen – zu erstellen. Seit dem 01.01.2019 gibt es gem. § 116a GO NRW eine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Sowohl über den Gesamtabschluss als auch über die größenabhängige Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses entscheidet der Rat der Stadt Kamen. Sofern der Rat der Stadt Kamen für eine Nichtaufstellung des Gesamtabschlusses entscheidet, ist ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Beide Berichte werden gegebenenfalls auf der Homepage der Stadt Kamen veröffentlicht.
Ihre Ansprechpersonen:
Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung oder bei der Bestätigung des Jahresabschlusses die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen, so wird, je nach Umfang der Inanspruchnahme, ggf. die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst (§ 75 Abs. 4 i. V. m. § 76 Gemeindeordnung NRW). Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Maßnahmen, die dies umsetzen sollen, werden darin dargestellt. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Es ermöglicht dann die Genehmigung der Haushaltssatzung bzw. des Jahresabschlusses.
Detailliertere Informationen zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Kamen werden auf der Homepage der Stadt Kamen zum Haushaltsplan und Jahresabschluss veröffentlicht.
Ihre Ansprechperson:
Steuerung ist eine Teilaufgabe des Controlling. Innerhalb dieser werden der Geschäftsablauf systematisch überwacht und entsprechende Berichte dazu verfasst sowie adressiert, die wichtige Aussagen über die Zielerreichung, deren Abweichungen, den Ressourcenverbrauch etc. zur erforderlichen Zeit machen. Komprimiert kann dies in einem „Cockpit“ dargestellt werden. Innerhalb der Steuerung erfolgt auch die Auswahl der Datenbasis und die der geeignetsten Methode. Je nach spezifischer Situation sind diese erneut zu überprüfen und Modelle ggf. anzupassen. Steuerung wirkt auf Störeinflüsse entweder dadurch, dass sie unterbunden oder durch Gegenmaßnahmen ausgeglichen werden.
FB 23 - Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement
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Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
FB 30 - Bürgerdienste
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Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
Im Bereich der Fördermittel-Akquise arbeitet die Stadt Kamen ebenfalls eng mit dem "Technopark" und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna "WFG" zusammen. Diese bieten immer einen aktuellen Überblick über Fördermittel aus unterschiedlichen Bereichen und Fördertöpfen.
Von der Landesregierung NRW wurde im Jahr 2020 das „Sofortprogramm Innenstädte NRW“ zur Belebung der Innenstädte aufgelegt. Auch die Stadt Kamen beteiligt sich an diesem Programm. Mehr Informationen dazu sowie die notwendigen Voraussetzungen finden Sie hier.
Ihre Ansprechpersonen:
Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt.
Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag.
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.
Rechtsgrundlagen:
Kinder und Jugendliche von Empfängern von Asylbewerberleistungen haben auch einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Klassenfahrten/-Ausflüge, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung sowie soziale und kulturelle Teilhabe).
Gesonderte Anträge für Schulbedarf, Schulausflüge, Schülerbeförderung, Aufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabeleistungen entfallen. Diese sind seit dem 01.08.2019 grundsätzlich von dem Antrag auf Sozialleistungen umfasst. Lediglich die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten sowie für Lernförderung sind in der Zukunft noch gesondert zu beantragen.
Für die Bewilligung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche im Bezug von Asylbewerberleistungen ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge, Vordrucke und Kostennachweise können auch bei den örtlichen Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern abgegeben werden. Es ist gewährleistet, dass diese Unterlagen an den Kreis Unna weitergeleitet werden.
Die entsprechenden Vordrucke sowie weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite vom Kreis Unna.
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
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Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
FB 40 - Kultur
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FB 51 - Familie, Jugend, Schule und Sport
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Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
Der Allgemeine Soziale Dienst
Ihre Ansprechpersonen:
- Frau Bednarek
- Frau Geisler
- Herr Kottrup
- Frau Meleev
- Frau Schiming
- Frau Schittko
- Frau Straßburger
- Frau Zerbian
Informationsbogen DSGVO Soziale Dienste (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) ist ansprechbar für Beratung, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Kamen.
