Stadt verschickt Steuerbescheide – Hebesätze der Realsteuern noch nicht endgültig festgelegt
20.01.2026
Kamen. Ab dem 22. Januar erhalten rund 19.000 Bürgerinnen und Bürger Post vom Fachbereich Finanz Service – Steuern und Gebühren der Stadt Kamen. Insgesamt werden etwa 16.800 Bescheide über Grundbesitzabgaben, rund 3.000 Hundesteuerbescheide sowie circa 700 Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide versandt.
Die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer sind zunächst unverändert; die Realsteuern sind noch auf Grundlage des Vorjahres berechnet worden. Über die künftige Höhe der Grund- und Gewerbesteuer wird der Rat der Stadt Kamen zeitnah entscheiden. Auf Basis dieses Ratsbeschlusses werden dann im ersten Halbjahr 2026 entsprechende Änderungsbescheide erstellt und verschickt.
Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 29. Januar keinen Bescheid erhalten haben, werden gebeten, sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind Frau Goldbaum für Grundbesitzabgaben unter der Telefonnummer 148-2501, Herr Klasing für Gewerbesteuerangelegenheiten unter 148-2502 sowie Frau Bartel für Fragen zur Hundesteuer unter 148-2505. Alternativ kann auch eine E-Mail an
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Unna ist derzeit mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Kamen beauftragt. Aus diesem Grund ist den Grundsteuerbescheiden auch in diesem Jahr ein entsprechender Fragebogen beigefügt.
Den Hunde- und Gewerbesteuerbescheiden liegt zudem ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Dieses kann genutzt werden, um die Einziehung der Steuern bequem per Lastschrift zu veranlassen.
