Corona

Coronavirus in Kamen

Infos beim Kreis Unna

Der Kreis Unna informiert auf seiner Internet-Seite über die Corona-Pandemie. Dazu gehört neben der aktuellen Lage eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie wichtige Rufnummern. Mehr Informationen finden Sie unter www.kreis-unna.de.

Informationen zur aktuellen Situation

Seit dem 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ausgelaufen. Ab jetzt gelten nur noch einige wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Hilfsangebote in Kamen

Kamen Liefert

Um den wirtschaftlichen Auswirkungen der „Corona Krise“ zu begegnen und den Kamener Unternehmern branchenübergreifend eine Plattform zur Vermarktung ihrer besonderen Service-Angebote und Dienstleistungen anzubieten, hat die KIG e.V. / KamenerOriginale in Zusammenarbeit mit der Brettschneider&Hanck GbR und mit Unterstützung der Stadt Kamen, der Sparkasse Unna-Kamen und den GSW das Online-Portal #KAMENLIEFERT auf den Weg gebracht.

Alle Händler, Gastronomen und Dienstleister aus Kamen können sich ab sofort dort unter folgendem Link registrieren und ihren speziellen Service, geänderte Öffnungszeiten, Liefermöglichkeiten, etc. angeben : www.kamen-liefert.de

„Corona-Bürgerdienste“

Viele Kamener, die zu einer Risikogruppe gehören oder sich in Quarantäne befinden, sind durch die Corona-Pandemie auf die Hilfe anderer angewiesen – etwa beim Einkauf, dem Gang zur Apotheke oder der Erledigung wichtiger Angelegenheiten. Vereine, Verbände, Kirchen, Gewerbetreibende und Einzelpersonen reagieren darauf mit Unterstützungsangeboten. Damit sich die Betroffenen über diese einen raschen Überblick verschaffen können, bündelt die Stadt Kamen unter dem Stichwort „Corona-Bürgerdienste“ die Angebote. Als Ansprechpartner steht zudem der städtische Seniorenbeauftragte Markus Fallenberg und sein Team telefonisch unter der Rufnummer 02307 148-1400 zur Verfügung.

Impftermine in Kamen

Impftermine in Kamen

Kamen. Derzeit liegen keine Informationen zu Sonderimpfterminen in Kamen vor.

Informationen in deutscher Gebärdensprache / Informationen in leichter Sprache

Im Video wird in deutscher Gebärdensprache folgendes erklärt:

„Richtiges Verhalten im Ernstfall"

Im Dezember 2019 ist das neuartige Coronavirus Covid-19 in China erstmals entdeckt worden. Durch den weltweiten Reiseverkehr hat das Virus die Chance, sich auf alle Kontinente auszubreiten.

Zum richtigen Verhalten: Personen, die Kontakt zu einer an dem neuartigen Coronavirus erkrankten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und innerhalb von 14 Tagen Krankheitszeichen wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, sollten ihre Ärztin oder Arzt aufsuchen.

Wichtig ist: Vorher anrufen! Der Besuch in Praxis oder Krankenhaus sollte angekündigt werden. Und dabei können zugleich Hinweise auf Kontakte und Krankheitszeichen gegeben werden.

Vorbeugung durch Beachtung von Hygieneregeln

Das Coronavirus Covid-19 wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung können daher jene Hygienemaßnahmen helfen, die auch bei anderen, klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen und das Meiden von größeren Personenansammlungen.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des MAGS NRW, z.B. die Krankheit Corona in leichter Sprache.

Infos über das Corona-Virus
Info zum Mund-Nasen-Schutz
So trage ich eine Maske korrekt

Pressemitteilungen

22.Dezember: Maskenpflicht im Kamener Rathaus entfällt im neuen Jahr

Kamen. Mit Beginn des neuen Jahres 2023 wird im Kamener Rathaus und den weiteren städtischen Gebäuden die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher aufgehoben. Grund ist die dann geänderte Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Die Stadt Kamen spricht aber nach wie vor eine Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in Situation mit engen Menschen-Ansammlungen aus.

Mittels Plexiglasscheiben in kundenrelevanten Bereichen wird die Sicherheit von Mitarbeiter*innen und Besucher*innen weiter aufrechtgehalten und gleichzeitig ein aktiver Beitrag zur Vermeidung von Ansteckungen, nicht nur mit Covid- sondern auch Grippe oder SARS-Viren, geleistet.

Um eine rasche Bearbeitungsdauer zu erreichen und damit Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Stadt nach wie vor um eine vorherige Absprache von Terminen. Für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro kann die digitale Terminvergabe auf der Startseite der städtischen Homepage oder der telefonische Kontakt unter der Rufnummer 148-3050 genutzt werden.

30. September: Erneut Maskenpflicht im Kamener Rathaus

Kamen. Ab dem 1.Oktober gilt im Kamener Rathaus wieder die Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona- Arbeitsschutzverordnung ordnet die Stadt für alle öffentlichen Gebäude wie Rathaus, VHS, Bücherei oder Musikschule wieder eine allgemeine Maskenpflicht an. Auf Grund der derzeit wieder stark steigenden Infektionszahlen sollen damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser geschützt und bereits präventiv der Ansteckungsgefahr entgegengewirkt werden. Außerdem sollen so die  Arbeitsabläufe in den wichtigen Bereichen der Verwaltung sichergestellt und der Betrieb auch in einer erneuten Corona-Hochzeit weiter aufrechterhalten werden.

Um eine rasche Bearbeitungsdauer zu erreichen und um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Stadt wenn möglich um eine vorherige Terminabsprache. Für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro kann die digitale Terminvergabe auf der Startseite der städtischen Homepage oder der telefonische Kontakt unter der Rufnummer 148-3050 genutzt werden.

10. Februar 2022: Impfaktion in Stadthalle: Noch freie Termine für Kurzentschlossene

Kamen. Die Stadthalle wird an diesem Samstag (12. Februar) wieder zum Impfzentrum. Wer sich gegen das Corona-Virus impfen oder boostern lassen möchte, ist hierzu auch kurzfristig herzlich eingeladen: Die Stadt Kamen meldet noch einige freie Kapazitäten. Interessenten können sich auf einem Formular auf der Homepage für einen Termin zwischen 10 bis 16 Uhr anmelden. Wer ganz spontan ohne Termin vorbeikommen möchte, ist zwischen 11.30 und 14.30 Uhr willkommen. „Wir möchten es den Menschen auf diesem Weg möglichst einfach machen, sich impfen zu lassen“, schildert die Beigeordnete Hanna Schulze.

Das Impfangebot in der Stadthalle richtet sich an Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren. Bislang haben sich 161 Kinder sowie 95 Erwachsene angemeldet. Möglich sind am Samstag erneut alle Impfungen, d. h. Erst-, Zweit- und Drittimpfungen. 

Im Formular auf der Startseite der städtischen Homepage wird neben den persönlichen Kontakt- und Adressdaten auch eine Wunschzeit für die Impfung abgefragt. Die Bestätigung des Termins erfolgt per Mail. Die Stadt bittet darum, zum Impftermin selbst ein Ausweisdokument mit Lichtbild und – sofern vorhanden – die Krankenversicherungskarte und den Impfausweis mitzubringen. Die Impfungen werden von einem Team um den Dortmunder Arzt Oliver Heine vorgenommen, zu dem auch Kinderärzte gehören. Begleitet wird der Termin von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Kamen.

31. Januar 2022: Erneut Anmeldungen für Booster- und Erstimpfungen in der Kamener Stadthalle möglich

Kamen. Für eine weitere Sonderimpfaktion wird die Kamener Stadthalle am 12. Februar 2022 – in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr – wieder zum Impfzentrum. Möglich sind dabei erneut alle Impfungen, d. h. Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für alle ab fünf Jahren. 

