Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan für Kamen

Um was geht es?

Auf Grundlage der von der EU erlassenen Umgebungslärmrichtlinie und deren Übernahme in die nationale Gesetzgebung haben die Städte und Gemeinden in NRW u.a. den von Hauptverkehrsstraßen (mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr) ausgehenden und auf benachbarte Wohngebäude einwirkenden Verkehrslärm zu ermitteln. Im Falle der Überschreitung von bestimmten Lärmgrenzwerten müssen die Kommunen sogenannte Lärmaktionspläne aufstellen und diese in einem Turnus von 5 Jahren überprüfen und ggf. überarbeiten.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung an den untersuchten Straßenabschnitten darstellt. Ausgenommen ist die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für lärmmindernde Maßnahmen zuständig.

In Kamen laufen derzeit die Arbeiten an dem Lärmaktionsplan (4.Runde).  
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte folgenden Link:  https://www.o-sp.de/kamen/plan?77940