Dienstleistungen O
Ordnungsdienst
Der Ordnungsdienst der Stadt Kamen ist ab sofort von Mo - Fr von 10 bis 23 Uhr, Sa. von 17 bis 01 Uhr und So. und Feiertags von 17 bis 23 Uhr unter Tel. 0173/5410584 erreichbar.
Der Polizei-Notruf 110 (für Straftaten, Unfälle, Gefahrenlagen) wird dadurch ergänzt.
Osterfeuer
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Der Rat der Stadt Kamen hat am 15.11.2007 eine Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet Kamen beschlossen. Die vom Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) vorgesehene Möglichkeit, die näheren Einzelheiten beim Abbrennen bzw. beim Anzeigen des Feuers festzulegen, ist damit umgesetzt.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung sowie eine Formular zur Anzeige eines Feuers
finden Sie etwas weiter unten.
Formulare
OWi-Verfahren (Ordnungswidrigkeit)
Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit ein leichter Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße (Synonym: Bußgeld) geahndet werden kann. In einzelnen Fällen kann auch lediglich mit kostenpflichtigen Verwarnungen (umgangssprachlich „Knöllchen“) eine Ahndung erfolgen.
Ordnungswidrigkeiten werden nicht in ein Führungszeugnis eingetragen, können jedoch u.a. im Straßenverkehr zu Eintragungen im Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“) führen.
Geldbußen können zwischen zehn und mehreren Tausend Euro liegen. Auch minderjährige Personen über 14 Jahren können betroffen sein. Ein Bußgeldbescheid ist die Grundlage des OWi-Verfahrens. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, kann ein Gericht Erzwingungshaft oder bei Jugendlichen ersatzweise Freizeitarbeit anordnen.
Ansprechpartner: in den jeweiligen Gruppen