Wie kann per Briefwahl gewählt werden?
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Wählen per Briefwahl
Bis spätestens zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, bestand die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Nur im Falle einer nachgewiesenen - plötzlichen - Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, also bis zum 14. September 2025, 15.00 Uhr gestellt werden.
Bitte beachten Sie:
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag, also am 14. September 2025, um 16.00 Uhr bei der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, (Hausbriefkasten im Rathaus oder im Wahlamt) eingegangen sein. Wegen der Beförderungszeiten der Postunternehmen wäre es daher evtl. ratsam, den roten Wahlbrief bis zum oben genannten Termin persönlich im Rathaus abzugeben oder abgeben zu lassen.
Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft macht, dass ein Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde, besteht die Möglichkeit bis zum Tag vor der Wahl, also bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein zu erhalten.
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Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Kamen gerne zur Verfügung.
E-Mail:
Tel.: 02307/148-1203 und 1302