Dienstleistungen K
Kampfmittelbelastung - Prüfung
Kampfmittelbeseitigung (Bombenräumung)
Kanalanschlussbeiträge
Kartenvorverkauf
Kinder- und Jugendförderplan
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die kommunalen Jugendämter, für jede Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser bildet den Rahmen für die örtlichen Angebote und Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verfolgen das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Diese Angebote sind dem Gesetz nach bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und deren Familien zu gestalten. Der Kinder- und Jugendförderplan ist damit ein wesentlicher Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde für die Wahlperiode 2015 bis 2020 verabschiedet.
Kinderreisepass
Kinderschutz
Kinder und Jugendliche stehen unter besonderem Schutz in unserer Gesellschaft. Dieser Schutzauftrag ist im Bundeskinderschutzgesetz verankert.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass es Kindern nicht gut geht, dann rufen Sie bitte zu den Dienstzeiten des Rathauses von 8 Uhr bis 16.30 Uhr an.
Telefon 02307-148-3727 oder
Telefon 0172-7760513
oder schreiben Sie eine E-Mail an
Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei unter der Telefonnummer 110.
Kindertagespflege
Hier finden Sie Ihre Ansprechperson
Informationsbogen DSGVO Kindertagespflege
Fachberatung für Kindertagespflege im Fachbereich Jugend
Die Fachberatung ist zuständig für:
- die Beratung von Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Kindertagespflege
- die Qualifizierung und Überprüfung von Tagespflegepersonen
- die Erteilung der Pflegeerlaubnis bei Eignung
- die Vermittlung von Tagespflegepersonen für Kinder
Wir bieten
- Informationen zur selbstständigen Tätigkeit
- Zugang zur Qualifizierung inklusive Erste Hilfe-Kurs am Kind und Fortbildungen
- Begleitung, Beratung und Unterstützung während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson
- einen Zuschuss zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung
- Abrechnung der Betreuungsstunden
Unsere Aktivitäten
- mehrere Fortbildungen im Jahr auch mit Fachreferenten
- alle zwei Jahre Fachtag auf Kreisebene mit Vorträgen und verschiedenen Workshops
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kooperation mit Kindertageseinrichtungen
- jährliche Veranstaltungen zur Kontaktpflege und Vernetzung
Formulare
- Kindertagespflege - Infoblatt
- Kindertagespflege - Richtlinien
- Kindertagespflege - Stundenzettel
- Kindertagespflege - Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Kindertagespflege - Antrag Pflegeerlaubnis
- Kindertagespflege - Beschäftigungsnachweis
- Meldung über auswärtige/private Tageskinder
Flyer Kindertagespflege – Bewerber*innen
Flyer Kindertagespflege – Eltern
Kindeswohlgefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung kann eine Vernachlässigung, fehlende emotionale Zuwendung oder medizinische Versorgung, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, Gewalt und psychische Misshandlung, sexueller Missbrauch, seelische Misshandlung, häusliche Gewalt u.ä. sein.
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) hat eine Schutzfunktion für gefährdete Kinder und ist somit auch angewiesen auf die Hinweise von Mitbürgern, die Gefährdungen von Kindern wahrnehmen. Der Allgemeine Soziale Dienst übt das Wächteramt aus. Das bedeutet, dass manchmal auch gegen den Willen von Eltern und zum Schutz des Kindes entschieden wird.
Berufs- und Amtsgeheimnisträger, wie z.B. Ärzte, Lehrer, Hebammen, Psychologen und Sozialarbeiter bzw. -pädagogen, sowie alle anderen Personen (auch Ehrenamtliche in Vereinen), haben einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt (§ 8b SGBVIII und § 4KKG Abs.2). Auch diese Fachkräfte sollen gemeinsam mit dem betroffenen Kind und den Personensorgeberechtigen die Situation erörtern und durch ein Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfen die Gefährdung abwenden.
Für die 8b-Beratung ist Frau Brand von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Städte Kamen und Bergkamen zuständig unter der Telefonnummer 02307-68678.
Kirmessen
Klärschlammentsorgung
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Beschreibung der Aufgaben
In den Außenbereichen und ländlich strukturierten Gebieten gibt es in einigen Fällen keinen öffentlichen Abwasserkanal. In diesen Fällen wird das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in privaten Kleinkläranlagen gesammelt.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entsorgung ausschließlich durch die Stadt Kamen zuzulassen und den zu entsorgenden Inhalt der Stadt zu überlassen (Anschluss- und Benutzungszwang). Für die regelmäßige Entsorgung des Inhaltes (Klärschlamm) wird ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. Der Entsorger setzt sich mit den jeweiligen Anlageneigentümern zwecks Abstimmung eines Termines in Verbindung.
Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die festgestellte Menge des abgefahrenen Grubeninhaltes bzw. Klärschlamm. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.
Gebühren
- gem. der Satzung der Stadt Kamen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Rechtsgrundlagen
Klimaschutz
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Die Stadt Kamen ist Kooperationspartner des Netzwerk- und Forschungsprojektes dynaklim.