Ab sofort können sich die Interessenten mit einem Formular auf der Startseite der städtischen Homepage zur Impfung anmelden. Dabei wird neben der Abfrage der persönlichen Kontakt- und Adressdaten auch eine Wunschzeit für die Impfung abgefragt. Die finale Bestätigung mit der konkreten Zeit erfolgt dann durch eine Bestätigungsmail der Stadt Kamen. Die Stadt bittet darum, zum Impftermin ein Ausweisdokument mit Lichtbild und sofern vorhanden die Krankenversicherungskarte und den Impfausweis mitzubringen.

Ein Ärzteteam, bestehend aus Kinderärzten und Allgemeinmedizinern, steht wieder zur Begleitung der Aktion bereit.

Bürgermeisterin Elke Kappen ruft die Kamenerinnen und Kamener auf, von dem Angebot Gebrauch zu machen. „Impfen und Boostern ist das Gebot der Stunde gegen die Omikron-Wand. Entsprechend gern unterstützen wir den Kreis und die Hausärzte, um möglichst viele Menschen vor einer Erkrankung durch das Virus schützen zu können.“

Insgesamt hatten bei den Sonderterminen in der Stadthalle bislang mehr als 8.300 Personen eine Impfung erhalten.

12. Januar 2022: Sonderimpfung in der Kamener Stadthalle

Kamen. Zum ersten Mal im neuen Jahr öffnen sich am Samstag wieder die Türen der Kamener Stadthalle für eine Sonderimpfaktion. In diesem Fall liegt der Schwerpunkt auf Kinderimpfungen und in vier Impfstraßen können ca. 300 Impfdosen verimpft werden. Eltern die kurzfristig noch Interesse an einer Impfung ihrer Sprösslinge im Alter zwischen fünf und elf Jahren haben, können auf dem Impfportal des Kreises dazu auch noch einige wenige Restplätze buchen. Die Impfstraße für Erwachsene, die ebenfalls am Samstag in Kamen eingerichtet wird, ist aber schon komplett ausgebucht.

www.kreis-unna.de/hauptnavigation/kreis-region/politik-verwaltung/kreisverwaltung/gesundheit-und-verbraucherschutz/gesundheitsschutz-und-umweltmedizin/impfen-jetzt/

29. Dezember 2021: Ausweitung am Kinder-Impftermin im Januar – jetzt auch zusätzliche Erwachsenen-Termine

Kamen. Für den am 15. Januar 2022 in der Zeit von 10:00-16:00 Uhr geplanten Kinderimpf-Termin in der Kamener Stadthalle ist kurzfristig eine Erweiterung vorgenommen worden. Auf Grund der nach wie vor vorhandenen guten Nachfrage nach Terminen für Booster- und auch Erstimpfungen bei Erwachsenen, wird nun an diesem Tag auch noch eine zusätzliche Impfstraße für Erwachsene eingerichtet.

Die Terminvergabe erfolgt auch hier ausschließlich über das Buchungsportal des Kreises Unna. Auch in diesem Fall wird 14 Tage vor dem Termin das Portal für diese Sonderimpfung freigeschaltet. Obwohl bei den Kamener Sonderimpfungen im Dezember binnen drei Wochen fast 4.000 Dosen verimpft wurden, gibt es immer noch eine stabile Nachfrage. Daher wird die Stadt Kamen auch im neuen Jahr das Angebot von Sonderimpfungen in der Stadthalle prüfen und weitere Termine bekanntgeben.

www.kreis-unna.de/hauptnavigation/kreis-region/politik-verwaltung/kreisverwaltung/gesundheit-und-verbraucherschutz/gesundheitsschutz-und-umweltmedizin/impfen-jetzt/

28. Dezember 2021: Neuer Kinder-Impftermin im Januar in Kamen

Kamen. Speziell für Kinder im Alter zwischen 5 und elf Jahren wird Anfang des Jahres ein weiterer Sonderimpftermin in der Kamener Stadthalle angeboten. Am 15. Januar 2022 werden in der Zeit von 10:00-16:00 Uhr Impfungen speziell durch Kinderärzte vorgenommen. Im Gegensatz zu den bisherigen Sonderimpf-Terminen in der Kamener Stadthalle werden an diesem Tag nur Kinder geimpft. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über das Buchungsportal des Kreises Unna.14 Tage vor dem Termin wird das Portal für diese Sonderimpfung freigeschaltet und interessierte Eltern können dann dort für Ihre Kinder Termine einbuchen.

/www.kreis-unna.de/hauptnavigation/kreis-region/politik-verwaltung/kreisverwaltung/gesundheit-und-verbraucherschutz/gesundheitsschutz-und-umweltmedizin/impfen-jetzt/

10. Dezember 2021: Coronavirus: Stadt bietet Impfungen für Kinder an

Kamen. Die Impfaktionen in der Stadthalle Kamen erreichen viele Menschen: Insgesamt 1.728 Personen wurden bei den jüngsten zwei Terminen am 27. November und am 4. Dezember gegen das Corona-Virus geimpft – die Gesamtzahl setzt sich zusammen aus 118 Erstimpfungen, 88 Zweitimpfungen sowie 1.522 Booster-Impfungen. Die nächsten Impfaktionen finden nach Terminvergabe am 11. und am 18. Dezember von 10 bis 18 Uhr statt. Am Samstag, 18. Dezember, sind hierbei zum ersten Mal auch Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren möglich.

Die Impfung der Kinder ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Terminwünsche bittet die Stadt Kamen per E-Mail mit Nennung des Namens und des Geburtsdatums des Kindes an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten. Der Termine werden anschließend per E-Mail mitgeteilt. Die Kinder werden am 18. Dezember in der Zeit von 14 bis 18 Uhr mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft, die Kinder müssen von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Der Termin wird von einer Kinderärztin begleitet. Für die Impfung der Kinder wird eine der aktuell genutzten fünf Impfstraßen vorgehalten. Für diejenigen Kinder, die am 18. Dezember noch nicht berücksichtigt werden können, plant die Stadt Kamen weitere Termine. Personen über 12 Jahre können Impftermine weiterhin über die Plattform des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de/gegencorona buchen. Weitere Impftermine sind derzeit in Planung.
Die organisatorische Vorbereitung der Impftermine sowie die personelle Betreuung an den Impftagen erfolgt mit Ausnahme des Impfteams durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kamen.

02. Dezember 2021: Rathaus: Zutritt nur mit Termin und 3G-Nachweis

Kamen. Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Kamen gilt seit der jüngsten Aktualisierung der Coronaschutzverordnung die 3G-Regel. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage findet diese Regelung nun auch für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses Anwendung: Ab sofort ist der Zutritt nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen möglich. Darüber hinaus ist für den Behördengang weiterhin ein Termin notwendig.

Um dies in der Praxis umsetzen zu können, ist der Zugang zum Rathaus ab sofort ausschließlich über den Haupteingang möglich. Der 3G-Nachweis wird unmittelbar am Eingang kontrolliert. Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Teststellen in Kamen gibt der Kreis Unna im Internet unter www.kreis-unna.de. Für kulturelle Angebote und Einrichtungen wie die Stadtbücherei gilt in Kamen weiterhin die 2G-Regel.

