Briefwahl

Wer kann per Brief wählen?

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen oder im Rathaus, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, persönlich ihre Stimme abgeben möchten.

Wie wird der Antrag zur Briefwahl gestellt?

Am besten online über den Web-Wahlschein. Bitte beachten Sie: Der Web-Wahlschein steht erst frühestens ab 1. Mai zur Verfügung.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Schriftliche Briefwahlanträge können ab dem 29. April gestellt werden.

Der Web-Wahlschein kann bis zum 5. Juni um 12 Uhr beantragt werden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (7. Juni) bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Wann kann man mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?

Die Briefwahlunterlagen werden hier frühestens ab Anfang Mai (wenn uns die Stimmzettel vorliegen) zur Post gegeben. Zwischen dem Eingang des Antrags auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage. Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. drei Werktage.

Wann hat das Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet?

Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich am 13.05.2024. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den genauen Öffnungszeiten in der Presse.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal II des Rathauses, 1. OG, Rathausplatz 1.

Öffnungszeiten:

montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Am letzten Freitag vor der Wahl (7. Juni) hat das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

 

Infos für Unionsbürger*innen

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger*innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

 

Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!