FB 30 - Bürgerdienste
Unter anderem ist der Fachbereich für diese Aufgaben zuständig:
- Allg. Ordnungsrecht/PsychKG
- Anzeige einer Ordnungswidrigkeit (Verkehr)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Baustellengenehmigungen
- Blinden- und Gehörlosengeld
- Bußgeldverfahren - Akteneinsicht
- Eheschließung
- Flüchtlingshilfe
- Fördermittel
- Führungszeugnis
- Fundsachen
- Geburten
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen für ausländische Flüchtlinge
- Kampfmittelbelastung - Prüfung
- Kampfmittelbeseitigung (Bombenräumung)
- Kinderreisepass
- Kriegsopferfürsorge
- Melderegisterauskunft
- Namensrecht
- Personalausweis
- Personenstandsurkunden
- Reisepass
- Rentenversicherungsangelegenheiten
- Ruhender Verkehr
- Schiedsamtsangelegenheiten
- Sondernutzungen
- Spätaussiedlerangelegenheiten
- Sperrmüll / Sperrgut
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Sterbefälle
- Straßenverkehr
- Vergabestelle
- Wohnberechtigungsschein / Freistellung / Zinssenkungsantrag
- Wohnung - Anmeldung / Ummeldung
- Wohnungssicherung
Das Bundeszentralrgeister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.
Wer ein Führungszeugnis, beispielsweise für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis, benötigt, muß dies persönlich an seinem Wohnort beantragen.
Gebühren
- 13,- € je Antrag
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis, wie Personalausweis oder Reisepaß
- Gegebenenfalls Anschrift und Verwendungszweck der Behörde, sofern das Führungszeugnis bei einer Behörde vorzulegen ist
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner
Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose werden seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erbracht.
Sie können die erforderlichen Anträge bei der Stadtverwaltung Kamen einreichen; sie werden von hier unverzüglich an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen sowie die Höhe dieser Leistungen erhalten Sie hier:
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/
https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/gehoerlosengeld/
Rechtsgrundlagen
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Im Bereich der Fördermittel-Akquise arbeitet die Stadt Kamen ebenfalls eng mit dem "Technopark" und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna "WFG" zusammen. Diese bieten immer einen aktuellen Überblick über Fördermittel aus unterschiedlichen Bereichen und Fördertöpfen.
Von der Landesregierung NRW wurde im Jahr 2020 das „Sofortprogramm Innenstädte NRW“ zur Belebung der Innenstädte aufgelegt. Auch die Stadt Kamen beteiligt sich an diesem Programm. Mehr Informationen dazu sowie die notwendigen Voraussetzungen finden Sie hier.
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Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt.
Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag.
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.
Rechtsgrundlagen:
Kinder und Jugendliche von Empfängern von Asylbewerberleistungen haben auch einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Klassenfahrten/-Ausflüge, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung sowie soziale und kulturelle Teilhabe).
Gesonderte Anträge für Schulbedarf, Schulausflüge, Schülerbeförderung, Aufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabeleistungen entfallen. Diese sind seit dem 01.08.2019 grundsätzlich von dem Antrag auf Sozialleistungen umfasst. Lediglich die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten sowie für Lernförderung sind in der Zukunft noch gesondert zu beantragen.
Für die Bewilligung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche im Bezug von Asylbewerberleistungen ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge, Vordrucke und Kostennachweise können auch bei den örtlichen Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern abgegeben werden. Es ist gewährleistet, dass diese Unterlagen an den Kreis Unna weitergeleitet werden.
Die entsprechenden Vordrucke sowie weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite vom Kreis Unna.
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Informationsbogen DSGVO Straßenverkehr
Aufgrund der hohen Antragszahlen ist derzeit mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen zu rechnen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Maßnahmen.
Formulare:
Antrag Handwerkerparkausweis
Antrag Verkehrsrechtliche Anordnung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen vom Sonntagsfahrverbot bzw. der Ferienreiseverordnung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Inanspruchnahme öffentl. Straßengeländes über das verkehrsübliche Maß hinaus nach § 29 Abs. 2 StVO
Antrag Parkausweis soziale Dienste nach § 46 (1) StVO
Antrag auf Durchführung eines Laternen- / Martinsumzuges
Merkblatt Parkausweis soziale Dienste
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Die Ausschreibungsverfahren für die städtischen Auftragsvergaben nach VOB, UVgO und VgV (national und europaweit) werden über die Zentrale Vergabestelle im Fachbereich Bürgerdienste abgewickelt.
Vergabeunterlagen und weitere Informationen zu laufenden öffentlichen Ausschreibungen finden Sie unter https://www.evergabe.nrw.de
Die Stadt Kamen veröffentlicht an dieser Stelle Informationen über geplante Vergabeverfahren, laufende öffentliche Ausschreibungen und vergebene Aufträge.
Aktuelle Öffentliche Ausschreibungen:
Beabsichtigte Vergaben:
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Auflistung der vergebenen Aufträge: