FB 20 - Finanz Service
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
- Abfallkalender
- Abfallwirtschaft
- Abwassergebühren
- Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang Biotonne
- Berichtswesen
- Bestattung - Anzeige
- Bestattungswesen
- Beteiligungsmanagement
- Controlling
- Erschließungsbeiträge
- Fördermittelmanagement
- Fundtiere
- Gesamtabschluss
- Gewerbesteuer
- Grabmal (Errichtung)
- Grundbesitzabgaben
- Grundsteuer
- Haltung eines großen Hundes nach LHundG NRW - Anzeige
- Haltung gefährlicher Hund/Hund bestimmter Rassen - Anzeige
- Haushaltssicherung
- Hundesteuer - Abmeldung
- Hundesteuer - Anmeldung
- Kanalanschlussbeiträge
- Klärschlammentsorgung
- Leichenzelle - Nutzung
- Meldung illegale Müllablagerung auf Privatgrund
- Meldung illegale Müllablagerung öffentliche Flächen
- Müllabfuhrgebühren - Mülltonnentausch
- Rettungsdienstgebühren
- SEPA-Lastschriftmandat
- Stadtkasse
- Steuerung
- Straßenbaubeiträge
- Straßenreinigung / Winterdienst
- Ungezieferbekämpfung - Rattenbekämpfung
- Vergnügungssteuer
- Vollstreckung
- Winterdienst
- Wochenmarkt (Marktmeister)
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Das Berichtswesen, auch Reporting genannt, umfasst das systematische Erstellen von Berichten, welche u. a. die Entscheidungsfindung der Verwaltungsleitung unterstützen. Empfänger dieser Berichte können sowohl interne Personen als auch externe Personen/Organisationen/Unternehmen sein.
Zu den regelmäßigen Berichten der Stadt Kamen zählen u. a. der Beteiligungsbericht. Zusätzlich erstellt die Stadt Kamen u. a. Prognoseberichte zur Haushaltsausführung. Darüber hinaus werden zahlreiche Ad-hoc-Berichte auf Wunsch der Verwaltungsleitung oder anderer Verwaltungseinheiten erstellt.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Das Controlling ist eine Funktion des Managementsystems, dessen Kernaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Aufgabenbereiche beinhaltet. Hier werden alle Informationen zusammengetragen und ausgewertet, um der Verwaltungsführung eine Entscheidungsgrundlage zu geben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Rechtsprüfungen (insb. Kommunalrecht, Steuerrecht, EU-Beihilferecht), Wirtschaftlichkeitsanalysen/-berechnungen, deren Grundlage insbesondere die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung sind, das Fördermittelmanagement (z. B. KInvFöG NRW, Gute Schule 2020) und die Erstellung von Berichten. Es ist u. a. ein Oberbegriff zu den Themen „Berichtswesen“ und „Beteiligungsmanagement“.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Gemäß § 116 GO NRW sind Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Gesamtabschluss – d. h. einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der Kommune und ihrer Beteiligungen – zu erstellen. Seit dem 01.01.2019 gibt es gem. § 116a GO NRW eine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Sowohl über den Gesamtabschluss als auch über die größenabhängige Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses entscheidet der Rat der Stadt Kamen. Sofern der Rat der Stadt Kamen für eine Nichtaufstellung des Gesamtabschlusses entscheidet, ist ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Beide Berichte werden gegebenenfalls auf der Homepage der Stadt Kamen veröffentlicht.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung oder bei der Bestätigung des Jahresabschlusses die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen, so wird, je nach Umfang der Inanspruchnahme, ggf. die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst (§ 75 Abs. 4 i. V. m. § 76 Gemeindeordnung NRW). Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Maßnahmen, die dies umsetzen sollen, werden darin dargestellt. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Es ermöglicht dann die Genehmigung der Haushaltssatzung bzw. des Jahresabschlusses.
Detailliertere Informationen zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Kamen werden auf der Homepage der Stadt Kamen zum Haushaltsplan und Jahresabschluss veröffentlicht.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Beschreibung der Aufgaben
In den Außenbereichen und ländlich strukturierten Gebieten gibt es in einigen Fällen keinen öffentlichen Abwasserkanal. In diesen Fällen wird das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in privaten Kleinkläranlagen gesammelt.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entsorgung ausschließlich durch die Stadt Kamen zuzulassen und den zu entsorgenden Inhalt der Stadt zu überlassen (Anschluss- und Benutzungszwang). Für die regelmäßige Entsorgung des Inhaltes (Klärschlamm) wird ein Entsorgungsunternehmen beauftragt. Der Entsorger setzt sich mit den jeweiligen Anlageneigentümern zwecks Abstimmung eines Termines in Verbindung.
Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die festgestellte Menge des abgefahrenen Grubeninhaltes bzw. Klärschlamm. Zur Abfuhrmenge gehört auch das für das Absaugen erforderliche Spülwasser.
Gebühren
- gem. der Satzung der Stadt Kamen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Informationsbogen DSGVO Rettungsdienstgebühren
Beschreibung der Aufgaben
Für Rettungsdiensteinsätze (Rettungswagen, Notarzt, qualifizierte Krankentransporte) durch die Feuer- und Rettungswache werden Gebühren erhoben. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten Gebührenbescheide, die sie mit ihren Krankenversicherungen abrechnen können.
Den Rettungsdienst organisiert und führt die Feuer- und Rettungswache durch.
Rechtsgrundlagen
- Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna, der Stadt Bergkamen, der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über die Durchführung des Rettungsdienstes
- Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW / RettG NRW)
Informationsbogen DSGVO Stadtkasse
Die Stadtkasse wickelt als Teil der Finanzbuchhaltung alle Ein- und Auszahlungen der Stadt tagesgenau ab und überwacht die bestehenden Forderungen.
Sie ordnet – im Regelfall automatisiert – insbesondere die Einzahlungen den bestehenden Forderungen zu, überwacht und prüft die nicht zuzuordnenden Einzahlungen und nimmt bei Fälligkeit die Ausgleich der bestehenden Verbindlichkeiten der Stadt vor.
Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang erfolgt von hier die Mahnung und danach die Übergabe an die Vollstreckung.
Gebühren fallen bei Nichteinlösung von Lastschriften an.
Formulare:
Rechtsgrundlagen:
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Steuerung ist eine Teilaufgabe des Controlling. Innerhalb dieser werden der Geschäftsablauf systematisch überwacht und entsprechende Berichte dazu verfasst sowie adressiert, die wichtige Aussagen über die Zielerreichung, deren Abweichungen, den Ressourcenverbrauch etc. zur erforderlichen Zeit machen. Komprimiert kann dies in einem „Cockpit“ dargestellt werden. Innerhalb der Steuerung erfolgt auch die Auswahl der Datenbasis und die der geeignetsten Methode. Je nach spezifischer Situation sind diese erneut zu überprüfen und Modelle ggf. anzupassen. Steuerung wirkt auf Störeinflüsse entweder dadurch, dass sie unterbunden oder durch Gegenmaßnahmen ausgeglichen werden.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Informationsbogen DSGVO Vergnügungssteuer
Beschreibung der Aufgaben
Der Besteuerung unterliegen z. B. die in Kamen veranstalteten nachfolgenden Vergnügen (Veranstaltungen):
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
- Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit
- das Bespielen von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit.
Die Vergnügungssteuer verfolgt neben der Einnahmeerzielung auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z.B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Gebühren
- Zur Höhe der Vergnügungssteuer s. §§ 7 bis 10 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Kamen (Vergnügungssteuersatzung)
Formulare
Rechtsgrundlagen