Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
16.01.2025
Kamen. Insgesamt 32.706 Kamener Bürger*innen sind für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wahlberechtigt.
Dies ist das Ergebnis des Aufbaus des Wählerverzeichnisses zum Stichtag 12. Januar 2025. Berücksichtigt wurden alle Personen, die an diesem Tag mit Hauptwohnsitz in Kamen gemeldet sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Alle in das Wählerverzeichnis der Stadt Kamen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief, in dem der jeweilige Wahlraum angegeben ist, in dem die persönliche Stimmabgabe erfolgen kann. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich ein Wahlscheinantrag, der auszufüllen ist, wenn der Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen möchte.
Wer bis Ende Januar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich – zur Klärung der Wahlberechtigung – bis spätestens 07.02.2025 mit dem Wahlamt unter den Rufnummern 02307/148-1201 und 02307/148-1203 in Verbindung setzen.
Gegenüber der letzten Wahl, der Europawahl 2024, hat es insgesamt zwei Veränderungen bei der Festlegung der Wahlräume im Kamener Stadtgebiet gegeben.
Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:
- Stimmbezirk 5062 Südschule (vorher Perthes-Zentrum)
- Stimmbezirk 5201 Paul-Gerhardt-Haus (vorher AWO Kindergarten Brausepulver)
Wer bereits vor dem Wahltag wählen möchte kann die Übersendung der Briefwahlunterlagen schriftlich – auch per Mail unter
Für die Bearbeitung der eingegangenen Briefwahlanträge sowie der Möglichkeit zur direkten Stimmabgabe richtet die Stadt Kamen – wie üblich – im Rathaus, Rathausplatz 1, 1. Etage, Sitzungssaal II, ein Briefwahlbüro ein.
Das Büro öffnet, sobald die Stimmzettel vorliegen, voraussichtlich ab 07.02.2025 und ist während der folgenden Öffnungszeiten barrierefrei erreichbar.
Mo. – Mi. 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Do. 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Fr. 7:30 bis 13:00 Uhr
Aufgrund der verkürzten Fristen bietet die Stadt Kamen zudem Sonderöffnungszeiten für das Briefwahlbüro an:
- Samstag, 08.02.2025 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Samstag, 15.02.2025 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, möglich.
Bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (rote Wahlbriefe) müssen so rechtzeitig auf dem Postweg versandt werden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus eingehen oder dort abgegeben werden.