Die Arbeit des Netzwerks dreht sich um Möglichkeiten der Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen in der Emscher-Lippe-Region.
Die Bildung eines regionalen Netzwerks ist neben der Forschungsarbeit zu den verschiedenen Anpassungsmöglichkeiten eine der wichtigsten Aufgaben des Projektes.
Umfangreiche Informationen zum Klimaschutz in Kamen finden Sie unter unter www.klimaschutz-kamen.de.

Kommunales Präventionskonzept
Informationsbogen DSGVO Frühe Hilfen
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen verfolgt die Stadt Kamen eine kommunale Gesamtstrategie, innerhalb derer präventives und systemübergreifendes Denken und Handeln selbstverständlich sind. Präventionsangebote sollen sich an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und nicht an der Sichtweise der Institutionen orientieren („Vom Kind her denken“) und sich an den „Meilensteinen des Aufwachsens“ ausrichten, von Schwangerschaft und Geburt bis hin zum Eintritt in das Berufsleben.
Zentrale Grundlage der kommunalen Gesamtstrategie ist die Vernetzung von Akteuren aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die Umsetzung der Präventionsstrategie erfolgt dabei sowohl vor Ort im Rahmen des Kommunalen Präventionskonzepts „Gemeinsam stark!“ als auch durch die Mitwirkung an Projekten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kommunales Präventionskonzept für die Stadt Kamen „Gemeinsam stark!“
Im Jahr 2018 wurde das Kommunale Präventionskonzept für die Stadt Kamen „Gemeinsam stark!“ verabschiedet. Das Präventionskonzept gibt einen Überblick über die Präventionslandschaft in Kamen und bildet den Rahmen für die Weiterentwicklung von Angebote und Strukturen, Hand in Hand mit den vielen in Kamen engagierten Institutionen, Verbänden, Vereinen und Initiativen.
Download des Präventionskonzepts
Sie möchten Tagespflegeperson werden?
Wenn Sie sich vorstellen können, Kinder aus fremden Familien stundenweise selbstständig zu betreuen, müssen Sie bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie
- mindestens 21 Jahre alt sind und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 besitzen;
- gerne mit Kindern zusammen sind und ausreichend Zeit für sie haben;
- Kinder in ihrer Persönlichkeit achten und ihre Bedürfnisse erkennen;
- Erfahrung und Kenntnisse im Umgang mit Kindern haben;
- zu einer am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt bereit sind;
- bereit sind, sich mit pädagogischen Fragen auseinander zu setzen und an einer Qualifizierung teilzunehmen und sich kontinuierlich weiter zu bilden,
dann kann die Ausübung der Kindertagespflege für Sie eine sinnvolle und interessante Tätigkeit sein.
Im Infoblatt (siehe unter Formularen) sind die Unterlagen aufgeführt, die Sie für die Tätigkeit als Tagespflegeperson benötigen.
Um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten, benötigen alle Tagespflegepersonen einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der „Qualifizierung für Tagespflegepersonen (TMQ)“.
Bisher fand die Qualifizierung in Kooperation mit der VHS Kamen-Bönen statt. Aktuell läuft die letzte Qualifizierung nach dem bisherigen DJI- Curriculum.
Ab 2021 wird die TMQ durch das QHB ersetzt. Die neue Qualifizierung befindet sich derzeit noch in der Planung, wird jedoch wie folgt aufgebaut sein:
- 300 Unterrichtsstunden, die bei einem Bildungsträger besucht werden müssen
- + 40 Stunden Praktikum in einer Kita
- + 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle
- + Selbstlerneinheiten
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband für Kindertagespflege.
Eine Anmeldung bei einem Bildungsträger ist nur nach einem ausführlichen Bewerbergespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege möglich. Für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson ist eine Kooperation mit der Fachberatung der zuständigen Stadt unerlässlich.
Bei Interesse senden Sie bitte ein kurzes Bewerbungsanschreiben, sowie einen Lebenslauf an:
Stadt Kamen
Fachberatung Kindertagespflege
Rathausplatz 1
59174 Kamen
Nach Eingang Ihrer Kurzbewerbung werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei der bis zu fünf Kinder gleichzeitig im Haushalt der Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle (bis zu neun Kinder) für einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden.
Kindertagespflege kommt für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Betracht. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in der Kindertagespflege betreut werden, wenn beide Elternteile einer Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium, Sprachkurs etc. nachgehen.
Reicht die institutionelle Betreuung (Kita, Schule) für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht aus, kann ergänzend Kindertagespflege gewährt werden.
Eine Tagespflegeperson soll, ausgehend vom gesetzlichen Auftrag, Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes, ihrer Interessen und Bedürfnisse altersgerecht fördern. Neben geeigneten Rahmenbedingungen gehören hierzu beispielsweise Angebote an Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsanreizen.
Für weitere Informationen und/oder Termine zur Antragstellung auf Betreuung in der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberaterin.