Wie kann ich Wahlhelfer/in werden?
Um eine reibungslose Durchführung der Kommunalwahlen am 14.09.2025 sicherzustellen, werden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötig. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren, können sich ab sofort beim Wahlamt der Stadt Kamen melden. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist zusätzlich der 28. September 2025 als möglicher Einsatztermin einzuplanen.
Der Wahlvorstand tritt am Wahltag um 7:30 Uhr zusammen, der Wahlvorgang beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Die Mitarbeit erfolgt in der Regel in zwei Schichten. Ab 18:00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand zur Stimmauszählung anwesend sein.
Voraussetzung für die Übernahme dieses Ehrenamts ist die Wahlberechtigung bei der Kommunalwahl – diese beginnt in Nordrhein-Westfalen mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Für ihren Einsatz erhalten alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.
Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Kamen unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum:
E-Mail:
Tel.: 02307 / 148-1302