6. Form der Einreichung des Teilnahmeantrags
Für die Stellung des Teilnahmeantrags ist der zum Download bereitgestellte Vordruck „Teilnahmeantrag“ mit Anlagen zu verwenden.
Die Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Einreichung des Teilnahmeantrags muss innerhalb der unter Ziff. 5 genannten Frist ausschließlich über die Plattform der Stadt Kamen „NextCloud“ erfolgen.
Teilnahmeanträge, die auf anderem Weg als über die vorstehend genannte Plattform „NextCloud“ der Stadt Kamen eingereicht werden, etwa per E-Mail, per Fax oder postalisch bzw. per Boten, werden nicht berücksichtigt.