Stadt Kamen - Pressemitteilungen

Gerichtsurteil zur Grundsteuer erfordert Klärungsbedarf

08.12.2025

Kamen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verändert die Ausgangslage: Die Stadt Kamen empfiehlt der Politik, die für den 9. Dezember (Haupt- und Finanzausschuss) sowie den 11. Dezember (Rat) geplanten Beratungen und Beschlussfassungen zu Haushalt und Stellenplan für das Jahr 2026 abzusetzen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die bisherige Grundsteuer-Differenzierung zulasten von Nichtwohngrundstücken in mehreren NRW-Städten mit Urteilen vom 4. Dezember für unzulässig erklärt.

Ursprünglich hatte die Stadt vorgeschlagen, die Grundsteuer sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngrundstücke anzuheben. Gestiegene Mittelzuflüsse aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ermöglichten es dann, den Hebesatz für Wohngrundstücke bei 940 Punkten zu belassen und den Haushaltsplanentwurf entsprechend anzupassen. Für Nichtwohngrundstücke sieht der Haushaltsplanentwurf eine Anhebung auf 1.880 Punkte vor. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis, dass unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke ohne ausreichenden rechtlichen Grund gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen würden. Fiskalische Gründe allein reichten hierfür nicht aus.

„Solange unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Differenzierung der Hebesätze künftig überhaupt noch zulässig sein wird, können wir keine tragfähige und rechtssichere Planung für das Haushaltsjahr 2026 vorlegen“, sagt Kämmerer Christian Völkel. „Wir benötigen zunächst die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung und müssen dann bewerten, welche Konsequenzen sich hieraus für die Stadt Kamen ergeben.“

Das Urteil enthält sowohl die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen als auch die Möglichkeit einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht. Dadurch besteht die Chance auf eine vergleichsweise zügige übergeordnete Klärung.

Nach Vorlage der Urteilsbegründung und Klarstellung der Rechtslage wird die Stadt Kamen mit den Beteiligten die weitere Vorgehensweise abstimmen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass zur Verabschiedung der genannten Tagesordnungspunkte zu Beginn des kommenden Jahres Sondersitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates stattfinden werden.