Was erledige ich wo?

6. Form der Einreichung des Teilnahmeantrags

Für die Stellung des Teilnahmeantrags ist der zum Download bereitgestellte Vordruck „Teilnahmeantrag“ mit Anlagen zu verwenden.

Die Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Einreichung des Teilnahmeantrags muss innerhalb der unter Ziff. 5 genannten Frist ausschließlich über die Plattform der Stadt Kamen „NextCloud“ erfolgen.

Teilnahmeanträge, die auf anderem Weg als über die vorstehend genannte Plattform „NextCloud“ der Stadt Kamen eingereicht werden, etwa per E-Mail, per Fax oder postalisch bzw. per Boten, werden nicht berücksichtigt.