Die Stadt ist in Bezirke aufgeteilt. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welcher Straße Sie mit Ihrem Kind wohnen. Hier können Sie nachlesen, welche Mitarbeiter für Sie zuständig sind.
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) /Jugendgerichtshilfe (JGH)
Ihre Ansprechperson:
Informationsbogen DSGVO Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) begleitet junge Menschen im Alter von 14-20 Jahren, die eine strafbare Handlung begangen haben, in den verschiedenen Verfahren der Justiz.
Die JGH klagt weder an noch verteidigt sie junge Menschen.
Die JGH bringt vielmehr die erzieherischen und sozialen Aspekte in die Verfahren ein.
Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist weniger die Strafe, sondern vielmehr die Erziehung.
Die Aufgaben der JGH sind gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Neben der Mitwirkung in den unterschiedlichen Verfahren der Justiz informiert die JGH über Beratungs- und Hilfeangebote und prüft, ob ggf. Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Die Zusammenarbeit mit der JGH ist freiwillig und bietet eine Chance auf persönliche Beratung und Unterstützung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.
Im OWI-Verfahren und im Diversionsverfahren führt die JGH Gespräche mit den Beschuldigten und vermittelt gegebenenfalls erzieherische Maßnahmen.
Im Strafverfahren erstattet die JGH auf Grundlage der geführten Gespräche Bericht an Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die JGH nimmt am Gerichtstermin teil und gibt eine mündliche Stellungnahme sowie einen Vorschlag zur Strafe ab. Die JGH vermittelt die vom Gericht angeordneten Maßnahmen.
Auch in Haftsachen wird die JGH tätig. Die JGH nimmt an Haftvorführungen sowie Haftprüfungsterminen teil und hält Kontakt zu den Inhaftierten.
Diversionsverfahren
Hierbei handelt es sich um ein Verfahren der Staatsanwaltschaft, das die JGH durchführt. Es findet kein Hauptverfahren vor dem Jugendgericht statt.
Die JGH führt ein erzieherisches Gespräch mit den Beschuldigten und vereinbart eventuell eine weitere Maßnahme.
Maßnahmen sind unter anderem Freizeitarbeit, die Teilnahme an einem Präventionskurs oder die Wahrnehmung eines Beratungsangebotes z.B. der Suchtberatung.
Im Anschluss regt die JGH die Einstellung des Verfahrens gem. § 45 Abs. 2 JGG an. Voraussetzung für eine Diversion ist i.d.R., dass die Beschuldigten geständig sind. Es darf sich auch nicht um eine schwerwiegende Straftat handeln.
Jugendpflege
Ihre Ansprechperson:
Beschreibung der Aufgaben
- Planung und Koordination der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Kamen
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen
Der Jugendpfleger ist Ansprechpartner für Belange aller Akteure der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet. Neben der Koordination der städt. Angebote, ist er Ansprechpartner für die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit, sowie beratendes Mitglied in Stadtjugendring e.V. Kamen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die (finanzielle) Förderung von Trägern nach dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan.
Ihre Ansprechperson:
Beschreibung der Aufgaben
- Aufsuchende Sozialarbeit im Kamener Stadtgebiet und Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
- Der Koordinator für Mobile Jugendarbeit, ist einem "Streetworker" vergleichbar im gesamten Kamener Stadtgebiet im Einsatz und insbesondere an "Informellen Treffpunkten"
- Gesprächspartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Anwohner.
Konfliktreiche Situationen werden durch Vermittlung und Hilfeangebote "vor Ort" entspannt.
Mögliche Lösungsansätze werden gemeinschaftlich mit allen Beteiligten gesucht, wobei Herr Tautz bedacht ist, die Position der Kinder- und Jugendgruppen in den Verhandlungen stützend zu vertreten.
Der Kinder- und Jugendbeauftragte, ist für Beteiligungsverfahren / Partizipation von und für Kindern und Jugendlichen zuständig.
Überdies ist er in den Bereichen Jugendschutz und Jugendpflege Initiator von Veranstaltungen und Aktionen, sowie u.a. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schulen, Vereine, Ordnungsamt und Polizei.
