Politik

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen ab 2020 wieder alle fünf Jahre statt. Gewählt werden Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie (Ober-)Bürgermeister/innen und Landrätinnen/Landräte.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrätinnen/Landräte werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 Die letzte Kommunalwahl fand am 13. September 2020 statt.