Kommunalwahlen

Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen ab 2020 wieder alle fünf Jahre statt. Gewählt werden Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie (Ober-)Bürgermeister/innen und Landrätinnen/Landräte.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrätinnen/Landräte werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt.
Etwaige Stichwahlen für das Amt der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Kamen sowie der/des Landrätin/Landrats des Kreises Unna finden am 28. September 2025 statt.
Zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025 werden die/der Landrätin/Landrat und die Mitglieder des Kreistags des Kreises Unna, die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Kamen gewählt. Zudem findet am Tag der Kommunalwahlen die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Kamen sowie die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr statt.
Informationen für Wahlvorschlagsträger:
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bestimmt sich nach dem Kommunalwahlgesetz NRW und ist der 69. Tag vor der Wahl. Danach müssen Wahlvorschläge bis spätestens zum 07.07.2025, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, Raum-Nr. 126, 59174 Kamen, eingereicht werden.
Kontakt:
Stadt Kamen
Wahlamt
Tel.: 02307 / 148-1203 und 148-1302
Mail: