Politik

Wer kann per Brief wählen?

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen oder im Rathaus, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, persönlich ihre Stimme abgeben möchten.