„Wir möchten mit dieser Maßnahme die Ansteckungsgefahr der Bürgerinnen und Bürger sowie der städtischen Beschäftigten so weit wie möglich reduzieren“, sagt Bürgermeisterin Elke Kappen. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Nachweise schon am Eingang bereit zu halten, um die reibungslose Kontrolle zu gewährleisten. Terminvereinbarungen für den Besuch im Rathaus können am besten über die direkte Durchwahl der zuständigen Sachbearbeitung, per Fax oder Mail an die einzelnen Bereiche oder über die Telefonzentrale unter 02307 148-0 erfolgen. Für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, bevorzugt die digitale Terminvergabe auf der Startseite der Homepage der Stadt Kamen unter www.stadt-kamen.de zu nutzen. Auf der Homepage der Stadt befinden sich auch Informationen zu Ansprechpartnern und Kontaktdaten der einzelnen Fachbereiche.

26. November 2021: Rathaus bittet Besucher um Terminabsprache

Kamen. Wer in Kamen einen Behördengang im Rathaus erledigen möchte, benötigt ab Montag, 29. November, wieder einen Termin. Die Stadtverwaltung hat sich zu diesem Schritt aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus entschieden. „Mit dieser Regelung schaffen wir es, einerseits die Zahl der Zusammenkünfte zu verringern, andererseits aber auch für die Bürgerinnen und Bürger weiter präsent und erreichbar zu sein“, sagt Bürgermeisterin Elke Kappen. Die Terminvergabe erfolgt in aller Regel unkompliziert und kurzfristig.

Die Vergabe von Terminen ermöglicht es, Wartezeiten und den gleichzeitigen Aufenthalt vieler Menschen in den Räumen und Gängen zu vermeiden. „Wir möchten mit dieser Maßnahme die Ansteckungsgefahr der Bürgerinnen und Bürger sowie der städtischen Beschäftigten so weit wie möglich reduzieren“, sagt Bürgermeisterin Elke Kappen. Darüber hinaus kann die Stadt durch diesen Schritt gewährleisten, dass sich die zuständigen Ansprechpartner im Haus befinden. Obligatorisch ist zudem weiterhin das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske im Rathaus. Plexiglasscheiben in kundenrelevanten Bereichen erhöhen zudem die Sicherheit. Ebenso muss der Mindestabstand von 1,50 Meter zwingend eingehalten werden. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich zur Verfügung.

Termine können am besten über die direkte Durchwahl der zuständigen Sachbearbeitung, per Fax oder Mail an die einzelnen Bereiche oder über die Telefonzentrale unter 02307 148-0 vereinbart werden. Für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, bevorzugt die digitale Terminvergabe auf der Startseite der Homepage der Stadt Kamen unter www.stadt-kamen.de zu nutzen. Auf der Homepage der Stadt befinden sich auch Informationen zu Ansprechpartnern und Kontaktdaten der einzelnen Fachbereiche.

Änderungen aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergeben sich auch bei den städtischen Einrichtungen. In der Stadtbücherei etwa gilt ab sofort für alle Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren die 2G Regel. Das Zertifikat wird beim Betreten der Bücherei kontrolliert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen. Die Dauer des Besuches ist zudem auf 30 Minuten sowie der Zutritt auf 20 Personen gleichzeitig beschränkt. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Auch in der Musikschule gilt die 2G Regel für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren sowie für Erwachsene. Darüber hinaus gilt die 2G Regel auch im Haus der Stadtgeschichte.

Die Fachbereiche der Stadt Kamen sind unter folgenden E-Mail-Adressen erreichbar:

  • Öffentlichkeitsarbeit: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Rechnungsprüfung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Steuern und Gebühren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Stadtkasse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • ... und / oder : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Büro der Bürgermeisterin, Stadtmarketing: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Wirtschaftsförderung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Straßenverkehrsbehörde: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Bürgerbüro: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Standesamt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Unterstützungsleistungen, Rentenstelle, Integration: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • ... und / oder : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • ... und / oder : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Stadtbücherei: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Musikschule: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Haus der Stadtgeschichte: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Kultur: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Jugend: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Schule und Sport: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • ... und / oder : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Straßen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Stadtentwässerung Kamen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

23. November 2021: Für mehr Sicherheit: Maskenpflicht auf Wochenmarkt und Winterwelt

Kamen. Angesichts steigender Zahlen an Infektionen mit dem Corona-Virus führt die Stadt Kamen auf der Kamener Winterwelt, dem Wochenmarkt sowie auf dem Adventsmarkt, der an diesem Wochenende auf dem Willy-Brandt-Platz stattfindet, eine Maskenpflicht ein. Die Maskenpflicht gilt ab Donnerstag, 25. November, und ist durch eine Allgemeinverfügung geregelt, die vom Land bereits genehmigt worden ist. „Der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität“, begründet die Beigeordnete Ingelore Peppmeier den Schritt. Zum Verzehr von Speisen und Getränken darf an den entsprechenden Ausgabestellen die Maske abgenommen werden, ebenso beim Eislaufen oder Eisstockschießen auf der Winterwelt.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass sowohl beim Besuch des Adventsmarktes als auch der Winterwelt die 2G-Regelung gilt. Zutritt haben also nur Personen, die entweder geimpft oder genesen sind. Um eine unkomplizierte Prüfung des Status ermöglichen zu können, richtet die Stadt zudem sowohl an Winterwelt als auch auf dem Adventsmarkt Kontrollstellen ein, an denen geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher „Kontroll-Bändchen“ erhalten, die sie bei möglichen 2G-Überprüfungen vorzeigen können. Darüber hinaus eröffnen im ehemaligen Intersport-Geschäft in der Weststraße sowie auf dem Platz vor der Rathaus-Apotheke am Markt kurzfristig zusätzliche Testzentren vor Ort.

19. November 2021: Booster- und Erstimpfungen: Stadt fährt Stadthalle hoch

Kamen. Die Stadthalle wird wieder ein Impfzentrum: Um den Kreis Unna und die Hausärzte bei Booster- sowie Erst- und Zweitimpfungen gegen das Corona-Virus zu entlasten, stellt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kreis erneut die Stadthalle für Impfaktionen bereit. Aktuell geplant sind die Impfaktionen an vier Samstagen – und zwar am 27. November, 4. Dezember, 11. Dezember und 18. Dezember jeweils von 10 bis 18 Uhr. Insgesamt über 3.200 Menschen sollen an den Terminen mit dem Impfstoff von BioNTech versorgt werden.

Bürgermeisterin Elke Kappen ruft die Kamenerinnen und Kamener auf, von dem Angebot Gebrauch zu machen. „Impfen und Boostern ist das Gebot der Stunde. Entsprechend gern unterstützen wir den Kreis und die Hausärzte, um möglichst viele Menschen vor einer Erkrankung durch das Virus schützen zu können.“ Angelehnt an die Infrastruktur bei den Impfterminen im Frühjahr, errichtet die Stadt in der Stadthalle fünf Impfstraßen. Begleitet werden die Termine von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die auch die medizinische Betreuung durch ein Ärzteteam und Fachpersonal organisiert.
Die Vergabe der Impftermine haben sich Stadt und Kreis sowohl zeitlich als auch organisatorisch in zwei Blöcke aufgeteilt. Während über das Impfportal des Kreises unter undefined alle Bürgerinnen und Bürger ab Samstag, 20. November, 8 Uhr einen Termin für eine Booster-, Erst- oder Zweitimpfung in der Stadthalle reservieren können, richtet sich das Angebot der Stadt zunächst an diejenigen, die Anfang des Jahres bei den Impfaktionen in der Stadthalle geimpft wurden und nun eine Auffrischungsimpfung wünschen. Hierbei unterscheidet die Stadt zwischen zwei Gruppen:
• Die Beschäftigten von Kindertagesstätten und Schulen, die bei einem Termin in der Stadthalle geimpft worden sind, werden über ihre Einrichtungen und Schulleitungen über das weitere Prozedere informiert. Die Stadt steht hierzu mit Schulen und Kitas im Kontakt, um die Terminvergabe abzustimmen.
• Alle weiteren Personen, die beispielsweise bei den Sonderimpfaktionen in der Stadthalle für Vorerkrankte oder für Ü60-Jährige geimpft worden sind und eine Booster-Impfung wünschen, bittet die Stadt, sich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zwecks Terminabstimmung mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen.

