Stadt Kamen - Pressemitteilungen

Stellungnahme der Stadt Kamen zum Immobilienprojekt Garbe an der H.-Everling-Straße

05.12.2025

Kamen. Beim Immobilienprojekt des Hamburger Immobilien- und Projektentwicklungsunternehmens Garbe an der H.-Everling-Straße handelt es sich um ein privates Immobiliengeschäft zwischen der Projektgesellschaft und dem bisherigen Grundstückseigentümer. Die Stadt Kamen war zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin dieser Fläche und auch nicht in das zugrunde liegende Verkaufsgeschäft involviert.

Der Bauherr und Investor hatte die Stadt Kamen im Planungs- und Genehmigungsprozess um Vertraulichkeit gebeten und wollte entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Außenkommunikation zu einem aus seiner Sicht passenden Zeitpunkt machen. Dies ist ja auch kürzlich erfolgt. Ein solcher Wunsch eines Unternehmens ist zu respektieren. Kommunale Wirtschaftsförderung und Unternehmen, die investieren, müssen sich aufeinander verlassen können. Stadtbedeutsame Bauvorhaben werden in den Fachausschüssen des Rates in aller Regel vorgestellt und kommuniziert, aber es gibt auch Ausnahmen, auch in jüngster Vergangenheit, bei denen auf Wunsch der Investoren Vertraulichkeit vereinbart worden ist und die Projekte zu einem für die Beteiligten passenden späteren Zeitpunkt kommuniziert worden sind.

Grundlage für die beantragte Baugenehmigung war und ist der vom Rat der Stadt Kamen für diesen Bereich verabschiedete und somit rechtskräftige Bebauungsplan. Die eingeforderte Mitgestaltung der Politik ist über die Regelungen des Bebauungsplanes ausdrücklich gegeben. Genau dafür ist das Instrument eines Bebauungsplanes vorhanden. Der Rat der Stadt Kamen hat diesen Bebauungsplan beschlossen und darin Festsetzungen zur Art (Gewerbe) und zum Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke durch Beschluss bestimmt. Bauantrag und Baugenehmigung orientieren sich ausdrücklich an diesen beschlossenen Regelungen. Insofern entspricht die Baugenehmigung dem beschlossenen politischen Willen des Rates der Stadt Kamen, der in den Festsetzungen des Bebauungsplanes abgebildet ist. An dieser Stelle war insofern eine Beteiligung der Politik frühzeitig gegeben. Die Integration von PV-Anlagen ist im Übrigen nach Recht und Gesetz verpflichtend und auch Bestandteil des Projektes des Investors Garbe.

Im Rahmen des vom Rat der Stadt Kamen erst kürzlich verabschiedeten Brandschutzbedarfsplans war das betreffende Grundstück nie als Optionsfläche benannt und auch nicht Teil der fachlichen Beratung. Mögliche Gedankenspiele der Politik in diese Richtung können dabei allerdings nicht ausgeschlossen werden, waren aber nie Grundlage für konkrete städtische Planungen, anders als für das Grundstück des ehemaligen Baumarktes, das ebenfalls an der Henry-Everling-Straße liegt.