Politik

Europawahlen

Europawahlen

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt und zählt aktuell 751 Abgeordnete, davon 96 aus Deutschland (12,8 %). Damit entfallen auf Deutschland die meisten Mandate im Vergleich aller EU-Mitgliedstaaten. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat nur eine Stimme, die sie/er einer bestimmten Liste geben kann. Wahlkreise, in denen Kandidaten direkt gewählt werden könnten, gibt es bei der Europawahl nicht. Die auf Deutschland entfallenden 96 Mandate werden auf die Listen gemäß den von ihnen errungenen Stimmen verteilt.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem der anderen EU-Mitgliedstaaten wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im übrigen Ausland lebende volljährige Deutsche wahlberechtigt sein.

Darüber hinaus sind Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger), sofern sie in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche.

Die letzte Europawahl fand am 26. Mai 2019 statt.