Insgesamt haben bei den Impfterminen in der Stadthalle Anfang des Jahres 1.800 Personen eine Erstimpfung erhalten. Dieses Kontingent hält die Stadt Kamen zunächst für Booster-Impfungen frei. „Sollte das Kontingent nicht ausgeschöpft werden, werden wir diese Termine zusätzlich in einem nächsten Schritt für alle Interessenten öffnen“, kündigt Bürgermeisterin Kappen an. Stadt und Kreis bitten, zum Impftermin ein Ausweisdokument mit Lichtbild, Krankenversicherungskarte (sofern vorhanden) sowie den Impfausweis (sofern vorhanden) mitzubringen.

Separat von der gemeinsamen Aktion bietet der Kreis Unna in Kamen zwei weitere Impftermine an. So wird am Sonntag, 28. November, beim Café International im JKC an der Poststraße geimpft. In der Zeit von 11 bis 14 Uhr können erneut alle Interessierten wieder ohne Terminanmeldung unkompliziert und direkt eine Impfung mit den beiden Impfstoffen von BioNTech oder Johnson & Johnson erhalten. Der zweite Termin wird am Dienstag, 7. Dezember, auf dem Werksgelände der Firma 3M an der Edisonstraße stattfinden. Auch hier werden im Zeitraum zwischen 13 und 16 Uhr und ebenfalls ohne Voranmeldung die beiden Impfstoffe von BioNTech oder Johnson & Johnson verimpft.

12.11.2021: Zwei zusätzliche Impfaktionen in Kamen

Kamen. Die Fallzahlen bei den Corona-Infektionen steigen wieder an und eine Steigerung der Impf-Quote ist nach wie vor die beste Strategie zur Pandemie-Bekämpfung. Aus diesem Grund werden in Kamen kurzfristig erneut zwei zusätzliche Impftermine angeboten.

„Das Impfen ist der wirkungsvollste Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Entsprechend gern unterstützen wir diese zusätzlichen Aktionen nach allen Kräften. Ich würde mich freuen, wenn viele Kamer Bürgerinnen und Bürger davon Gebrauch machen“, sagt Bürgermeistern Elke Kappen und ruft Umgeimpfte damit aktiv zur Teilnahme auf. Am 28. November wird beim Café International im JKC an der Poststraße geimpft. In der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr können erneut alle Interessierten wieder ohne Terminanmeldung unkompliziert und direkt eine Impfung mit den beiden Impfstoffen von BioNTech oder Johnson & Johnson erhalten.

Der zweite Termin wird am 7. Dezember auf dem Werksgelände der Firma 3M an der Edisonstraße stattfinden. Auch hier werden im Zeitraum zwischen 13:00 und 16:00 Uhr und ebenfalls ohne Voranmeldung die beiden Impfstoffe von BioNTech oder Johnson & Johnson verimpft. In beiden Fällen sollen die Interessenten den Personalausweis und wenn vorhanden ihren Impfausweis mitbringen. Durchgeführt werden beide Aktionen in Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna.

16.09.2021: 3G-Regel im Rat: Bürgermeisterin wünscht sich Klarheit

Kamen. Mit großem Interesse erwartet Bürgermeisterin Elke Kappen den Erlass der Landesregierung zur Anwendung der 3G-Regel in kommunalen Gremien, wie er von Landesministerin Ina Scharrenbach laut Medienberichten für den heutigen Tag angekündigt worden ist.

„Die fehlende Rechtssicherheit ist der Grund, weshalb wir die für heute geplante Ratssitzung auf den 30. September verschoben – und nicht abgesagt – haben“, sagt Kappen. Dies sei aus Respekt vor der wichtigen Aufgabe des Gremiums geschehen. Wenn das Land hier für Klarheit sorge, helfe das vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die sich mit einer unklaren Rechtslage konfrontiert sähen. Kappen widerspricht auch der persönlichen Einschätzung der Ministerin, ihre Entscheidung sei als „Einknicken“ vor der AfD zu werten: „Ich möchte es den Mitgliedern des Kamener Stadtrates ersparen, Beschlüsse zu fassen, die hinterher beanstandet werden können. Darüber hinaus überlasse ich es den Bürgerinnen und Bürgern, selber zu bewerten, welche Grundhaltung der Ausübung eines Ratsmandates zugrunde liegt, die Mitarbeit zu verweigern, weil man sich nicht testen lassen möchte. Kinder und Jugendliche lassen sich aktuell mehrere Male in der Woche testen. Ich habe zu den Werten und dem Handeln der AfD eine klare Haltung.“ Den Hinweis, sie hätte von ihrem Ordnungsrecht Gebrauch machen können, weist die Bürgermeisterin in diesem Zusammenhang von sich: „Man kann von einer Landesregierung erwarten, dass sie in Abstimmung mit den verantwortlichen Ministerien eine Verordnung erlässt, die rechtssicher ist. Ansonsten hätte man die Verordnung auch gar nicht erst erstellen müssen.“ Noch heute hat der Städte- und Gemeindebund NRW, der die Interessen der Kommunen in NRW vertritt, von einer Anwendung dieser Regelung abgeraten.

14.09.2021: Corona: Bürgermeisterin wirbt für Schutzimpfung

Kamen. Anlässlich der aktuellen Impfaktionswoche gegen das Corona-Virus ruft Bürgermeisterin Elke Kappen die Kamenerinnen und Kamener dazu auf, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. „Angesichts der hohen Zahlen an Neuinfektionen und der bevorstehenden Herbstmonate ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen sich impfen lassen. Wer sich impfen lässt, schützt sich selbst und andere und trägt dazu bei, dass das Virus sich nicht noch stärker ausbreitet“, sagt die Bürgermeisterin. Die große Mehrheit der Patienten, die in einem Krankenhaus aufgrund von Covid 19 behandelt werden müssten, sei ungeimpft. Ein weiteres Impfangebot in Kamen gibt es unter anderem am Dienstag, 28. September, von 8 bis 14 Uhr auf dem Rathausplatz.

Die Impfung ermögliche es laut Kappen zudem, dass in die Schulen und Kindertagesstätten wieder zunehmend mehr Normalität einkehren kann sowie Kinder und Jugendliche sich wieder unbeschwerter untereinander treffen und ein Stück weit zum gewohnten Alltag zurückkehren können. Glücklicherweise sei es mittlerweile sehr einfach, eine Impfung er erhalten. So gibt es viele Impfangebote; Impfstoff steht unter anderem in den Arztpraxen in ausreichendem Maße zur Verfügung. Darüber hinaus werden in den kommenden Wochen die Impf-Aktionen vor Ort fortgesetzt. Mobile Teams des Kreises Unna und der KVWL haben weitere Impfangebote in den Städten und Gemeinden im Kreis Unna organisiert. In Kamen hält der Bus am Freitag, 24. September, an der DITIB-Gemeinde, Im Dahl 15 (nach dem Freitagsgebet) sowie am Dienstag, 28. September, von 8 bis 14 Uhr auf dem Rathausplatz. Verimpft werden die Impfstoffe von BioNTech und Johnson & Johnson.
„Jede Impfung zählt, und jeder kann kommen“, appelliert Bürgermeisterin Kappen an die Kamenerinnen und Kamener, das Angebot anzunehmen. Länder wie Dänemark würden zeigen, dass eine hohe Impfquote eine weitgehende Rückkehr zum gewohnten Alltag erheblich vereinfacht. „Machen wir es uns zur Aufgabe, Menschen in unserem Freundes- und Bekanntenkreis, die an der Impfung zweifeln, davon zu überzeugen, für sich und andere Sorge zu tragen.“

