Integrationsratswahl

Allgemeines

Der Kamener Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern, von denen 9 Mitglieder von den wahlberechtigten Kamener*innen gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, mit der sie entweder eine*n Einzelbewerber*in oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen kann. Die übrigen 6 Mitglieder des Integrationsrates werden aus der Mitte des Rates der Stadt Kamen gewählt. Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreter*innen und den Ratsmitgliedern wird eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht.
Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Kamener*innen, die einen Migrationshintergrund haben. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und nimmt so Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen des Rates, seiner Gremien.

Wahltermin

Der Integrationsrat wird am 14. September 2025, dem Termin für die Kommunalwahlen NRW, gewählt.

Wahlperiode

Die Mitglieder des Integrationsrates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates (fünf Jahre) gewählt.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet. Deshalb gibt es für alle wahlberechtigten Kamener*innen einen einheitlichen Stimmzettel.

Der Stimmzettel für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Kamen am 14.09.2025 steht Ihnen zur Ansicht - pdfals Muster - zur Verfügung. Der Stimmzettel hat die Farbe orange.

Wer kann an der Integrationsratswahl teilnehmen?

Um bei der Integrationsratswahl wählen zu dürfen, müssen Sie einige Kriterien erfüllen.

Wahlberechtigt ist, wer
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer
1. auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
2. die Asylbewerber sind.

Bei Umzügen innerhalb des Stadt- oder Kreisgebietes sowie bei Zuzügen nach Kamen - nach dem 03.08.2025 - sind folgende pdfHinweise zu beachten. 

Wer zur Integrationsratswahl wahlberechtigt ist, erhält im Laufe der 34. KW einen Wahlbenachrichtigungsbrief.  Personen, die glauben wahlberechtigt zu sein, aber keine Benachrichtigung erhalten, sollten sich bis spätestens 02.09.2025 (12. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt der Stadt Kamen melden.

Das Wahlamt ist unter der Mail-AdresseDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie unter den Rufnummern 02307/148-1203 und 1201 zu erreichen. 

Für eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die bis zum 02.09.2025 erfolgen muss, steht folgender pdfAntrag zur Verfügung. 

Wie kann man per Briefwahl wählen?

Wählen per Briefwahl

Bis spätestens zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, bestand die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen. 

Nur im Falle einer nachgewiesenen – plötzlichen – Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, also bis zum 14. September 2025, 15.00 Uhr gestellt werden.

Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde, besteht die Möglichkeit bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein zu erhalten.  

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 14. September 2025, um 16.00 Uhr bei der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Wahlamt) eingegangen sein.

Wegen der Beförderungszeiten der Postunternehmen wäre es daher evtl. ratsam, den roten Wahlbrief persönlich im Rathaus abzugeben oder abgeben zu lassen.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Kamen gerne zur Verfügung.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel.: 02307/148-1203 und 1302