4. Verfahrensablauf
Auf der ersten Stufe des Verkaufsverfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, werden die Bewerber zunächst nur zur Einreichung eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Zur Einreichung von Angeboten wird erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufgefordert. Sofern sich mehr als drei geeignete Bewerber bewerben, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am weitern Verfahren auf der Grundlage der Auswahlkriterien.
Die Bieter, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden zunächst gebeten, ein Erstangebot einzureichen. Es ist beabsichtigt, Verhandlungen mit allen zur Abgabe eines Angebotes aufgeforderten Bietern durchzuführen. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche werden die Bieter gebeten, ein abschließendes Angebot einzureichen. Mit dem Angebot ist von den Bietern ein selbst zu erstellendes Bebauungskonzept für das Grundstück einzureichen. Die Entscheidung der Stadt Kamen, welches Angebot angenommen wird, wird auf der Grundlage des angebotenen Grundstückskaufpreises und der Qualität des eingereichten Bebauungskonzepts für das Grundstück anhand spezifischer Bewertungskriterien erfolgen. Die Stadt Kamen behält sich jedoch vor, ein Angebot anzunehmen ohne zuvor mit den Bietern verhandelt zu haben.
Im Anschluss sollen vom Bewerber die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu ist vom Vorhabenträger ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB zu erstellen.
Insofern wird der Vorhabenträger durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Umsetzung des Vorhabens verpflichtet.