02.09.2021: Impfaktion für Schüler jetzt für alle

Kamen. Eine weitere kurzfristige Impfmöglichkeit gegen das Corona-Virus in Kamen: Der ursprünglich für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren vorgesehene Impftermin am Freitag, 3. September, von 9 bis 13 Uhr in der Sporthalle an der Gutenbergstraße steht nun auch allen weiteren Interessierten offen. Die Stadt bittet Interessenten, den Impfpass sowie den Personalausweis mitzubringen. Die Impfungen werden von einem Team des Gesundheitsamtes des Kreises Unna vorgenommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

01.09.2021: Impfung für Schüler ab 16: Bürgermeisterin dankt den Beteiligten

Kamen. Am Freitag, 3. September, impft der Kreis Unna Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren der Gesamtschule, der Realschule und des Gymnasiums Kamen in der Sportschule des Schulzentrums an der Gutenbergstraße gegen das Corona-Virus. Für die 12- bis 15-Jährigen besteht das Angebot, sich im Impfzentrum in Unna impfen zu lassen. Hierzu werden die Schülerinnen und Schüler mit Bussen nach Unna gefahren. Bürgermeisterin und Schuldezernentin Elke Kappen bedankt sich bei den Jugendlichen, die das Angebot wahrnehmen: „Wer sich impfen lässt, schützt sich selbst und andere und trägt dazu bei, dass das Virus sich nicht noch stärker ausbreitet und in die Schulen zunehmend mehr Normalität einziehen kann.“ Die Impfung ermögliche es, wieder unbeschwerter Freundinnen und Freunde treffen und ein Stück weit zum gewohnten Alltag zurückkehren zu können. Die Bürgermeisterin richtet ihren Dank in diesem Zusammenhang auch an die beteiligten Schulen sowie das Gesundheitsamt des Kreises Unna, die das Impfangebot unkompliziert und gemeinsam ermöglicht haben.

30.08.2021: Corona: Rathaus kehrt in Normalbetrieb zurück

Kamen. Die zunehmende Zahl vollständig immunisierter Menschen macht es möglich: Ab Mittwoch, 1. September, sind im Rathaus Kamen Besuche wieder spontan und ohne Termin möglich.
Die Öffnungszeiten entsprechen den Zeiten vor der Corona-Pandemie. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird jedoch weiterhin empfohlen, vor dem Besuch einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Obligatorisch ist auch weiterhin das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske. „Wir halten diesen Schritt vor dem Hintergrund der aktuellen Situation für vertretbar“, schildert Bürgermeisterin Elke Kappen.

In den vergangenen Wochen und Monaten war es so, dass Termine im Rathaus zuvor fest vereinbart werden mussten. Die Stadt Kamen wollte mit dieser Maßnahme das Risiko einer Corona-Infektion sowohl bei den eigenen Beschäftigten als auch bei den Besuchern weitgehend minimieren. Diese Terminabsprache ist jetzt zwar nicht mehr zwingend notwendig, aber weiterhin erwünscht: „Die Vergabe von Terminen ermöglicht es uns, Wartezeiten und den gleichzeitigen Aufenthalt vieler Menschen in den Räumen und Gängen zu vermeiden“, sagt Kappen, „Außerdem kann so sichergestellt werden, dass die Ansprechpartner vor Ort sind und sich auf die Anliegen vorbereitet haben.“ Entsprechend bittet die Verwaltungschefin die Bürgerinnen und Bürger, auch in Zukunft vorab einen Termin zu vereinbaren – und zwar am besten über die direkte Durchwahl der zuständigen Sachbearbeitung, per Fax oder Mail an die einzelnen Bereiche oder über die Telefonzentrale unter 02307 148-0. Für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, bevorzugt die digitale Terminvergabe auf der Startseite der Homepage der Stadt Kamen unter www.stadt-kamen.de zu nutzen. Momentan beträgt die Wartezeit für umfangreiche Termine wie der Anmeldung des Wohnsitzes oder der Beantragung eines Personaldokumentes 14 Tage. So genannte 5-Minuten Termine (etwa zur Abholung eines Personaldokumentes, Beantragung eines Führungszeugnisses) sind schon vorher möglich. Die Stadt Kamen weist zudem darauf hin, dass Karten im Rahmen des am 1. September beginnenden Vorverkaufs für die Konzertaula ausschließlich per Telefon unter 02307 148-3512 und -3513 sowie per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bestellt werden können.

Der Zutritt zum Rathaus ist nach wie vor nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz gestattet. Plexiglasscheiben in kundenrelevanten Bereichen erhöhen zudem die Sicherheit. Ebenso muss der Mindestabstand von 1,50 Meter zwingend eingehalten werden. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich zur Verfügung. Das Rathaus ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Servicezeiten Bürgerbüro / Rathaus
• Montag / Dienstag 7:30 - 16:30 Uhr
• Mittwoch 7:30 - 13:00 Uhr
• Donnerstag 7:30 - 17:00 Uhr
• Freitag 7:30 - 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Unterstützungsleistungen, Integration (Grundsicherung, Wohngeld)
• Montag 8:00 - 12:00 Uhr
• Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

08.08.2021: Impf-Aktionen vor Ort
Termine gehen in die „zweite Runde“

Kreis Unna. In dieser Woche gehen die mobilen Impf-Aktionen in die "zweite Runde". Wie angekündigt werden die Teams vier Wochen nach den ersten Vor-Ort-Terminen dieselben Stationen erneut ansteuern, um auch die Zweit-Impfung unkompliziert möglich zu machen. Doch egal ob Erst- oder Zweitimpfung: Jeder Pieks zählt, und jeder kann kommen.

Neben den "Zweit-Impf-Terminen", zu denen natürlich auch jeder herzlich eingeladen ist, um sich eine Erstimpfung abzuholen, gibt es eine ganze Reihe weiterer Termine, auf die Kreis Unna und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) aufmerksam machen.

Termine im Überblick:

Mittwoch, 11. August:

  • Unna, Markplatz, Fußgängerzone (12 bis 18 Uhr) Unna, Potsdamer Straße 2, Begegnungscafé Königsborn (14 bis 18 Uhr) Kamen, Bahnhof (15 bis 19 Uhr)

Donnerstag, 12. August:

  • Unna, Markplatz, Fußgängerzone (12 bis 18 Uhr) Kamen, Bahnhof (15 bis 19 Uhr) Lünen-Gahmen, Werkstatt im Kreis Unna, Zum Gewerbepark 8 (10 bis 14 Uhr) Lünen, REWE Parkplatz, Victoriastraße (12 bis 18 Uhr)

Freitag, 13. August:

  • Lünen, REWE Parkplatz, Victoriastraße (12 bis 18 Uhr) Schwerte, Postplatz (12 bis 18 Uhr) Holzwickede, Familienbüro, Hauptstraße 28 (10 bis 14 Uhr)

Samstag, 14. August:

  • Schwerte, Postplatz (8 bis 14 Uhr)
  • Bönen, Parkplatz Lidl, Am Bahnhof 7 (10 bis 14 Uhr)

Montag, 16. August:

  • Kamen, 3M, Edisonstraße 6 (12 bis 17 Uhr)

Dienstag, 17. August:

  • Bergkamen, Parkplatz Nordbergcenter (12 bis 18 Uhr) Lünen, Bahnhof (14 bis 19 Uhr)

Mittwoch, 18. August:

