Was erledige ich wo?

3. Rechtliche Grundlagen Verkaufsverfahren

Der von der Stadt Kamen beabsichtigte Verkauf des Grundstücks beinhaltet nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession durch die Stadt Kamen. Dementsprechend finden die vergaberechtlichen Regelungen keine Anwendung.

Bei dem Verkauf des Grundstücks an einen Investor ist die Stadt Kamen jedoch an die Vorgaben des EU-Beihilfenrechts gebunden. Insbesondere darf die Stadt Kamen dem Grundstückskäufer/Investor keine unzulässige Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV gewähren. Dies verlangt, dass die Stadt Kamen das Grundstück mindestens zum Marktwert verkauft.

Darüber hinaus ist die Stadt Kamen bei dem Verkauf des Grundstücks an das aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Gleichbehandlungsgebot und Willkürverbot gebunden. Vor diesem Hintergrund führt die Stadt Kamen ein wettbewerbliches und transparentes Verkaufsverfahren durch, in dem alle interessierten Investoren die gleiche Chance haben, das Grundstück zu erwerben.

Dieses Verkaufsverfahren wird in Anlehnung an das vergaberechtliche Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestaltet. Auf das Verkaufsverfahren finden die vergaberechtlichen Vorschriften jedoch ausdrücklich keine Anwendung. Vielmehr richtet sich das Verkaufsverfahren allein und ausschließlich nach den Vorgaben, die die Stadt Kamen in den Unterlagen zu dem Verkaufsverfahren aufstellt.

Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber ihre Eignung in der in der Verkaufsbekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Vordruck „Teilnahmeantrag“ mit Anlagen) vorgegebenen Form nachzuweisen. Die dort genannten Mindestanforderungen müssen zwingend erfüllt werden. Bewerber, die ihre Eignung nicht nachgewiesen haben, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

pdfTeilnahmebedingungen