Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
Die Ehrenamtskarte kann auf Antrag erhalten,
- wer in der Stadt Kamen wohnt und/oder sich in der Stadt Kamen nachweislich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagiert,
- bereits mindestens zwei Jahre ehrenamtlich tätig ist und
- keine Vergütung und/oder pauschale Aufwandsentschädigung erhält, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht.
Der zu erbringende zeitliche Mindestaufwand pro Woche bzw. im Jahr kann auch – durch entsprechende schriftliche Nachweise – bei mehreren Organisationen in Kamen erbracht werden.
Wichtig:
Die Pflege von Angehörigen ist kein Kriterium zum Erhalt der Karte.
Grundsätzlich können Ehrenamtliche im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr und von Rettungsdiensten die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie die Vergabekriterien erfüllen. Die reinen Bereitschaftszeiten bei der Frage des notwendigen Stundenkontingents (mind. 5 Stunden/Woche) für die Ehrenamtskarte zählen nicht. Wohl aber alle anderen Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen, Einsätze etc. inkl. der jeweiligen Anreisezeiten. Auch aktive Bereitschaftszeiten zählen – d.h. solche, bei denen man nicht zu Hause bleiben kann.
Hinweise für Jugendliche:
Das Mindestalter für den Erhalt der Karte ist 16 Jahre. Personen unter 18 Jahren müssen mindestens ein Jahr (nicht wie ansonsten zwei Jahre) ehrenamtlich engagiert sein.
Juleica-Inhaber*innen (Karte ist vorzuzeigen) müssen ein ehrenamtliches Engagement, nicht aber die geforderte Mindeststundenzahl, nachweisen.