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OWi-Verfahren (Ordnungswidrigkeit)

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit ein leichter Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße (Synonym: Bußgeld) geahndet werden kann. In einzelnen Fällen kann auch lediglich mit kostenpflichtigen Verwarnungen (umgangssprachlich „Knöllchen“) eine Ahndung erfolgen.

Ordnungswidrigkeiten werden nicht in ein Führungszeugnis eingetragen, können jedoch u.a. im Straßenverkehr zu Eintragungen im Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“) führen.

Geldbußen können zwischen zehn und mehreren Tausend Euro liegen. Auch minderjährige Personen über 14 Jahren können betroffen sein. Ein Bußgeldbescheid ist die Grundlage des OWi-Verfahrens. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, kann ein Gericht Erzwingungshaft oder bei Jugendlichen  ersatzweise Freizeitarbeit anordnen.

Ansprechpartner: in den jeweiligen Gruppen