  • Holzwickede, Aldi-REWE-Parkplatz, Stehfenstraße 8 (12 bis 18 Uhr) Selm, Ehrenamtscafé, Alter Kirchplatz 1 (10 bis 14 Uhr) Lünen, Multikulturelles Forum, Kurt-Schumacher-Straße 1-3 (12 bis 15 Uhr)

Donnerstag, 19. August:

  • Fröndenberg, Marktplatz (8 bis 13 Uhr)
  • Kamen, Lüner Höhe, Jugendfreizeitzentrum (14 bis 18 Uhr)

Freitag, 20. August:

  • Werne, Konrad-Adenauer-Platz (9 bis 13 Uhr) Selm, Quartier Auenpark, Am Skaterpark (12 bis 18 Uhr) Lünen, DITIB-Gemeinde Lünen-Brambauer (14 bis 17 Uhr)

Samstag, 21. August:

  • Werne, Konrad-Adenauer-Platz (9 bis 13 Uhr)

Dienstag, 24. August:

  • Lünen, Schulhof Wittekindschule in Brambauer, Diesterwegstraße 20 (12 bis 18 Uhr)

Donnerstag, 26. August:

  • Bergkamen, Wochenmarkt (7.30 bis 13 Uhr)

Freitag, 27. August:

  • Unna, Werkstatt im Kreis Unna, Nordring 39 (10 bis 14 Uhr)
  • Lünen, DITIB-Gemeinde Roonstraße (14 bis 17 Uhr)

Donnerstag, 2. September:

  • Unna, Gartenvorstadt, Eichenstraße (12 bis 18 Uhr)

Samstag, 4. September:

  • Lünen, Horstmarer See (13 bis 17 Uhr)

Mittwoch, 15. September:

  • Lünen, Multikulturelles Forum, Kurt-Schumacher-Straße 1-3 (12 bis 15 Uhr)

Freitag, 17. September:

  • Lünen, DITIB-Gemeinde Lünen-Brambauer (14 bis 17 Uhr)

Freitag, 24. September:

  • Lünen, DITIB-Gemeinde Roonstraße (14 bis 17 Uhr)

Im Zweifel benötigen Impfwillige lediglich ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis), um sich impfen zu lassen. Eine Versichertenkarte oder ein Impfpass sind nicht zwingend nötig - sollten aber, wenn vorhanden, mitgebracht werden. Falls der Impfausweis nicht vorhanden ist, aber eine Zweitimpfung durchgeführt werden soll, muss die Erstimpfung anders nachgewiesen werden (Bescheinigung). 16- und 17-Jährige sollten eine formlose Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie dessen Personalausweises mitbringen.

23.07.2021: Erweitertes Impfangebot im Kamen Karree

Kamen. Nachdem die vergangen Sonderimpftermine in Kamen einen so guten Anklang gefunden hatten, wurde das Impfangebot am kommenden Samstag kurzfristig erweitert.

Das Gesundheitsamt Unna schickt einen zweiten Bus mit einem Impfteam ins Kamen Karree.

Da IKEA das Angebot auf seiner Parkfläche nicht realisieren konnte, nutzte die Stadt Kamen ihren kurzen Draht in die lokale Geschäftswelt und konnte einen zweiten Standplatz auf dem Parkplatz der Firma Flammenträume ermöglichen.

So wird nun am Samstag an zwei Stellen im Kamen Karree das Impfangebot ohne Voranmeldung und Terminierung angeboten. Lediglich ein Ausweis und ,wenn vorhanden der Impfpass, muss mitgebracht werden.

22.07.2021: Quartiersimpfung an der Lüner Höhe erfolgreich – nächster Termin startet am Samstag bei IKEA

Kamen. Die Sonderimpfung im Quartier an der Lüner Höhe verlief erfolgreich. Mit Hinweisen in den Sozialen Medien und dem Aushang von Plakaten in Einzelhandelsgeschäften sowie den Eingängen der großen Wohnblocks dort hatte die Stadt Kamen intensiv Werbung für den Termin gemacht. Daher hatten die Helfer des mobilen Impfteams alle Hände voll zu tun und das Freizeitzentrum Lüner Höhe war gut besucht.

Der Aufruf von Stadt und Kreis war anscheinend auf fruchtbaren Boden gefallen und viele Wartende gaben an, dass gerade die Wohnortnähe und das unkomplizierte Verfahren ohne vorherige Termin Buchung Grund für die Entscheidung zur Impfung gewesen sei.

Am Samstag den 24. Juli wird dann ein weiterer Termin auf dem Parkplatz von IKEA im Kamen Karree angeboten.

In der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr können erneut alle Interessierten wieder ohne Terminanmeldung unkompliziert und direkt eine Impfung mit dem Impfstoff BioNTech erhalten. Mitzubringen ist nur der Personalausweis und, wenn vorhanden, der Impfpass.

Durchgeführt wird die Aktion wiederum von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Unna.

20.07.2021:Weitere Sonderimpfung im Quartier Lüner Höhe

Kamen. Nach den beiden Sonderimpfterminen am Kamener Bahnhof in der vergangenen Woche wird am Donnerstag 22. Juli im JFZ an der Lüner Höhe ein weiterer Termin angeboten.

In der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr können alle Interessierten erneut ohne Terminanmeldung unkompliziert und direkt eine Impfung mit dem Impfstoff BioNTech erhalten. Mitzubringen ist nur der Personalausweis und, wenn vorhanden, der Impfpass.

Durchgeführt wird die Aktion von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Unna.

Vom Kreis auf eine weitere Unterstützung von Impfungen direkt in Wohnquartieren angesprochen war die Stadt Kamen sofort bereit, sich in den Dienst der guten Sache zu stellen und mit dem Freizeitzentrum an der Ludwig-Schröder-Straße 18 einen zentralen Anlaufpunkt als kurzfristiges Impfzentrum zu öffnen.

Nach dem guten Erfolg trotz des strömenden Regens in der letzten Woche ist sich Dezernentin Hanna Schulze sicher, dass auch in dieser Woche wieder zahlreiche Kamener Bürgerinnen und Bürger vom Angebot Gebrauch machen werden.

14.07.2021:Reges Interesse im strömenden Regen

Kamen. Alle Hände voll zu tun, hatten die Helfer des mobilen Impfteams im Impfbus vor dem Kamener Bahnhof.

Trotz strömenden Regens hatte sich ca. eine halbe Stunde nach Beginn der Impfaktion bereits eine Schlange von ca. 50 Impfwilligen gebildet, die geduldig auf Einlass ins mobile Impfzentrum wartete.

Der Aufruf von Stadt und Kreis war anscheinend auf fruchtbaren Boden gefallen und viele Wartende gaben an, dass gerade das unkomplizierte Verfahren ohne vorherige Termin Buchung Grund für die Entscheidung zur Impfung gewesen sei. Auch der bevorstehende Urlaub wurde häufig als ein Grund der Impfung angegeben.

12.07.2021:Sonderimpfung am Kamener Bahnhof

Kamen. Im Rahmen der „Woche des Impfens“ des NRW-Gesundheitsministeriums sollen möglichst niedrigschwellig Impfangebote ohne Terminvergabe z.B. an viel frequentierten Orten wie Einkaufsstraßen, Sportstätten oder Shopping-Centern angeboten werden.

Am Kamener Bahnhof wird dazu am Mittwoch dieser Woche in der Zeit zwischen 15:00 und 19:00 Uhr eine Sonderimpfaktion durchgeführt.

Verimpft wird das Serum von BioNTech und die Aktion ist für jeden offen, der Interesse hat. Mitbringen muss man nur seinen Personalausweis und, wenn vorhanden, den Impfpass.

Durchgeführt wird die Aktion vom Impfzentrum Unna

Die Kamener Dezernentin Hanna Schulze begrüßt diese Aktion ausdrücklich und ruft alle in Kamen zu einer aktiven Teilnahme auf. „Mit jeder Impfung gewinnen wir ein Stückchen Freiheit zurück und schützen unserer Mitmenschen. Ich finde es toll wie viele Kamenersich haben impfen lassen und freue mich, dass es nun noch schneller und unkomplizierter geht““, so Hanna Schulze.

05.07.2021: Punktlandung bei Zweitimpftermin in Kamen

Kamen. Mit einer Punktlandung endete der derzeit letzte geplante Zweitimpftermin am Samstag in der Kamener Stadthalle.

Genau wie geplant, konnten insgesamt 568 Impfdosen verimpft werden. Mit 534 Dosen hatte sich dabei dann die überwältigende Mehrheit der Kamenerinnen und Kamener für eine Zweitimpfung mit dem Wirkstoff von BionTech entschieden.

Sehr zufrieden zeigten sich Bürgermeistern Elke Kappen und Dezernentin Hanna Schulze auch über die Termintreue der Kamener Bevölkerung. Alle Menschen die nicht erschienen waren, hatten sich im Vorfeld ordnungsgemäß abgemeldet. Sie konnten dann durch Nachrücker ersetzt werden und es waren somit keine Restdosen mehr übrig, die hätten verimpft werden können.

Nachdem sehr kurzfristig den Bürgerinnen und Bürgern eine Entscheidung zwischen den Seren von AstraZeneca und BionTech ermöglicht wurde, hatten die Mitarbeiter der Stadtverwaltung in einem Kraftakt die Umstellung des Verfahrens noch am Freitagnachmittag und bis in den späten Abend hinein vollzogen. So konnte am Samstag in der Zeit zwischen 10:00 und 17:00 Uhr dann eine reibungslose Abwicklung sichergestellt werden und die Bürgerinnen und Bürger zeigten sich insgesamt hoch zufrieden mit dieser erfolgreichen Zweitimpfung.

10.06.2021: Maskenpflicht: Kamen hebt die Allgemeinverfügung auf

Kamen. Die sinkenden Inzidenzzahlen ermöglichen Lockerungen im öffentlichen Leben: Mit dem Erreichen der Inzidenzstufe 1 am Samstag (Inzidenzwert am Donnerstag, 10. Juni: 21,8) hebt die Stadt ihre Allgemeinverfügung auf, mit der sie in der Fußgängerzone eine einheitlich geltende Maskenpflicht eingeführt hatte. Dies geschieht in Absprache mit weiteren Städten im Kreis Unna.

Bürgermeisterin Elke Kappen freut sich über die aktuelle Entwicklung und die Erleichterungen, die damit für die Menschen einhergehen. Gleichzeitig bedankt sie sich bei den Kamenerinnen und Kamenern, die in den vergangenen Monaten durch ihr verantwortungsvolles Verhalten dazu beigetragen haben, dass die Pandemie eingedämmt und Lockerungen möglich wurden. „Ich bin sehr froh darüber, dass sich die allermeisten Menschen an die Regelungen gehalten haben und so sich und andere vor einer Infektion und Erkrankung geschützt haben“, sagt Kappen. Wer sich mit einer Maske sicherer fühle, sollte diese selbstverständlich weiterhin tragen. „Das soll in der jeweiligen Situation jeder für sich selbst entscheiden“, sagt die Bürgermeisterin.

Aktuell sind in Kamen nach offiziellen Angaben lediglich 21 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Die Entscheidung, die Allgemeinverfügung aufzuheben, geschieht dabei in gründlicher Abwägung mit dem gesunkenen Risiko, sich im öffentlichen Bereich anzustecken. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung bedeutet jedoch nicht, dass in der Innenstadt keine Maske mehr getragen werden muss. Laut der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt die Maskenpflicht weiterhin unter anderem im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften – und zwar auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Darüber hinaus ist auch weiterhin auf Wochenmärkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich eine Maske zu tragen. Noch offen ist eine Anfrage der Stadt Kamen beim Land NRW über die Bezirksregierung in Arnsberg, ob diese Regelung vor dem Hintergrund der sinkenden Infektionszahlen auch künftig Bestand haben wird. Hier hofft die Stadt Kamen ebenfalls am Samstag mit einer Anpassung.

Bürgermeisterin Elke Kappen appelliert an die Kamenerinnen und Kamener, diese Regelungen weiter zu befolgen und in den genannten Bereichen eine Maske zu tragen. Darüber hinaus bittet sie, auch künftig die geltenden Regeln zum Abstand und zur Hygiene zu beachten. „Lassen Sie uns den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, um Schritt für Schritt zu unserem gewohnten Leben zurückkehren zu können.“

07.06.2021: Neue Regeln im Kamener Sport

Kamen. Seit der letzten Woche ist der Inzidenzwert im Kreis Unna konstant unter der Grenze von 50 geblieben und am Freitag wurde dies durch das Land NRW bestätigt.

Mittlerweile liegt die Freigabe der Inzidenzstufe 2 durch den Kreis Unna vor, so dass diese auch in Kamen im Sportbereich umgesetzt wurde.

Für alle Sportvereine gelten somit die Lockerungen/ Regeln der Inzidenzstufe 2. Die CoronaSchVO mit Gültigkeit vom 05.06.21 hat weiterhin Bestand.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass Kontaktsport draußen für 25 Erwachsene mit Test, geimpft oder genesen (GGG) sowie einer vereinfachten Rückverfolgung wieder möglich ist.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können mit zwei Aufsichtspersonen ohne Test draußen wieder mit Körperkontakt trainiert.

Kontaktloser Sport draußen ist ohne weitere Einschränkung möglich.

Hallensport geht bei Kontaktsportarten wieder bis 12 Personen und GGG. Kontaktloser Sport ist bei Einhaltung der Abstände ebenfalls wieder möglich.

Gemeinschaftsräume und Fitnessstudios sind ebenfalls bei Einhaltung der Mindestabstände und Hygieneregeln ebenfalls wieder geöffnet. In den Fitnessstudios gelten dabei dieselben Vorgaben wie beim Hallensport.

Eine entsprechende Information mit einer Übersicht des Landessportbundes wurde am heutigen Tag vom Sportamt an die Kamener Vereine verschickt.

21.05.2021: Neue Regeln für den Kamener Sport ab Dienstag

Kamen. In einem digitalen Austauschformat hat die Stadt Kamen gestern Abend, gemeinsam mit den Kamener Sportvereinen, beschlossen, dass die Lockerungen, die ab Samstag im Sportbereich möglich wären, in Kamen erst ab dem 25. Mai umgesetzt werden. So können sich die Vereine um eine angemessene Umsetzung und Corona-konforme Planung ihres Sportbetriebs kümmern.

Grundsätzlich ist der Außensport unter bestimmten Rahmenbedingungen dann wieder auf den Kamener Sportanlagen möglich.

So ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel auf Sportanlagen mit bis zu 20 Personen zulässig. Kontakt-Sport unter freiem Himmel ist für bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren unter Aufsicht erlaubt.

Ab Dienstag dürften dann auch wieder Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel teilnehmen. Allerdings gilt es aber zu beachten, dass diesen ein fester Sitzplatz zugewiesen werden muss (Kapazitätsgrenzen sollten dabei vermutlich kein Problem darstellen) und die Zuschauer einen bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen und die Rückverfolgbarkeit durch den Verein gewährleistet werden muss.

Einen Sonderfall nehmen Coronarsport- und Rehasportgruppen ein. Diese dürfen nach vorheriger Anmeldung beim Sportamt der Stadt Kamen und Vorlage eines genehmigten Hygienekonzeptes auch Sporthallen wieder für Ihren Sport aktiv nutzen.

