Politik

Wie kann man per Briefwahl wählen?

Personen, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht die Möglichkeit haben Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, können vorab per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

- Antragstellung per E-Mail

Unter Angabe Ihres 

  • Vor- und Nachnamens,
  • Ihres Geburtsdatums
  • und der aktuellen Wohnanschrift 

können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) beantragen.

 - Antragstellung schriftlich (per Post)

Sie haben die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Nutzen Sie hierfür den vorgefertigten Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden Sie diesen in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Stadt Kamen, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen.  

Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

 - Beantragung im Briefwahlbüro der Stadt Kamen

Voraussichtlich ab dem 18. August 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit vor Ort direkt zu wählen. Bitte bringen Sie hierfür ein gültiges Ausweispapier und wenn möglich auch die Wahlbenachrichtigung mit.

Das Briefwahlbüro befindet sich im 

Rathaus der Stadt Kamen
1. Etage, Sitzungssaal II
Rathausplatz 1 
59174 Kamen  

Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
  • Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr
  • Samstag von 09:00 bis 13:00 Uhr (23.08., 30.08., 06.09.2025)

Ergänzendes Angebot in der „Treffbar“
In der städtischen „Treffbar“, Weststraße 79, gibt es ein weiteres Briefwahllokal. Dieses hat wie folgt geöffnet:

  • Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr (22.08., 29.08., 05.09. und 12.09.2025)


Bitte beachten Sie:

Briefwahlunterlagen können bis zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, spätestens beantragt werden.

Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde, besteht die Möglichkeit bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein zu erhalten.  

Im Falle einer nachgewiesenen – plötzlichen – Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, also bis zum 14. September 2025, 15.00 Uhr gestellt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 14. September 2025, um 16.00 Uhr bei der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Wahlamt) eingegangen sein.
Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse hierfür, damit Ihre Stimme gültig ist. 

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Beförderungszeiten der Postunternehmen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück.