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Kindertagespflege

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pdfInformationsbogen DSGVO Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei der bis zu fünf Kinder gleichzeitig im Haushalt der Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle (bis zu neun Kinder) für einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden.
Kindertagespflege kommt für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Betracht. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in der Kindertagespflege betreut werden, wenn beide Elternteile einer Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium, Sprachkurs etc. nachgehen.

Reicht die institutionelle Betreuung (Kita, Schule) für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht aus, kann ergänzend Kindertagespflege gewährt werden.

Eine Tagespflegeperson soll, ausgehend vom gesetzlichen Auftrag, Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes, ihrer Interessen und Bedürfnisse altersgerecht fördern. Neben geeigneten Rahmenbedingungen gehören hierzu beispielsweise Angebote an Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsanreizen.

Für weitere Informationen und/oder Termine zur Antragstellung auf Betreuung in der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberaterin.

Wenn Sie sich vorstellen können, Kinder aus fremden Familien stundenweise selbstständig zu betreuen, müssen Sie bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie

  • mindestens 21 Jahre alt sind und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 besitzen;
  • gerne mit Kindern zusammen sind und ausreichend Zeit für sie haben;
  • Kinder in ihrer Persönlichkeit achten und ihre Bedürfnisse erkennen;
  • Erfahrung und Kenntnisse im Umgang mit Kindern haben;
  • zu einer am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt bereit sind;
  • bereit sind, sich mit pädagogischen Fragen auseinander zu setzen und an einer Qualifizierung teilzunehmen und sich kontinuierlich weiter zu bilden,

dann kann die Ausübung der Kindertagespflege für Sie eine sinnvolle und interessante Tätigkeit sein.

Im Infoblatt (siehe unter Formularen) sind die Unterlagen aufgeführt, die Sie für die Tätigkeit als Tagespflegeperson benötigen.

Um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten, benötigen alle Tagespflegepersonen einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der „Qualifizierung für Tagespflegepersonen (TMQ)“.
Bisher fand die Qualifizierung in Kooperation mit der VHS Kamen-Bönen statt. Aktuell läuft die letzte Qualifizierung nach dem bisherigen DJI- Curriculum.
Ab 2021 wird die TMQ durch das QHB ersetzt. Die neue Qualifizierung befindet sich derzeit noch in der Planung, wird jedoch wie folgt aufgebaut sein:

  • 300 Unterrichtsstunden, die bei einem Bildungsträger besucht werden müssen
  • + 40 Stunden Praktikum in einer Kita
  • + 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle
  • + Selbstlerneinheiten

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband für Kindertagespflege.

Eine Anmeldung bei einem Bildungsträger ist nur nach einem ausführlichen Bewerbergespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege möglich. Für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson ist eine Kooperation mit der Fachberatung der zuständigen Stadt unerlässlich.

Bei Interesse senden Sie bitte ein kurzes Bewerbungsanschreiben, sowie einen Lebenslauf an:

Stadt Kamen
Fachberatung Kindertagespflege
Rathausplatz 1
59174 Kamen

Nach Eingang Ihrer Kurzbewerbung werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Fachberatung für Kindertagespflege im Fachbereich Jugend

Die Fachberatung ist zuständig für:

  • die Beratung von Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Kindertagespflege
  • die Qualifizierung und Überprüfung von Tagespflegepersonen
  • die Erteilung der Pflegeerlaubnis bei Eignung
  • die Vermittlung von Tagespflegepersonen für Kinder

Wir bieten

  • Informationen zur selbstständigen Tätigkeit
  • Zugang zur Qualifizierung inklusive Erste Hilfe-Kurs am Kind und Fortbildungen
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson
  • einen Zuschuss zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung
  • Abrechnung der Betreuungsstunden

Unsere Aktivitäten

  • mehrere Fortbildungen im Jahr auch mit Fachreferenten
  • alle zwei Jahre Fachtag auf Kreisebene mit Vorträgen und verschiedenen Workshops
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kooperation mit Kindertageseinrichtungen
  • jährliche Veranstaltungen zur Kontaktpflege und Vernetzung

Formulare