Rechtsgrundlagen
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die kommunalen Jugendämter, für jede Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser bildet den Rahmen für die örtlichen Angebote und Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verfolgen das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Diese Angebote sind dem Gesetz nach bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und deren Familien zu gestalten. Der Kinder- und Jugendförderplan ist damit ein wesentlicher Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde für die Wahlperiode 2020 bis 2025 verabschiedet.
Pflegekinderdienst
Ihre Ansprechpersonen:
Möchten Sie einem Pflegekind als Pflegeeltern ein neues Zuhause schenken?
Der Pflegekinderdienst sucht Menschen, die Kindern ein neues Zuhause schenken möchten.
Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg.
Ihre Ansprechperson:
In der Stadt Kamen befinden sich neben den hier gelisteten Städt. Spielflächen auch offene Spielareale auf allen Schulhöfen, sowie öffentlich zugängige Spielplätze von zumeist Wohnungsbaugesellschaften. Nach vergangenen Konsolidierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Aufgabe, werden nunmehr wieder neue Spielflächen geplant, reaktiviert oder wurde bereits neu errichtet.
Städtische Spielflächen nach Ortsteilen
Hier finden Sie Ihre Ansprechperson
Die Villa FIB neben dem Rathaus hat ein Stillzimmer eingerichtet, wo Mütter nicht nur ideale Voraussetzungen zum Stillen, sondern auch kompetente Ansprechpartnerinnen zum Thema finden. Für das innovative Projekt wurde die Stadt durch den Landesverband der Hebammen NRW mit dem Titel „Stillfreundliche Kommune“ ausgezeichnet.
Das Stillzimmer ist ein geschützter Raum im öffentlichen Bereich, in den sich Mütter zum Stillen zurückziehen können. Hier steht den Müttern kostenloses Leitungswasser zur Verfügung, darüber hinaus ist der Raum mit einer bequemem Sitzgelegenheit und Wickelmöglichkeit ausgestattet. Ein weiteres Plus: Das Zimmer in der Villa ist für die Mütter kostenlos, zentral gelegen sowie barrierefrei und bietet eine angenehme, gemütliche Atmosphäre. Geschwisterkinder können sich in der Zwischenzeit mit Spielzeug beschäftigen, das im Raum bereit liegt.
Durch die Verortung in der Villa FIB profitieren die Familien von der zentralen Lage. Das Stillzimmer befindet sich direkt neben dem Büro von Familienhebamme Jutta Borisch-Grunau. Die steht den Müttern bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite.
Das Stillzimmer können Sie ohne Anmeldung während der Öffnungszeiten der Villa FIB nutzen:
Mo., Di., Fr. |
09:00 - 12:00 Uhr |
Do. |
09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr |
Kontaktmöglichkeiten zur Villa FIB bestehen unter der Rufnummer 02307 148-4100 und per Mail an die Adresse:
FB 60 - Planung, Bauen, Umwelt
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Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
Ihre Ansprechperson:
Die Stadt Kamen ist Kooperationspartner des Netzwerk- und Forschungsprojektes dynaklim.
Die Arbeit des Netzwerks dreht sich um Möglichkeiten der Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen in der Emscher-Lippe-Region.
Die Bildung eines regionalen Netzwerks ist neben der Forschungsarbeit zu den verschiedenen Anpassungsmöglichkeiten eine der wichtigsten Aufgaben des Projektes.
Umfangreiche Informationen zum Klimaschutz in Kamen finden Sie unter unter www.klimaschutz-kamen.de.
FB 70 - Servicebetriebe
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Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
Wie sich der Energieverbrauch der Stadt Kamen in den letzten Jahren, bezogen auf alle seine Gebäude, entwickelt hat, kann man dem Energiebericht entnehmen. Er liefert eine Übersicht über die Energiekosten und -preise sowie über die Energiekennwerte. Er ist damit ein wichtiges Element der Planung und Steuerung des künftigen Energieeinsatzes und trägt durch seine Transparenz zu einem sparsameren Umgang mit Energie und Wasser bei.
Die bisher erschienenen Energieberichte der Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2012, 2014, 2017 und 2020 stehen als PDF-Dokumente zur Verfügung.
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