Briefwahl: Unterlagen können bis Freitag beantragt werden
17.02.2025
Kamen. Von den insgesamt 32.663 Wahlberechtigten in Kamen haben bereits über 7.300 Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Stimme vorzeitig per Briefwahl abzugeben. All diejenigen, die am Wahlsonntag nicht in ihrem Wahllokal wählen wollen bzw. können, haben noch bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen oder direkt im Rathaus zu wählen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (rote Wahlbriefe) müssen am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus eingehen oder dort abgegeben werden. Verspätet eingegangene Wahlbriefe dürfen für eine Auszählung nicht zugelassen werden.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Briefwahlunterlagen beantragt, aber bis zum 19. Februar noch nicht erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend mit dem Wahlamt (02307 148-1201 und 02307 148-1203) telefonisch in Verbindung setzen. Dies ist insofern wichtig, da Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, am Wahlsonntag – wegen eines entsprechenden Sperrvermerkes – ihre Stimme nicht mehr im Wahllokal abgeben können.
Wer am Wahlsonntag, den 23. Februar, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in seinem Wahllokal wählen möchte, sollte hierzu seine Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass) mitnehmen. Die Anschrift des jeweiligen Wahlraumes ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.