Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Kamen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.stadt-kamen.de veröffentlichte Website der Stadtverwaltung Kamen.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen

Telefon: (02307) 148-0
Telefax: (02307) 148-9000

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
https://www.stadt-kamen.de/impressum

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Diese Website ist nicht mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die uns bekannten Barrieren zu beheben.

Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und / oder „einfache Sprache“ ist nicht vollständig möglich.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur

Barrierefreiheit vereinbar:

  • Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht wahrgenommen werden.
  • Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.
    Hinweis: Eingebundene Videos werden lediglich als ergänzende Darstellungsform eingesetzt und beinhalten teilweise nur Zusatzinformationen. Sämtliche grundlegend relevanten Informationen werden in zugänglicher Textform unabhängig von Videos angeboten.
  • Bestimmte Inhalte werden von Nutzern, die farbenblind sind, wahrscheinlich nicht erkannt.
  • Einige wichtige Elemente der Webseite sind per Tastatur nicht erreichbar und nicht bedienbar.
  • Die Nutzer assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Webseite nicht leicht überblicken und nicht gezielt auf die Inhalte zugreifen, die von Interesse sind.

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website https://www.stadt-kamen.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de

Datum der Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06.07.2021 erstellt.