Dienstleistungen B

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

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Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Personen können eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Der Antrag muss schriftliche per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), Brief oder Fax erfolgen. Eine Vollmacht ist nachzuweisen, sofern die Auskunft nicht von dem Grundstückseigentümer beantragt wird.

Bauabnahmen

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Bauaufsicht

Bauberatung - allgemein

Baugenehmigung

Baulastenverzeichnis

Baumschutz

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Beschreibung der Aufgaben

  • Bearbeitung von Anträgen nach der Baumschutzsatzung
  • Beratung in Sachen Baumschutz / Baumpflege / Baumfällung

Hinweis: Bei Fragen oder Hinweisen zu städtischen Bäumen oder Grünanlagen finden Sie Ihren Ansprechpartner bei den Servicebetrieben der Stadt Kamen (Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Allgemeine Hinweise zu Fällungs- bzw. Rückschnittsanträgen

Seit 1978 gilt in Kamen eine Baumschutzsatzung. Sie regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne.
In der aktuellen Fassung schützt sie Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend, wobei einer der Stämme mindestens 50 cm Umfang aufweisen muss.
Obstbäume fallen nicht unter die Satzung, jedoch Zier- oder Wildformen sowie Walnussbäume und Esskastanien.

Nicht nur die Entfernung eines geschützten Baumes ist erlaubnispflichtig, sondern auch ein Kronenschnitt, wenn er über die fachliche Kronenpflege (nach den anerkannten Regeln) hinausgehen soll und zu einer wesentlichen Veränderung des Kronenaufbaus und evtl. zu einer Schädigung des Baumes führen kann.

Soll ein geschützter Baum stark beschnitten oder gefällt werden, so ist hierfür eine Erlaubnis erforderlich, die unter Angabe von Gründen schriftlich bei der Stadt Kamen, Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt, Rathausplatz 1, 59174 Kamen zu beantragen ist. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte bzw. Beauftragte (mit Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin).

Antragstellung Baumschutz-Online

Benötigte Antragsunterlagen

Der Antrag auf eine Fällungs- oder Rückschnittserlaubnis ist vom Antragsteller/von der Antragstellerin nachvollziehbar zu begründen. Außerdem muss er Angaben zur Baumart, zum Standort (Anschrift), zum Stammumfang und nach Möglichkeit auch Fotos und einen Lageplan/eine Skizze enthalten.

Weitere Informationen können der Baumschutzsatzung entnommen oder bei der Stadt Kamen erfragt werden. (siehe oben > Ansprechpartner)

Formulare

Rechtsgrundlagen

Bauordnung ONLINE

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Beschreibung der Aufgaben

Der Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt der Stadtverwaltung Kamen bietet Antragstellern und Entwurfsverfassern die Möglichkeit online kostenlos den Bearbeitungsstand von Bauanträgen mit Bauordnung-Online abzufragen.

Das Hilfe-Handbuch zu Bauordnung-Online unterstützt Sie bei der Bedienung der Software.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Stadtentwässerung Kamen

Bauantragsformulare zur BauO NRW 2018

Unter dem nachfolgenden Link zur Architektenkammer NRW finden Sie die aktuellen Bauantragsformulare zur BauO NRW 2018:

Bauantragsformulare BauO NRW 2018

Rechtsgrundlagen

Bauordnungsrechtliche Maßnahmen

Bauvorbescheid

Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang Biotonne

Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beratung in Unterhaltsfragen

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Die Tätigkeit des Beistandes, Pflegers und Vormundes sind Aufgaben auf Grundlage des privaten Rechtes (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

Das Jugendamt kann entweder im Rahmen einer Beratung oder einer Beistandschaft alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes/der Kinder unterstützen.

Das Angebot kann nur von dem Elternteil in Anspruch genommen werden, bei dem das Kind/die Kinder leben.

Junge Volljährige können in Ihrer Unterhaltsangelegenheit bis zum 21. Lebensjahr beraten werden.

Als Vormund/Pfleger übernimmt das Jugendamt die rechtliche Vertretung, die sonst Eltern übernehmen, auf Grundlage einer familiengerichtlichen Entscheidung.

Download von Infoblättern:

Rechtsgrundlagen:

Berichtswesen

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner

Das Berichtswesen, auch Reporting genannt, umfasst das systematische Erstellen von Berichten, welche u. a. die Entscheidungsfindung der Verwaltungsleitung unterstützen. Empfänger dieser Berichte können sowohl interne Personen als auch externe Personen/Organisationen/Unternehmen sein.

Zu den regelmäßigen Berichten der Stadt Kamen zählen u. a. der Beteiligungsbericht. Zusätzlich erstellt die Stadt Kamen u. a. Prognoseberichte zur Haushaltsausführung. Darüber hinaus werden zahlreiche Ad-hoc-Berichte auf Wunsch der Verwaltungsleitung oder anderer Verwaltungseinheiten erstellt.

Bescheinigung in Steuersachen