Dienstleistungen O

Ordnungsdienst

Der Ordnungsdienst der Stadt Kamen ist ab sofort von:

Sommermonate (Mai – Oktober)

  • Mo- Fr: Tägliche Präsenz in der Zeit zwischen 07.30 Uhr bis 24.00 Uhr
  • Sa: in der Zeit von 18.00 – 24.00 Uhr

Wintermonate (November – April)

  • Mo- Fr: Tägliche Präsenz in der Zeit zwischen 07.30 Uhr bis 22.00 Uhr
  • Sa: in der Zeit von 18.00 – 24.00 Uhr

unter der Tel. 0173/5410584 für ordnungsrechtliche Fragen ( z.B. Parkverstöße, Müllprobleme, Wildpinkler, abgemeldete Kfz oder Unruhestiftung) erreichbar. Andere Themen können hier nicht geklärt oder vermittelt werden.

Der Polizei-Notruf 110 (für Straftaten, Unfälle, Gefahrenlagen) wird dadurch ergänzt.

Osterfeuer

 

 

OWi-Verfahren (Ordnungswidrigkeit)

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit ein leichter Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße (Synonym: Bußgeld) geahndet werden kann. In einzelnen Fällen kann auch lediglich mit kostenpflichtigen Verwarnungen (umgangssprachlich „Knöllchen“) eine Ahndung erfolgen.

Ordnungswidrigkeiten werden nicht in ein Führungszeugnis eingetragen, können jedoch u.a. im Straßenverkehr zu Eintragungen im Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“) führen.

Geldbußen können zwischen zehn und mehreren Tausend Euro liegen. Auch minderjährige Personen über 14 Jahren können betroffen sein. Ein Bußgeldbescheid ist die Grundlage des OWi-Verfahrens. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, kann ein Gericht Erzwingungshaft oder bei Jugendlichen  ersatzweise Freizeitarbeit anordnen.

Ansprechpartner: in den jeweiligen Gruppen