15.05.2021: Sinkender Inzidenzwert lässt Lockerungen näher rücken

Kamen. Es ist eine gute Nachricht: Erstmals seit mehreren Wochen liegt der Corona-Inzidenzwert mit 97,5 unter einem Wert von 100. Bürgermeisterin Elke Kappen freut sich über diese Entwicklung – und bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Verhalten hierzu beigetragen haben. „Wir sind dem Ziel, die Pandemie einzudämmen, einen großen Schritt nähergekommen“, sagt die Bürgermeisterin. Darüber hinaus appelliert sie, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Diese haben weiterhin höchste Priorität, um gemeinsam mit der Impfkampagne die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Die erfreuliche Entwicklung bedeutet auch, dass eine Lockerung der aktuell geltenden Einschränkungen näher rückt. Konkret heißt das: Sollten wie Zahlen so bleiben oder weiter sinken, würden die Notbremse-Regelungen des Bundes im Kreis Unna ab dem 23. Mai nicht mehr gelten. In diesem Fall würden die Regelungen der neuen Corona-Schutz-Verordnung NRW wirksam werden. Dies würde unter anderem bedeuten, dass dann auch die Ausgangssperre im Kreis Unna wieder aufgehoben werden kann. Das Datum wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bekannt gegeben. In diesem Fall können die nachfolgenden Regelungen gültig werden:

  • Es dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen
  • Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Teilnehmern dürfen bei Vorlage negativer Tests stattfinden
  • Museen, Galerien, Ausstellungen etc. sind mit Termin-Buchung möglich
  • kontaktfreier Sport unter freiem Himmel auf Sportanlagen ist mit bis zu 20 Personen zulässig
  • Kontakt-Sport unter freiem Himmel ist für bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren erlaubt
  • Zuschauer dürfen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit negativem Test teilnehmen
  • Im Einzelhandel dürfen alle Geschäfte öffnen. Ein Besuch ist mit negativem Test ohne Terminbuchung möglich. Pro 20 Quadratmeter ist ein Kunde zulässig
  • Gastronomie ist im Außenbereich bei Vorlage eines negativen Tests möglich

09.05.2021: Impftermin in der Stadthalle voller Erfolg gegen die Pandemie

Kamen. Ein großer Erfolg war der Impftermin am Samstag in der Kamener Stadthalle. Insgesamt circa 580 Impflinge waren diesmal zu Gast in Kamens Multifunktionshalle.

Sollten zunächst nur die Zweitimpfungen von chronisch erkrankten Menschen, die am 3. April zum ersten Mal geimpft worden sind, in der Stadthalle vorgenommen werden, änderte sich dies im Laufe der Woche. Am Dienstag erhielt die Stadt Kamen einen Anruf vom Kreis Unna, ob man zusätzlich eine fünfte Impfstraße aktivieren könne, um dort die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen in Kamen zu impfen, damit das zentrale Impfzentrum entlastet werden könnte. Die Stadt Kamen sagte zu, die zusätzlichen Impfdosen für die knapp 200 Lehrkräfte und des übrigen Schulpersonals mit einzuteilen und zu verabreichen.

Durch die Stadt Kamen, federführend durch die Beigeordnete Hanna Schulze, waren dazu die Kollegien der Kamener Schulen angefragt worden, ob und in welcher Größenordnung Impfungen benötigt würden. Einige Lehrkräfte, die bereits selber geimpft waren oder schon einen Termin im zentralen Impfzentrum in Unna erhalten hatten, mussten nicht berücksichtigt werden – aber die überwältigende Mehrheit nahm dankbar das Angebot an.

Insbesondere vor dem Hintergrund der immer stärker zu Tage tretenden Lern- und Sozialdefizite der Kinder und Jugendlichen wollte hier die Stadt Kamen einen aktiven Beitrag zu einer rascheren Normalisierung der Unterrichtssituation beitragen.
Denn in vielen Gesprächen und Kontakten zu Lehrerinnen und Lehrern, Kindern und Jugendlichen waren solche Defizite klar kommuniziert worden. Der Wunsch nach Präsenzunterricht wurde in den letzten Wochen immer stärker.

„Mama ist keine Lehrerin und meine Klassenlehrerin kann auch viel besser und geduldiger erklären“, pointierte Jonas (8 Jahre, 2. Schuljahr) in einem Gespräch mit Bürgermeisterin Elke Kappen seine persönlichen Erfahrungen mit Homeschooling und Distanzunterricht.

27.04.2021: Gemeinsames Grußwort von Bürgermeisterin Elke Kappen sowie Mehmet Akca, Pressesprecher Ditib Kamen, und Ahmet Dinc, Vorsitzender Islamische Union in Kamen e.V., zum Beginn des Fastenmonats Ramadan.

Das Video dazu finden Sie auf der Seite weiter unten.

pdfÜbersetzung in arabischer Sprache

 

24.04.2021: Kita und OGS: Stadt stoppt Einzug der Beiträge

Kamen. Familien in Kamen müssen vorerst keine Kita- und OGS-Beiträge zahlen: Bürgermeisterin und Jugenddezernentin Elke Kappen hat im Vorgriff auf eine landesweite Regelung den Einzug der Beiträge vorerst gestoppt. Der Städte- und Gemeindebund NRW mahnt im Schulterschluss mit den Kommunen vom Land bereits seit Wochen eine Lösung des Problems an.

Bürgermeisterin Kappen begründet den Schritt mit der prekären Situation, in der sich viele Familien aktuell durch den aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkten Betrieb von Kindertagesstätten und der Offenen Ganztagsschule befinden. „Hier sollen die Familien nicht noch zusätzlich durch Beitragszahlungen belastet werden“, sagt die Bürgermeisterin – insbesondere dann, wenn eine Regelung durch das Land in Aussicht stünde. Der Städte und Gemeindebund hatte dies angekündigt.

Übersicht über Schnelltestzentren in Kamen

In Kamen gibt es ortsnah viele Testmöglichkeiten für die Kamener Bevölkerung. Auf der Internet-Seite des Kreises Unna ist eine Übersicht über die Schnelltestzentren im Kreis Unna eingestellt worden, die über die jeweils vorhandenen Teststandorte informiert. Sie wird laufend aktualisiert und ermöglicht Online-Terminreservierungen.

Wie komme ich zum Impfzentrum? Hier gibt es Hilfe!

Die Corona-Schutzimpfung ist der Weg aus der Pandemie und zurück in ein normales Leben. Die kostenfreie Impfung bietet den derzeit besten Schutz vor einer Erkrankung und ihren Folgen. Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen werden durch Hausärzte, Fach- und Betriebsärzte sowie bei Impfaktionen vor Ort durchgeführt.

Das ehemalige Impfzentrum des Kreises Unna an der Platanenallee 20a in Unna wird als Impfstelle genutzt. Auch die Städte und Gemeinden bieten Impfaktionen vor Ort an. Alle Impfwilligen ab 5 Jahren können dort mit Termin eine Impfung erhalten. Verimpft werden die Impfstoffe der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna. Es besteht keine Wahlmöglichkeit. Geimpft werden nur Personen mit Termin.

 Routenplanung zur Impfstelle

Wissenswertes und Rechtsgrundlagen

Infos beim Kreis Unna

Der Kreis Unna informiert auf seiner Internet-Seite über die Corona-Pandemie. Dazu gehört neben der aktuellen Lage eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie wichtige Rufnummern. Mehr Informationen finden Sie unter www.kreis-unna.de.

Informationen zur aktuellen Situation

Seit dem 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ausgelaufen. Ab jetzt gelten nur noch einige wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.