Politik

Bundestagswahlen

Bundestagswahlen

Der Deutsche Bundestag wird grundsätzlich alle vier Jahre gewählt und zählt – vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 598 Abgeordnete. Von den Abgeordneten werden 299 in Wahlkreisen direkt und die übrigen aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne des Arrt. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet - also in der Bundesrepublik Deutschland - wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen.

Erststimme:
Mit der Erststimme bestimmen Wähler/-innen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).

Zweitstimme:
Ihre Zweitstimme geben Wähler/-innen für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt.